Halbes Grundkapital unterschritten
Unter Bezugnahme auf § 83 AktG informiert der Vorstand, dass aufgrund der laufenden Beobachtung der bilanziellen Situation des Jahres 2011 anzunehmen ist, dass das Eigenkapital den Wert des halben Grundkapitals unterschritten hat. Dies ist insbesondere durch Einmalkosten der laufenden Restrukturierung verursacht. Der Vorstand wird über die Umstände und über erforderliche Maßnahmen bei der für 1.Juli 2011 einzuberufenden ordentlichen Hauptversammlung berichten.