Stichwort - Die Schlichtungsstelle der Telekom-Regulierungsbehörde
Vor einer Streitschlichtung durch die Regulierungsbehörde muss
der Verbraucher bereits einen Einigungsversuch mit dem
Betreiber unternommen haben
Ärger mit der Handy-, Internet- oder
Festnetzrechnung? Dann kann vielleicht die
Telekom-Regulierungsbehörde RTR helfen. Sie führt mit den Anbietern
ein Schlichtungsverfahren, im Vorjahr war dies 3.897 mal der Fall.
Damit die Behörde helfen kann, müssen allerdings ein paar
Voraussetzungen erfüllt sein:- Die Schlichtung betrifft ausschließlich Probleme mit
Kommunikationsanbietern und nicht mit Online-Shops.
- Bevor die RTR angerufen werden kann, muss der Betroffene
bereits schriftlich einen Einspruch oder einen Lösungsvorschlag beim
Anbieter vorgelegt haben.
- Der Antrag bei der RTR ist mittels Antragsformular der Behörde
einzubringen, das Formular dafür gibt es auf der Homepage
(www.rtr.at). Relevante Belege wie Verträge oder Rechnungen sind
beizulegen.
- Kein Schlichtungsverfahren gibt es, wenn der Sachverhalt schon
einmal Ergebnis einer Schlichtung oder eines Verwaltungs- oder
Gerichtsverfahrens war. Weiters darf die Causa nicht länger als ein
Jahr zurück liegen und die Forderung darf vom Kunden nicht zuvor
anerkannt worden sein (zum Beispiel im Rahmen einer
Ratenvereinbarung mit einem Inkassobüro). Des weiteren muss der
Streitwert mindestens 20 Euro betragen (inkl. Steuer).
- Kunden, die das Gefühl haben, von der NSA oder anderen
Geheimdiensten abgehört zu werden, sind bei der RTR an der falschen
Adresse. Sie ist dafür nicht zuständig.
(Schluss) stf/tsk
ISIN AT0000720008
WEB http://www.telekomaustria.com
http://www.t-mobile.at
http://www.drei.com