Steuern - Ohne Antrag, ohne Stress: Finanzverwaltung zahlte 2024 automatisch 631 Millionen Euro aus

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Ohne Antrag, ohne Stress: Finanzverwaltung zahlte 2024 automatisch 631 Millionen Euro aus


Antragslose Arbeitnehmerveranlagung 2024: Durchschnittlich 378,80 Euro für 1,7 Mio. Steuerzahlerinnen und Steuerzahler

Ohne jeglichen Mehraufwand durften sich knapp 1,7 Millionen Bürgerinnen und Bürger dank der antragslosen Arbeitnehmerveranlagung (AANV) über die automatische Auszahlung ihres Guthabens freuen. Insgesamt wurden im Vorjahr Gutschriftsbescheide in einer Gesamthöhe von 631.227.006 Euro ausgestellt. Das sind im Schnitt 378,80 Euro pro Steuerzahlerin bzw. Steuerzahler für das Veranlagungsjahr 2023.

„Der hohe Servicecharakter des Finanzressorts wird auch mit der antragslosen Arbeitnehmerveranlagung augenscheinlich. Ohne weiteres Zutun profitierten im Vorjahr rund 1,7 Million Bürgerinnen und Bürger davon. Wir wollen die Finanzverwaltung kontinuierlich weiterentwickeln, um die Abläufe noch moderner und bürgerfreundlicher zu gestalten“, so Finanzminister Markus Marterbauer.

„Eine moderne und serviceorientierte Verwaltung unterstützt die Menschen dabei, ihre steuerlichen Anliegen einfach und effizient zu erledigen. Mit der antragslosen Arbeitnehmerveranlagung konnten im Vorjahr Gutschriften in der Höhe von über 630 Millionen Euro automatisch ausbezahlt werden – schnell, unkompliziert und ohne zusätzlichen Aufwand. Das zeigt, dass die österreichische Finanzverwaltung hier auf einem guten Weg ist“, so Staatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl.

Seit 2017 erfolgt die Arbeitnehmerveranlagung unter bestimmten Voraussetzungen automatisch. Der Vorteil für steuerpflichtige Personen liegt darin, dass diese keine Steuererklärung abgeben müssen, um eine Steuergutschrift zu erhalten. Zu viel bezahlte Lohnsteuer oder ein Sozialversicherungserstattungsbetrag wird automatisch durch die Finanzverwaltung berechnet, außer es wurde auf die automatische Durchführung der antragslosen Arbeitnehmerveranlagung verzichtet. Es ergeht somit – ohne Antrag – ein Steuerbescheid, im Anschluss wird der berechnete Gutschriftsbetrag auf das Bankkonto der betroffenen Person überwiesen.

Alle Informationen rund um das Thema „Antragslose Arbeitnehmerveranlagung“ finden Sie auf der Website des Finanzministeriums unter www.bmf.gv.at/aanv




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