conwert - OGH bestätigt: 2015 wäre Pflichtoffert nötig gewesen
Betroffener Ex-conwert-Großaktionäre Adler Real Estate prüft
weitere rechtliche Möglichkeiten
Der Oberster Gerichtshof (OGH) hat eine
Entscheidung der Übernahmekommission bestätigt, wonach die
Hauptaktionäre der Wiener Immofirma conwert im Jahr 2015 ein
Übernahmeangebot an die restlichen conwert-Aktionäre hätten legen
müssen.Die Übernahmekommission habe diese OGH-Entscheidung heute
veröffentlicht, teilte einer der damaligen conwert-Hauptaktionäre,
die deutsche Adler Real Estate am Donnerstagabend mit.
"Die Adler Real Estate AG weist die durch die Übernahmekommission
erhobenen Anschuldigungen weiterhin zurück und prüft rechtliche
Möglichkeiten", so das Unternehmen heute.
Die Übernahmekommission vermutet wie berichtet bei zumindest zwei
Aktientransaktionen in der Vergangenheit ein gemeinsames Vorgehen
von conwert-Aktionären, vornehmlich des Mehrheitsaktionärs Adler
Real Estate und Petrus Advisers. Sollte es ein gemeinsames Vorgehen
gegeben haben, wäre bei den betreffenden Transaktionen ein
Pflichtangebot an die restlichen conwert-Aktionäre erforderlich
gewesen.
Diesen Verdacht hatte die Kommission im Frühjahr 2015 geäußert
und ein Nachprüfungsverfahren eingeleitet. Die Übernahmekommission
kam dabei zur Auffassung, dass diese Gesellschaften "als gemeinsam
vorgehende Rechtsträger" im Sinne des Übernahmegesetzes zu
qualifizieren seien, am 29. September 2015 eine kontrollierende
Beteiligung an conwert erlangt hätten "und in der Folge ein
Pflichtangebot 2015 zu Unrecht nicht gestellt haben".
In der Zwischenzeit hat sich der größte deutsche Wohnkonzern
Vonovia mit einem freiwilligen Übernahmeangebot 93,09 Prozent an
conwert gesichert.
(Schluss) ggr
ISIN AT0000697750
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