Telekom IV-Prozess: Untreue-Schuldspruch für Hochegger bestätigt 1
Zweieinhalb Jahre Haft allerdings aufgehoben, weil
Falschaussage neu verhandelt werden muss
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat am Mittwoch im
Telekom IV-Prozess - dabei ging es um auf Basis von Scheinrechnungen
getätigte Zahlungen der Telekom Austria (TA) an zwei BZÖ-nahe
Werbeagenturen - den erstinstanzlichen Schuldspruch wegen Untreue
als Beteiligter für Peter Hochegger bestätigt. Die über den
Lobbyisten verhängte Haftstrafe von zweieinhalb Jahren unbedingt
wurde allerdings aufgehoben.Grund dafür: Hochegger war vom Erstgericht auch wegen falscher
Zeugenaussage im parlamentarischen
Korruptions-Untersuchungsausschuss schuldig erkannt worden, wo er
unter Wahrheitspflicht deponiert hatte, er sei mit dem Geldsegen an
das BZÖ nicht in Verbindung gestanden. Laut OGH wäre Hochegger vom
Erstgericht ein möglicher Aussagenotstand bei seinem Auftritt vor
dem U-Ausschuss zu gute zu halten gewesen. Entsprechenden
Anhaltspunkten sei aber nicht nachgegangen worden. Der OGH ordnete
daher eine Neudurchführung des Falschaussage-Verfahrens an, an
dessen Ende unter Berücksichtigung der erwiesenen Beteiligung an der
Untreue eine neue Strafe für Hochegger festgelegt werden muss.
(Forts.) sso/jul
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