Panama-Leaks - Raiffeisen vergab Kredite an Poroschenko-Firmen
Bundeskriminalamts-Experte: Kreditvereinbarungen zugunsten
Dritter der Geldwäsche "zugänglich" -
Raiffeisen Bank International und Raiffeisen Zentralbank
weisen Geldwäscheverdacht zurück
Die Raiffeisen-Gruppe soll in Kreditgeschäfte im
Umfeld des ukrainischen Präsidenten Petro Poroschenko via
Briefkastenfirmen involviert sein. Dies geht aus geleakten
Dokumenten hervor, die aus der Kanzlei Mossack Fonseca stammen, und
in Österreich vom "ORF" und "Falter" als Teil eines internationalen
Medien-Recherchenetzwerkes durchforstet wurden.Laut "Falter" und "ORF" ist Poroschenko Kunde bei der Raiffeisen
Zentralbank Österreich. "Im Auftrag von Offshore-Gesellschaften auf
den British Virgin Islands vergab die Raiffeisengruppe hohe
Millionenkredite an Unternehmen im Einflussbereich Poroschenkos",
schreibt die Wiener Wochenzeitung "Falter" am Sonntagabend in ihrer
Onlineausgabe.
Kreditvereinbarungen von Offshore-Gesellschaften zugunsten von
Dritten gelten bei Korruptionsexperten als mögliches Indiz für
Geldwäsche. "Diese Konstruktionen sind der Geldwäsche zugänglich.
Wirtschaftlich machen sie nicht unbedingt Sinn", so Rudolf
Unterköfler, Leiter der Abteilung Wirtschaftskriminalität im
Bundeskriminalamt.
Die Geschäftsbeziehung zwischen Raiffeisen und den
Briefkastengesellschaften starten laut den geleakten Dokumenten im
Jahr 2002. Die Kanzlei Mossack Fonseca in Panama registrierte damals
die Gesellschaft Linquist Services Limited auf den British Virgin
Islands. Die Offshore-Firma Linquist hat mehrere Bankkonten bei der
Raiffeisen Zentralbank Österreich (RZB).
Raiffeisen soll im Auftrag von Linquist - und mehrerer anderer
Offshore-Firmen - Kredite an verschiedene Unternehmen vergeben
haben. "Mit einer mit 23. Dezember 2010 datierten Vereinbarung
zwischen Linquist und der Raiffeisenbank International (RBI) wird
beispielsweise ein Kredit der RBI über nicht weniger als 115
Millionen Dollar an Poroschenkos Süßwarenkonzern Roshen in Kiew
vereinbart", schreibt die Wochenzeitung.
Die Raiffeisen Zentralbank und Raiffeisen Bank International
wollten gegenüber dem "Falter" und "ORF" konkrete Einzelfälle unter
Berufung auf das Bankgeheimnis nicht kommentieren. Die beiden
Finanzinstitute betonten, ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur
Prävention und Verhinderung von Geldwäsche und
Terrorismusfinanzierung aber stets nachgekommen zu sein. Im Zuge der
Offshore-Geschäfte sei besonders genau geprüft worden.
"Da wir kein Organ der Exekutive sind, ist eine gänzliche
Durchleuchtung von Kunden und Transaktionen nicht möglich. Wir
erfüllen aber selbstverständlich die gesetzlichen Anforderungen zur
Geldwäscheprävention", so Raiffeisen-Sprecherin Ingrid Krenn-Ditz.
Eine abschließende Beurteilung von Kunden und Geschäftsvorgängen
könne man jedoch nicht vornehmen. "Sollten wir im Rahmen unserer
Prüfpflicht zum Verdacht der Geldwäscherei kommen, melden wir diesen
unverzüglich der Behörde". Wenn die Nachvollziehbarkeit der
gesellschaftsrechtlichen Konstruktion, zum Beispiel über
Offshore-Gesellschaften, nicht gegeben sei, lehne man "auch immer
wieder Geschäftsfälle ab".
(Schluss) cri/tsk
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