Verbund-Chef Anzengruber muss wegen Markmanipulation Strafe zahlen
BVwG bestätigt FMA-Verwaltungsstrafe von 30.000 Euro wegen
Irreführung über Türkei-Ausstieg - Verbund hat
außerordentliche Revision beim VwGH beantragt
Weil er 2012 die Öffentlichkeit über den Ausstieg
des Verbund aus der Türkei in die Irre geführt und das Delikt der
Marktmanipulation begangen hat, muss Verbund-Chef Wolfgang
Anzengruber eine Verwaltungsstrafe von 30.000 Euro bezahlen. Das ist
laut "Presse" nun rechtskräftig, nachdem das
Bundesverwaltungsgericht (BVwG) den Bescheid der Finanzmarktaufsicht
(FMA) vom Oktober 2014 bestätigt hat."Die Entscheidung der FMA ist rechtskräftig. Trotzdem halten wir
sie für nicht zutreffend und für nicht richtig. Deswegen wurde auch
eine außerordentliche Revision beim Verwaltungsgerichtshof erhoben",
sagte die Verbund-Sprecherin zur "Presse" (Mittwochausgabe).
Anzengruber hatte in einem "Kurier"-Interview vom 18. 9. 2012 auf
die Frage, ob der Verbund aus der Türkei aussteigen werde,
geantwortet: "Das ist derzeit kein Thema." Auch in einem zweiten
Artikel wurde er mit diesen Worten zitiert. Bereits am 3. Dezember
2012 wurde der Asset-Swap offiziell bekannt gegeben, mit dem der
Energieversorger E.ON dem Verbund als Gegenleistung für seine
türkische Beteiligung einige Wasserkraftwerke in Bayern überlassen
hat.
(Schluss) ivn
ISIN AT0000746409
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