CPI Europe (vormals Immofinanz) - Veröffentlichung der Angebotsunterlage für das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot an die Aktionäre der S IMMO AG

CPI EUROPE (VORMALS IMMOFINANZ)

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Veröffentlichung der Angebotsunterlage für das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot an die Aktionäre der S IMMO AG



Start des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots zur Kontrollerlangung (§ 25a ÜbG) an die Aktionäre der S IMMO
Annahmefrist läuft vom 19. Mai 2021 bis 16. Juli 2021
Der Angebotspreis beträgt EUR 22,25 pro Aktie der S IMMO und entspricht einer Prämie von 40,3% auf den 6-Monats VWAP der S IMMO-Aktie von EUR 15,86 vor
Veröffentlichung der Angebotsabsicht (14. März 2021)

Angebotsbedingung ist eine Satzungsänderung zur Aufhebung des Höchststimmrechts. Die S IMMO-Aktionäre können dies in einer Hauptversammlung während der Annahmefrist konkret für den Vollzug des Angebots entscheiden. Wird das Angebot nicht vollzogen, bleibt das Höchststimmrecht materiell in Geltung Es gilt die Mindestannahmeschwelle von 50% plus 1 Aktie aller angebotsgegenständlichen S IMMO-Aktien. Daher ist die Annahme von mindestens 25.716.294 Stück S IMMO-Aktien für ein erfolgreiches Angebot erforderlich

IMMOFINANZ AG wird heute die Angebotsunterlage für das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot zur Kontrollerlangung gemäß § 25a ÜbG an die Aktionäre der S IMMO veröffentlichen. Aktionäre der S IMMO können das Angebot vom 19. Mai 2021 bis 16. Juli 2021, 17:00 (Ortszeit Wien) annehmen.

Angebotspreis

Den Aktionären der S IMMO wird ein Preis pro Aktie der S IMMO AG von EUR 22,25 geboten. Der Angebotspreis entspricht einer Prämie von 40,3% auf den sechsmonatigen VWAP (volumengewichteter durchschnittlicher S IMMO-Börsekurs der letzten sechs Monate) von EUR 15,86 vor Veröffentlichung der Angebotsabsicht. Die Prämie auf den unbeeinflussten Schlusskurs vom 13. März 2021, vor Bekanntgabe der Angebotsabsicht, von EUR 18,04 beträgt 23,3%.

Der Angebotspreis versteht sich cum-dividend. Das bedeutet, dass der Angebotspreis je S IMMO-Aktie um den Betrag einer allfälligen, zwischen dieser Bekanntmachung und der Abwicklung eines Angebots erklärten Dividende je S IMMO-Aktie reduziert wird, sofern die Abwicklung eines Angebots (Settlement) nach dem relevanten Dividendenstichtag stattfindet.

Angebotsumfang und Annahmeschwelle

Das Angebot ist auf den Erwerb sämtlicher ausstehender S IMMO-Aktien (ISIN AT0000652250) gerichtet, die nicht von der Bieterin oder von S IMMO selbst (eigene Aktien) gehalten werden. IMMOFINANZ hält derzeit 19.499.437 Stück Aktien (rund 26,49%-Anteil am Grundkapital). S IMMO hält derzeit 2.676.872 Stück eigene Aktien (Stand 17.05.2021). Somit umfasst das Angebot den Erwerb von bis zu 51.432.587 Stück Aktien, entsprechend rund 69,87% des Grundkapitals der S IMMO.

Das freiwillige Übernahmeangebot zur Kontrollerlangung (§ 25a ÜbG) unterliegt der gesetzlichen Mindestannahmeschwelle von 50% plus 1 Aktie aller S IMMO-Aktien, die Gegenstand des Angebots sind. Das Angebot muss daher für mindestens 25.716.294 Stück S IMMO-Aktien angenommen werden.

Aufhebung des Höchststimmrechts - Aktionärsentscheidung konkret für den Angebotsvollzug

Eine Angebotsbedingung ist die Satzungsänderung zur Aufhebung von § 13 Abs (3) der Satzung (Höchststimmrecht).

Dazu hat spätestens vor dem 15. Börsetag vor Ablauf der Annahmefrist des Angebots, das ist nach der geltenden Annahmefrist der 24. Juni 2021, ein Beschluss der Hauptversammlung der S IMMO zum satzungsmäßigen Höchststimmrecht zu erfolgen. Dieser Beschluss beinhaltet (i) eine Satzungsänderung zur Aufhebung von § 13 Abs (3) der Satzung (Höchststimmrecht) verbunden mit (ii) einer aufschiebend bedingten Satzungsänderung, mit der das Höchststimmrecht inhaltlich wieder gemäß der derzeitigen Regelung in Geltung gesetzt wird (Wiederfassung des Höchststimmrechts) für den Fall, dass das Angebot nicht unbedingt verbindlich wird.

Diese Angebotsbedingung ermöglicht, dass die Aktionäre der S IMMO die Entscheidung über die Aufhebung des Höchststimmrechts explizit für den Vollzug des Angebots treffen können. Für den Fall, dass das Angebot nicht vollzogen wird, bleibt das Höchststimmrecht materiell in Geltung.

Weiters ist im Interesse der S IMMO-Aktionäre und Angebotsadressaten gewährleistet, dass die Entscheidung der Hauptversammlung der S IMMO in der Annahmefrist erfolgen kann und daher von den S IMMO-Aktionären für die Annahme des Angebots berücksichtigt werden kann.

IMMOFINANZ wird eine Hauptversammlung der S IMMO für die entsprechende Beschlussfassung verlangen.

Weitere Vollzugsbedingungen

Der Vollzug des Angebots unterliegt weiters kartellrechtlichen Freigaben für Österreich, Deutschland, Slowakei, Ungarn, Serbien und Rumänien sowie weiteren marktüblichen Vollzugsvoraussetzungen, dass bei S IMMO (i) keine Kapitalerhöhung, (ii) kein Verkauf oder Übertragung eigener Aktien (iii) keine Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen, (iv) keine Bekanntmachung zu einem wesentlichen Compliance-Verstoß, erfolgt, sowie (v) kein Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals der S IMMO oder ein Insolvenz- oder Sanierungsverfahren oder ein Verfahren nach dem Unternehmensreorganisationsgesetz eröffnet wird sowie (vi) die Übernahmekommission in dem Nachprüfungsverfahren keine Verletzung einer Angebotspflicht der S IMMO auf IMMOFINANZ feststellt. Die Einzelheiten der Vollzugsbedingungen sind in der Angebotsunterlage dargestellt.

Weitere Informationen

Die Angebotsunterlage ist ab 19. Mai 2021 auf den Websites der IMMOFINANZ als Bieterin (www.immofinanz.com/simmo), der S IMMO als Zielgesellschaft (www.simmoag.at) und der österreichischen Übernahmekommission (www.takeover.at) abrufbar.

Für Fragen zum Übernahmeangebot steht Ihnen Montag bis Sonntag, jeweils zwischen 9.00 und 18:00 Uhr, die von der IMMOFINANZ eingerichtete kostenlose telefonische Hotline unter +43 (0)1 311 62235 zur Verfügung.



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