Fabasoft AG beschließt Aktienrückkauf
Linz, am 27. September 2023 – Der Vorstand der Fabasoft AG hat heute mit
Zustimmung des Aufsichtsrates beschlossen, von der Ermächtigung der
ordentlichen Hauptversammlung vom 3. Juli 2023 zum Erwerb eigener Aktien
gemäß § 65 Abs. 1 Ziffer 4 und gemäß § 65 Abs. 1 Ziffer 8 Aktiengesetz
(öAktG) Gebrauch zu machen. Es sollen Aktien der Fabasoft AG bis zu einem
Gesamtvolumen (ohne Erwerbsnebenkosten) von maximal EUR 2.000.000,00 (in
Worten: Euro 2 Millionen) erworben werden. Auf Basis des derzeitigen
Kursniveaus (XETRA-Schlusskurs, Stand: 26. September 2023) wären dies etwa
1,0 % des Grundkapitals der Gesellschaft.
Der Aktienrückkauf soll unter Führung einer Bank durchgeführt werden, die
ihre Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs der Aktien unabhängig
und unbeeinflusst von der Gesellschaft trifft. Der Erwerb erfolgt über die
Börse unter Beachtung der sogenannten Safe-Harbour-Regelung in Art. 5 der
Verordnung (EU) Nr. 596/2014 mit Ausnahme des Rückerwerbszwecks. Dieser
ist weiter gefasst als von Art. 5 Abs. 2 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
vorgesehen. So können die Aktien zu sämtlichen in der Ermächtigung der
Hauptversammlung vom 3. Juli 2023 genannten Zwecken verwendet werden.
Der Aktienrückkauf soll voraussichtlich am 4. Oktober 2023 beginnen und
längstens bis zum 31. März 2025 laufen. Weitere Einzelheiten werden von
der Fabasoft AG vor Beginn des Rückkaufprogramms veröffentlicht.