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KESt-Behaltefrist: Stille
Seit dem Amtsantritt von Finanzminister Magnus Brunner ist die Wiedereinführung der KESt-befreienden Behaltefrist in Diskussion. Der IVA hat sich mehrfach für eine leicht administrierbare Umsetzung, nach dem Vorbild der „alten“ Behaltefrist von einem Jahr, ausgesprochen. Trotz aller Bekundungen aus dem Finanzministerium, der Wiener Börse und der Wirtschaft, lässt die Umsetzung leider noch immer auf sich warten. Es ist still geworden, um diesen für den heimischen Kapitalmarkt so wichtigen Punkt aus dem Regierungsprogramm.
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