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KURIER: Hypo: Brandstetter will Gläubiger per Sondergesetz zur Kasse bitten
Um Kärntner Zukunftsfonds zu öffnen sei kein Verfassungsgesetz notwendig
Justizminister Wolfgang Brandstetter ist überzeugt, dass
der im Zuge der Hypo-Rettung angestrebte Generalvergleich mit der
BayernLB zustande kommt. "Es sind einige Prozesse mit den Bayern
anhängig, und es könnten theoretisch noch mehr werden. Es kann aber
auch nicht in deren Interesse sein, jahrelang Ressourcen durch
Gerichtsverhandlungen zu binden", sagt Brandstetter zum KURIER
(Sonntag-Ausgabe). "Bei den Gläubigern sind wir fest entschlossen,
erforderlichenfalls mit Sondergesetzen dafür zu sorgen, dass sie sich
an der notwendigen Sanierung der Bank beteiligen." Das Gleiche
gelte für den Kärntner Zukunftsfonds. Hier ist Brandstetter
überzeugt, dass für einen Zugriff auf die dort geparkten 500
Millionen Euro kein Verfassungsgesetz auf Bundesebene notwendig sei.
Anlässlich der Verurteilungen von prominenten Politikern äußert sich
der Justizminister kritisch, was die Dauer mancher Verfahren anlangt:
"Verfahren, die deutlich länger als fünf oder sechs Jahre dauern,
sind künftig einfach nicht mehr akzeptabel."
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