Kreditbearbeitungsgebühren: BAWAG-Kunden bekommen Geld zurück
Nach OGH-Urteil nun Einigung zwischen BAWAG und Arbeiterkammer
im Streit um prozentuell verrechnete Gebühren - Kunden können
Rückerstattung via Online-Formular verlangen
Arbeiterkammer (AK) und BAWAG haben sich im Streit
um Kreditbearbeitungsgebühren auf eine Lösung für betroffene
Kundinnen und Kunden verständigt. Diese können die Entgelte über ein
Online-Formular bei der Bank (siehe: https://go.apa.at/16YdfpBi)
zurückfordern, teilte die AK am Montag in einer Aussendung mit.
Davon umfasst sind grundsätzlich Konsum-, Hypothekar- und
Immobilienkredite, bei denen die Kreditbearbeitungsgebühr in Prozent
des Kreditbetrags bemessen wurde.Hintergrund ist eine Klage der Arbeiterkammer gegen von der BAWAG
eingehobene Bearbeitungsgebühren in Höhe von 1,5 Prozent. Der
Oberste Gerichtshof (OGH) befand diese im vergangenen März für
unzulässig, da sich die prozentmäßig berechnete Gebühr allein an der
Höhe des Kreditbetrages und nicht am tatsächlichen Aufwand für die
Bank bemesse. In bestimmten Fällen, vor allem bei sehr hohen
Kreditsummen, ergebe sich daher eine Überschreitung der tatsächlich
anfallenden Kosten für das Geldhaus, argumentierte der OGH. Mit der
Einigung zwischen AK und BAWAG besteht nun auch Klarheit über die
Folgen des Urteils, nachdem Branchenvertreter einen automatischen
Rückzahlungsanspruch durch das Urteil zuletzt bezweifelt hatten.
Höhe der Rückerstattung abhängig von Art des Kredits
Wie hoch der Anspruch auf Rückerstattung ausfällt, ist abhängig
von der Art des Kredits: Bei Konsumkrediten wird die
Kreditbearbeitungsgebühr nach Angaben der Arbeiterkammer zur Gänze
rückerstattet, bei Immobilien erfolgt diese gestaffelt, abhängig von
der Höhe der bezahlten Gebühr. Anspruch auf Rückerstattung besteht
dabei für die vergangenen 30 Jahre. Unerheblich ist, ob der Kredit
noch läuft oder nicht. Zudem können Kunden neben den Gebühren auch
prozentmäßig verrechnete Entgelte der Bank für
Zwischenfinanzierungen und Rahmenkredite zurückfordern. Auch diese
sind laut OGH unzulässig.
Keine Angaben zu Rückzahlungssummen
Die BAWAG bestätigte die Einigung auf APA-Anfrage. Zu
potenziellen Rückzahlungssummen bzw. zu den finanziellen Dimensionen
wollte sich die Bank aber nicht äußern.
tpo/cri
ISIN AT0000BAWAG2
WEB http://www.bawagpsk.com
http://www.arbeiterkammer.at
WEB http://www.fpoe.at
http://www.oevp.at
http://www.gruene.at
http://www.verfassungsgerichtshof.at