Kelag - Kärntner Finanzreferentin schließt Anteilsverkauf aus
Schaunig verweist auf Landesverfassung
"Ein Verkauf ist aus rechtlichen Gründen
nicht möglich und wirtschaftlich nicht sinnvoll." So hat Kärntens
Finanzreferentin Gabriele Schaunig (SPÖ) auf die neuesten
Kauf-Avancen der Verbund AG für Anteile am Kärntner Energieversorger
Kelag reagiert. Schaunig verweist auf eine Absicherung durch die
Landesverfassung und eine Halteverpflichtung im Vertrag mit der
Kelag-Miteignerin RWE.Die Eigentümerkonstruktion bei der Kelag ist eine komplizierte.
Die Kärntner Energieholding Beteiligungs GmbH hält 51 Prozent an der
Kelag. Die Energieholding teilen sich Land Kärnten zu 51 Prozent und
die RWE zu 49 Prozent. Die restlichen Kelag-Anteile halten die RWE
mit direkten weiteren knapp 13 Prozent und der Verbund mit rund 35
Prozent. Ein knappes Prozent befindet sich im Streubesitz.
Schaunig teilte in einer Aussendung mit, die Landesanteile an der
Kelag seien mehrfach abgesichert - sowohl durch die
Landesverfassung, als auch durch den zivilrechtlichen Status des
Partnerschaftsvertrages (mit RWE) samt dort verankerter
Halteverpflichtung der Anteile. Dies wurde auch durch ein aktuelles
Rechtsgutachten belegt, das von der Landesholding eingeholt wurde.
Artikel 41 der Kärntner Landesverfassung, auf den Schaunig
verweist, besagt, dass "von den Anteilsrechten an der Kärntner
Energieholding Beteiligungs GmbH müssen mindestens 51 Prozent des
Stammkapitals im Eigentum des Landes Kärnten stehen".
Spekuliert wird von mancher Seite jedoch darüber, ob man durch
eine Beteiligungsaufstockung des Verbundes, der sich zu 51 Prozent
in staatlich-öffentlichen Besitz befindet, nicht eine öffentliche
Mehrheit an der Kelag sichern könnte, die noch dazu dringend
benötigtes Geld in die leere Kassa des südlichsten Bundeslandes
spült. "Wenn vom Finanzminister Druck kommt, wird es eher eine
Diskussion, sonst nicht. Die wissen ja, dass wir kaufen wollen",
wurde Verbund-Chef Wolfgang Anzengruber wie berichtet in der Zeitung
"Presse" am Freitag zitiert. "Es wurde bereits mehrfach
festgehalten, dass eine etwaige Veräußerung von Anteilen der Kelag
keinesfalls in Frage komme", sagte Schaunig heute.
Das Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2010
(Elwog) des Bundes, das aus Verstaatlichtengesetzen hervorging,
besagt lediglich, dass Mehrheitsbeteiligungen an
Elektrizitätsunternehmen öffentlich zu halten sind. Über eine
Verfassungsänderung durch den Landtag könnte Kärnten also wohl doch
Kelag-Anteile abgeben - so lange die Kelag-Anteile insgesamt nur
mehrheitlich öffentlich bleiben.
Kärnten ist abgesehen vom ungelösten Landeshaftungsproblem - mehr
als 10 Mrd. Euro für die frühere Hypo Alpe Adria - mit rund 3 Mrd.
Euro (Rechnungsabschluss 2014) verschuldet - das Budget hat ein
Volumen von rund 2 Mrd. Euro.
(Schluss) phs/stf
ISIN AT0000746409
WEB http://www.kelag.at
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