Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung für
Wandelschuldverschreibungen
Leoben – In der ordentlichen Hauptversammlung der AT & S Austria
Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft am 4. Juli 2024 wurde der
Vorstand nach § 174 Abs. 2 AktG ermächtigt, mit Zustimmung des
Aufsichtsrats für einen Zeitraum von fünf Jahren gerechnet ab dem Tag der
Beschlussfassung durch die Hauptversammlung, sohin bis zum 03.07.2029,
einmalig oder mehrmals auf den Inhaber lautende
Wandelschuldverschreibungen im Gesamtbetrag von bis zu EUR 400.000.000,--
auszugeben und den Inhabern von Wandelschuldverschreibungen Umtausch-
und/oder Bezugsrechte auf bis zu 19.425.000 neue auf Inhaber lautende
nennwertlose Stückaktien der Gesellschaft nach Maßgabe der vom Vorstand
festzulegenden Wandelschuldverschreibungsbedingungen zu gewähren.
Der Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung wurde zudem am 9. Juli
2024 beim Landesgericht Leoben hinterlegt.