ECHTGELD-DEPOT* aktie.at
* 50% Aktien, 50% Anleihen, ausschüttend, Depotausrichtung spekulativ, Anlagehorizont größer 5 Jahre: Kein Ersatz für individuelle Anlegerberatung
50 / 50
Aktien & Anleihen
Gleichgewichtung, laufendes Rebalancing
> 5 Jahre
Anlagehorizont
Langfristiger Value-Ansatz
Ausschüttend
Ausrichtung
Spekulativ, Fokus auf laufende Erträge
Über das Echtgeld-Depot
Hierbei handelt es sich um tatsächlich in unserem Portfolio befindliche Titel und Geldbewegungen. Über Kauf/Verkauf und Ausschüttungen wird hier zeitnah berichtet. Gemäß § 48f Abs 5 BörseG haben wir an diesen Finanzinstrumenten ein nennenswertes finanzielles Interesse. In keinster Weise soll es als Musterdepot verstanden werden.Aktien-Auswahlkriterien
KGV
< 10
Kurs-Gewinn-Verhältnis — günstige Bewertung
ODER
KBV
< 1
Kurs-Buchwert-Verhältnis — unter Substanzwert
ODER
Dividendenrendite
> 4 %
Attraktiver laufender Ertrag
Typische Anfangsinvestition: 4.000 EUR je Position
Anleihen-Auswahlkriterien
Laufender Kupon
> 6 %
Hybrid-Anleihen, Nachrangige Anleihen (Tier-1 Banken), Fix-to-Float — keine konservativen Anleihen
Typische Anfangsinvestition: 7.000 EUR je Position
Portfolio-Management
Rebalancing
Bei Verschiebungen durch Kursänderungen erfolgt Rebalancing durch Allokation der Neuveranlagungen bzw. bei großen Abweichungen durch aktives Umschichten.
Cost-Averaging
Kontinuierliche Investments — Positionen werden schrittweise aufgebaut, um Einstiegskursrisiken zu reduzieren.
Steueroptimierung durch Verlustrealisierung
Verluste werden ab einer spesengunstigen Größenordnung realisiert. Die Position wird danach zurückgekauft, sofern die Auswahlkriterien weiter erfüllt sind.
Benchmark
Aktien-Benchmark
ATX
Austrian Traded Index — reflektiert den Fokus auf die Wiener Börse. Das Anlageuniversum ist bewusst größer gewählt.
Gesamtdepot-Benchmark
50% ATX + 50% Euribor 12M
Cash-Anteil verzinst zum 12-Monats-Euribor. Relative Performance wird laufend ausgewiesen.
Disclaimer: Obenstehend finden Sie zu Informationszwecken das Echtgeld-Depot von aktie.at.
Es gilt daher gemäß § 48f Abs 5 BörseG, dass wir an diesen Finanzinstrumenten ein nennenswertes finanzielles Interesse haben. In keinster Weise soll es als Musterdepot oder Anlageempfehlung verstanden werden, da die individuellen Bedürfnisse jedes Anlegers naturgemäß verschieden sind.