Andritz droht 22-Mio.-Euro-Verwaltungsstrafe in Österreich
Verwaltungsstrafe wegen Arbeitsrechtsvergehen bei
Auftragsvergabe an Montagegesellschaft - Für Andritz war es
übliche Vergabe, für Behörde hingegen Arbeitskräfteüberlassung
Dem vierköpfigen Vorstand des steirischen
Maschinenbauers Andritz droht eine Verwaltungsstrafe in Höhe von 22
Mio. Euro wegen Arbeitsrechtsvergehen. Andritz-Chef und
-Miteigentümer Wolfgang Leitner kritisiert gegenüber dem
"Ö1"-Mittagsjournal die Mehrfachbestrafung für ein und dieselbe
strittige Causa.Im März 2014 beschädigte eine Explosion im Zellstoffwerk Pöls
einen Laugenkessel. Den Zuschlag für die Erneuerung erhielt Andritz,
der Auftragswert belief sich auf 7 Mio. Euro. Der Konzern engagierte
für den Auftrag rund 200 Arbeitskräfte einer Montagegesellschaft aus
Kroatien. Ende 2016 erhielten die vier Andritz-Vorstände eine
Verwaltungsstrafe wegen Verstoßes gegen das
Arbeitsvertragsrechtsanpassungsgesetz und gegen das
Ausländerbeschäftigungsgesetz. Für Andritz sei die Montage eine
übliche Vergabe gewesen; gewertet worden sei die Beschäftigung
hingegen als Überlassung der Arbeitskräfte, so Leitner gegenüber
"Ö1".
Pro Monteur beträgt die Strafe 12.000 Euro. Zwei Vergehen
verdoppeln das Strafmaß - macht in Summe 22 Millionen Euro. Andritz
berief gegen den Bescheid. Die Mehrfachbestrafung wird von
Unternehmen seit langem kritisiert. In ihrem überarbeiteten
Arbeitsprogramm Ende Jänner 2017 hatte die Bundesregierung die
Sozialpartner beauftragt, bis 30. Juni eine Lösung zur Abschaffung
der Mehrfachbestrafung (Kumulationsprinzip) im Verwaltungsstrafrecht
auszuarbeiten. Die vorgezogenen Neuwahlen Mitte Oktober werden nun
wohl eine Einigung verhindern.
(Schluss) cri/ivn
ISIN AT0000730007
WEB http://www.andritz.com