Fernwärme-Zwist - Verbund bekam von Grazer Schiedsgericht recht
Keine Verpflichtung zur Aufrechterhaltung eines
Reserve-Kraftwerks - Energie Steiermark will künftig auf
eigenes Kraftwerk in Grazer Puchstraße setzen
Die Verbundgesellschaft hat im Fernwärme-Streit
mit der Energie Steiermark um die Versorgung des Raums Graz nun
einen Gerichtsentscheid auf ihrer Seite: Der Verbund bzw. die
Thermal Power hat in der Frage der Bereithaltung einer
Ausfallsreserve keine Verpflichtung, so das Schiedsgericht am
Bezirksgerichts Graz. Bei der Energie Steiermark musste man den
Entscheid am Donnerstag zur Kenntnis nehmen.Die unbedingte Notwendigkeit des Bereithaltens einer
Ausfallreserve für die Wärmeversorgung der Stadt und Umgebung war
von der Energie Steiermark Wärme GmbH im Jahr 2014 auch per
einstweiliger Verfügung des Gerichts erwirkt worden. Beim Verbund
zeigt man sich nun laut einer Stellungnahme gesprächsbereit: "Die
Verantwortung zur Vorhaltung einer gemäß Energie Steiermark
notwendigen Ausfall-Reserve kann damit gegebenenfalls nur bei der
Energie Steiermark liegen", hieß es. Man stehe für entsprechende
Gespräche zur nachhaltigen, wirtschaftlich und umweltpolitisch
sinnvollen Nutzung des Standortes Mellach für die
Fernwärmeversorgung von Graz und Umgebung zur Verfügung.
Bei der Energie Steiermark blieb man grundsätzlich bei der
bisherigen Auffassung: "Ohne Ausfallsreserve ist eine sichere
Fernwärmeversorgung der steirischen Landeshauptstadt und ihrer
Menschen undenkbar. Wir können uns nicht nur auf ein einzelnes
Kraftwerk des Verbund verlassen", so die Vorstände Christian Purrer
und Olaf Kieser am Donnerstagnachmittag in einer Reaktion. Die
zuverlässige und störungsfreie Versorgung der Kunden habe absoluten
Vorrang.
Für den Fall eines technischen Notfalls im Verbund-Kraftwerk in
Mellach südlich von Graz müsse nun das Fernwärme-Heizwerk Puchstraße
in Graz dringend und ohne Verzögerung für diesen "Fall der Fälle"
vorbereitet werden, hieß es. Dies sei eine Folge der
Verbund-Weigerung, ein Ausfalls-Kraftwerk für Ersatzlieferungen an
steirische Kunden ohne Aufpreis zur Verfügung zu stellen, hieß es
weiters.
Wenn die laufenden Genehmigungs-Verfahren für die Modernisierung
des Heizwerkes Puchstraße rasch positiv abgeschlossen werden, könne
die Energie Steiermark mit ihren Partnern Energie Graz und Graz
Holding sowie privaten Unternehmen ab der Heizsaison 2016/17 die
notwendige Notfallreserve in Graz beistellen. "Wir werden dabei auf
alle verfügbaren erneuerbaren Energien wie Solarthermie,
industrielle Abwärme, Biomasse und Biogas zurückgreifen", so Kieser.
Damit könne bereits ab kommendem Sommer die Situation deutlich
entschärft werden, es gebe keine langfristige Abhängigkeit.
Beim Verbund ist man der Ansicht, "der vertraglich zugesicherten
Wärmelieferung von bis zu 230 MWth stets nachgekommen" zu sein "und
wird dies auch bis zur Beendigung des Vertrages weiterhin tun", so
Verbund-Erzeugungs-Vorstand Günther Rabensteiner. Der Vertrag läuft
bis 2020. Die Erarbeitung eines nachhaltigen Konzeptes zur mittel-
und langfristigen emissionsarmen Fernwärmeversorgung im Großraum
Graz "mit einer wirtschaftlichen Nutzung des Standortes Mellach"
werde man unterstützen.
Seitens der Energie Steiermark kann man sich hinsichtlich des
Gaskraftwerks Mellach "bei einem marktkonformen Angebot auch hier
einen kurzen, befristeten Zukauf vorstellen - die Konditionen müssen
jedoch den steirischen Kunden zumutbar sein", so die Vorstände
Purrer und Kieser. Der Verbund riskiere, die Steirer "frieren zu
lassen".
Hintergrund der juristischen Auseinandersetzung der beiden teils
im öffentlichen Eigentum stehenden Unternehmen Energie Steiermark AG
und Verbund ist ein Vertrag zur Lieferung von Fernwärme bis 2020.
Der Verbund wollte 2014 das wegen der Gaspreise unrentable
Gaskraftwerk Mellach einmotten und gab gleichzeitig bekannt, dass
das nahe Öl-Fernheizkraftwerk Neudorf/Werndorf II endgültig
geschlossen werde. Das Steinkohlekraftwerk Mellach blieb zur
Lieferung von bis zu maximal 230 MWth Fernwärme für den Großraum
Graz weiter in Betrieb. Die Energie Steiermark erwirkte eine
einstweilige Verfügung: Sie verpflichtete die Verbund Thermal Power
dazu, in der Heizsaison 2014/15 zusätzlich zum Steinkohlekraftwerk
Mellach ein weiteres Kraftwerk als Ausfalls-Reserve betriebsbereit
zu halten, um die Fernwärme-Versorgung des Großraumes Graz nicht zu
gefährden. Der Verbund beeinspruchte die einstweilige Verfügung und
erhielt nun recht.
Von Teilen der steirischen Politik, speziell den Stadt- und
Landes-Grünen, war zuletzt immer wieder gefordert worden, dass sich
zwei im öffentlichen Eigentum stehende Unternehmen zusammensetzen
und über die Versorgung des Eigentümers selbst, nämlich der
Bevölkerung, zu einigen hätten.
(Schluss) pek/sp
ISIN AT0000746409
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