Übernahmekommission warnt s Immo/Immofinanz vor Fehlinformationen
Beide Gesellschaften müssen künftig gewisse Informationen vor
Veröffentlichung vorlegen - Bieterin und Zielgesellschaft
sollen "unrichtige und irreführende" Erklärungen unterlassen
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AKTUALISIERUNGS-HINWEIS
Neu: s-Immo-CEO lädt für Donnerstag zu "Fragestunde" für Aktionäre (letzter Absatz)
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Die bei der Wiener Börse angesiedelte
Übernahmekommission hat der s Immo und der Immofinanz einen Rüffel
erteilt. Sie warnte die beiden rund um die von der Immofinanz
angestrebte Mehrheitsübernahme des kleineren Mitbewerbers am
Dienstag vor Äußerungen, die "bei Aktionären zu einem unrichtigen
oder irreführenden Verständnis der Angebotsunterlage" für das
Übernahmeoffert führen könnten. Dazu sind die letzten medialen
Äußerungen aus Sicht des 3. Senats der Kommission angetan.
Und die Übernahmekommission (ÜbK) geht noch einen Schritt weiter:
Sie fordert die beiden Unternehmen - "um Verunsicherungen am Markt
vorzubeugen" - dazu auf, künftig Äußerungen zum gegenständlichen
Angebotsverfahren, insbesondere betreffend die Rechtsansichten,
Verfahrensschritte und/oder die Rolle der ÜbK, "rechtzeitig vor
ihrer Veröffentlichung der Übernahmekommission anzuzeigen". Durch
diese Maßnahme auf Basis von § 18 Übernahmegesetz (ÜbG) solle die
korrekte Information der Öffentlichkeit und des Anlegerpublikums
gesichert werden, wie es in einer Pressemitteilung der ÜbK heißt.
Die Bieterin Immofinanz, die Zielgesellschaft s Immo sowie die
unabhängigen Sachverständigen hätten "unrichtige und irreführende
Erklärungen und Informationen während des Angebotsverfahrens zu
unterlassen" - im Hinblick auf den übernahmerechtlichen Grundsatz,
dass Empfänger eines Übernahmegebots gemäß§ 3 Z 2 ÜbG "über
genügend Zeit und hinreichende Informationen verfügen" müssten, "um
in voller Kenntnis der Sachlage ihre etwaige
Desinvestitionsentscheidung treffen zu können", wie es heißt.
In öffentlichen Äußerungen der beiden Gesellschaften sei die
Nichtuntersagung des Angebots durch die Übernahmekommission (ÜbK)
"in diametral entgegengesetzter Weise" einerseits als nicht
materielle Prüfung und andererseits als transaktionssicher für die
s-Immo-Aktionäre interpretiert worden, wird in der Pressemitteilung
kritisiert. Dazu stelle man klar, dass die Rolle der ÜbK sei,
zunächst ein Übernahmeangebot vor Veröffentlichung zu prüfen -
geleitet insbesondere vom Grundsatz des Aktionärsschutzes, des
Gleichbehandlungs- sowie des Transparenzgebots. Das heimische
Übernahmerecht sehe keine Bestätigung oder Genehmigung der
Angebotsunterlage durch die ÜbK vor, sondern nur die Möglichkeit der
Untersagung, sollte eine Gesetzwidrigkeit vorliegen.
Mit Beschluss vom 17. Mai sei die Publizierung der
Angebotsunterlage nicht untersagt worden. Das bedeute aber -
entgegen der Behauptung der Bieterin - nicht, dass eine Genehmigung
oder eine Bestätigung der Transaktionssicherheit erteilt worden sei.
Dieser Beschluss sei u.a. deswegen gefasst worden, weil nun
einerseits keine Wandlungsmöglichkeit in ein Pflichtangebot mehr
vorgesehen gewesen sei und auch nicht zulässig wäre. Andererseits
sei nach Ansicht des 3. Senats die von der Immofinanz als
Angebotsbedingung vorgesehene Aufhebung des Höchststimmrechts bei
der s Immo so konzipiert, dass es nur dann zu einer dauerhaften
Aufhebung des Höchststimmrechts kommen solle, wenn das
Übernahmeangebot im Ausmaß der Mindestannahmequote von 50 Prozent
von den Aktionären angenommen werde und auch die übrigen Bedingungen
erfüllt seien. Neben der materiellen Prüfung der Angebotsunterlage
habe der 3. Senat auch den von der Bieterin vorgeschlagenen
Verfahrensablauf des Angebotsverfahrens geprüft. Eine Einflussnahme
auf einen konkreten Termin der Hauptversammlung sei durch die ÜbK
nicht erfolgt, betont diese.
Die Aktionäre sollten "Äußerungen der Bieterin und der
Zielgesellschaft, die Interpretationen der Rolle der
Übernahmekommission enthalten, vor dem Hintergrund der
offensichtlich kontroversiellen Positionen" der beiden
Gesellschaften würdigen. Eine Prüfung der Angemessenheit des
Angebotspreises erfolge durch die ÜbK nicht, es gehe nur um die
Erfüllung der übernahmerechtlichen Mindestvoraussetzungen - die
Entscheidung über die Preisangemessenheit obliege den Aktionären.
Indes hat s-Immo-Chef Bruno Ettenauer am Dienstagabend - kurz
nach der ÜbK-Aussendung - die Aktionäre für Donnerstag zu zwei
jeweils einstündigen Info-Veranstaltungen ("Fragestunden") um 10 Uhr
und um 17.30 Uhr zum Übernahmeangebot der Immofinanz eingeladen.
Dieses "neuartige Format für Transparenz" gegenüber allen Aktionäre
solle Klarheit und Perspektive schaffen. Im Mittelpunkt stehe dabei
vor allem, ob der Angebotspreis fair und für die Aktionäre attraktiv
sei.
(Schluss) sp/pro
ISIN AT0000652250 AT0000A21KS2
WEB http://www.simmoag.at
http://www.immofinanz.com