EVN-Kunden erhalten wegen Preisanpassung von 2022 Entschädigung
VKI-Einigung mit niederösterreichischem Energieversorger -
Geld zurück oder Gutschrift im EVN-Bonuspunkteprogramm
Kunden des niederösterreichischen
Energieversorgers EVN können auf eine Entschädigung hoffen, falls
sie 2022 von dem Unternehmen versorgt wurden. Denn die damalige
Preiserhöhung war nicht rechtskonform. Der Verein für
Konsumenteninformation (VKI) hat mit der EVN eine Entschädigung
vereinbart. Demnach erhalten Privatkunden auf Anforderung eine
Ausgleichszahlung oder eine Gutschrift im Bonuspunkteprogramm der
EVN. Die Anmeldung ist bis 31. Juli unter www.vki.at/EVN2025
möglich.Basis der Vereinbarung ist, dass das Oberlandesgericht Wien (OLG)
eine Preisanpassungsklausel der EVN für unzulässig erklärt hat.
Dadurch ist nach Ansicht des VKI, der geklagt hatte, die
Rechtsgrundlage für die im September 2022 erfolgte Preiserhöhung
weggefallen. Durch den Vergleich sollen die durch die Preisanpassung
entstandenen Mehrkosten für Strom und Erdgas ausgeglichen werden.
Höhe der Entschädigung hängt vom Verbrauch ab
Anfang Mai 2025 werde die EVN Informationsschreiben an mehr als
300.000 betroffene Haushaltskunden und -kundinnen versenden. Vom
Vergleich profitiert auch, wer inzwischen nicht mehr EVN-Kunde ist.
Die Höhe der Ausgleichszahlung bzw. der Gutschrift ist abhängig vom
individuellen Verbrauch. Die Tarife Optima Strom, Optima Eco, Optima
Natur, Optima Eco Natur, Optima Gas und Optima Biogas waren von der
Preiserhöhung 2022 betroffen.
Stefan Schreiner, Leiter der Abteilung Sammelaktionen im VKI,
erwartet Ausgleichszahlungen bzw. Bonuspunkte "im Gegenwert von
mehreren hundert Euro". Herwig Hauenschidl, Geschäftsführer der EVN
Energievertrieb GmbH & Co KG wiederum, lobt zwar die "gute Lösung im
Sinne unserer Kundinnen und Kunden", wünscht sich aber "dringend
Rechtssicherheit für notwendige Preisanpassungen". Das geplante
Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) müsse "endlich die nötige
Klarheit" schaffen.
EVN hofft auf klarere Regeln vom Gesetzgeber
Die konkrete Höhe der Abgeltung hänge vom Verbrauch, dem Tarif
und dem Zeitraum, in dem der Tarif verrechnet wurde ab und werde im
Einzelfall nach Antra bekanntgegeben. Aber ein durchschnittlicher
Haushalt, der bis 01. April 2023 mit einem der betroffenen Tarife
versorgt wurde, werde für Strom 2.500 EVN Bonuspunkte oder 50 Euro
und für Gas 16.750 EVN Bonuspunkte bzw. 335 Euro erhalten.
Bonuspunkte und die Ausgleichszahlungen werden innerhalb von acht
Wochen aufgebucht bzw. auf das angegebene Bankkonto überwiesen,
verspricht die EVN.
tsk/cgh
ISIN AT0000741053
WEB http://www.evn.at
http://www.vki.at
ISIN AT0000831706
WEB http://www.wienerberger.com