EANS-News: OMV Aktiengesellschaft / Bericht gemaess § 65 Abs 1b iVm §§ 171 Abs 1
und 153 Abs 4 Aktiengesetz
Mit Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung der OMV Aktiengesellschaft
("OMV" oder "Gesellschaft") vom 17. Mai 2011 wurde der Vorstand der
Gesellschaft ermaechtigt, fuer die Dauer von fuenf Jahren ab Beschlussfassung
mit
Zustimmung des Aufsichtsrates und ohne weiteren Beschluss der Hauptversammlung
eigene Aktien der Gesellschaft auch auf andere Art als ueber die Boerse
oder
durch ein oeffentliches Angebot zu veraeussern oder zu verwenden,
insbesondere
auch zur Bedienung von Long Term Incentive Plaenen fuer Arbeitnehmer,
leitende
Angestellte und Mitglieder des Vorstands/der Geschaeftsfuehrung der
Gesellschaft
oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens sowie sonstigen
Mitarbeiterbeteiligungs-Modellen und zu jedem sonstigen gesetzlich
zulaessigen
Zweck.
Der Vorstand und der Aufsichtsrat der OMV beabsichtigen, von dieser
Ermaechtigung Gebrauch zu machen und zu beschliessen, bis zu 273.001
eigene
Aktien der Gesellschaft im Rahmen des von der Hauptversammlung der OMV am 17.
Mai 2011 genehmigten Long Term Incentive Plans 2011 (LTIP 2011) und des von der
Hauptversammlung der OMV am 15. Mai 2013 genehmigten Matching Share Plans 2013
(MSP 2013) an Mitglieder des Vorstands und Fuehrungskraefte des OMV
Konzerns
(maximal 241.569 fuer gegenwaertige und fruehere Vorstandsmitglieder sowie
maximal
31.432 fuer sonstige Fuehrungskraefte) zuzuteilen. Der Vorstand und
der
Aufsichtsrat der OMV Aktiengesellschaft, vertreten durch den
Verguetungsausschuss, erstatten daher folgenden
B E R I C H T :
1. Long Term Incentive Plan 2011
Beim Long Term Incentive Plan (LTIP) 2011 handelt es sich um ein
leistungsbasiertes und langfristiges Verguetungsinstrument fuer
die
Vorstandsmitglieder und ausgewaehlte Fuehrungskraefte des OMV Konzerns, das
die
mittel- und langfristige Wertschoepfung in der OMV foerdern und die
Interessen
der Geschaeftsleitung und der Aktionaere durch eine langfristige Investition
in
Aktien verbinden soll. Teilnahmeberechtigt waren die Mitglieder des Vorstands
(verpflichtende Teilnahme) und weitere Fuehrungskraefte (optionale Teilnahme)
des
OMV Konzerns. Der Plan zielt weiters darauf ab, das Eingehen unangemessener
Risiken zu verhindern. Die festgelegten Leistungskriterien duerfen waehrend
der
Laufzeit des Plans nicht veraendert werden.
Eigeninvestment
Die Planteilnehmer mussten folgendes Eigeninvestment in OMV Aktien leisten: Der
Vorstandsvorsitzende 100%, der Stellvertretende Vorstandsvorsitzende 85% und
die sonstigen Mitglieder des Vorstandes 70% des jeweiligen
jaehrlichen
Bruttogrundgehalts; die anderen teilnehmenden Fuehrungskraefte mussten nach
Wahl
des Teilnehmers EUR 15.000, EUR 30.000, EUR 60.000, EUR 90.000 oder EUR 120.000
als Eigeninvestment in OMV Aktien investieren.
Das Eigeninvestment hatte im Jahr 2011 zu erfolgen. Eigeninvestments fuer
den
LTIP 2010 wurden fuer den LTIP 2011 jedoch angerechnet. Die Teilnehmer
mussten
die investierten Aktien auf einem OMV Depot oder persoenlichen
Teilnehmerdepot
hinterlegen. Die investierten Aktien sind mindestens bis zum 31. Maerz 2016
zu
halten (vorbehaltlich der Regelungen beim Ausscheiden). Alle Finanzinstrumente,
insbesondere Hedging, zur Absicherung des Eigeninvestments sind bei sonstigem
Verlust der Teilnahmeberechtigung untersagt.
Mitglieder und ehemalige Mitglieder des Vorstands leisteten fuer Zwecke des
LTIP
2011 insgesamt folgende Eigeninvestments (unter Einschluss der bereits fuer
den
LTIP 2010 getaetigten Eigeninvestments aber ohne Beruecksichtigung
der
Eigeninvestment- und Aktienbesitz-Erfordernisse gemaess dem LTIP 2012 und 2013):
Dr. Gerhard Roiss: Eigeninvestment Aktien: 34.932
David C. Davies: Eigeninvestment Aktien: 25.614
Dr. Wolfgang Ruttenstorfer: Eigeninvestment Aktien: 38.278
Dipl.Ing. Dr. Werner Auli: Eigeninvestment Aktien: 20.096
Jaap Huijskes: Eigeninvestment Aktien: 12.136
Mag. Manfred Leitner: Eigeninvestment Aktien: 12.993
Plan-Mechanismen
Die Eigeninvestmentaktien werden auf die jeweiligen Leistungskriterien
proportional zugeteilt, wobei jede Zuteilung abgerundet wird. Vor dem
Anspruchstag (31. Maerz 2014) sind die potenziellen Bonusaktien "virtuell", d.h.
die Teilnehmer halten die Aktien nicht und haben keine Stimm- und
Dividendenrechte. Die endgueltige Anzahl der zu gewaehrenden Aktien entspricht
der aufgerundeten Summe der durch die einzelnen Berechnungen der
Leistungskriterien ermittelten Bonusaktien. Die Uebertragung der endgueltigen
Bonusaktien erfolgt auf Basis einer individuellen Vereinbarung mit dem
jeweiligen Teilnehmer in Form von Aktien oder in bar. Diese Aktien stehen zur
freien Verfuegung des Teilnehmers.
Die Anzahl der Aktien pro Leistungskriterium wird anhand des Prozentsatzes
berechnet, zu dem das jeweilige Leistungskriterium erreicht wurde. Das Minimum
an Bonusaktien pro Leistungskriterium betraegt 0 % der pro Leistungskriterium
zugeordneten Aktienanzahl. Das Maximum an Bonusaktien pro Leistungskriterium
betraegt 200 % der pro Leistungskriterium zugeordneten Aktienanzahl. Ueber alle
Bonusaktien wird die Bandbreite mit 25% bzw. 175% der ihnen im Jahr 2011
zugeordneten Aktienzahl festgelegt.
Die Leistungskriterien zielen auf nachhaltige interne und externe
Wertschoepfung
ab und lauten wie folgt:
- 30%: Absoluter TSR (Total Shareholder Return).
- 30%: Absoluter EVA (Economic Value Added): Kumulatives 3-Jahres-Gesamtziel.
- 30%: Absoluter EPS (Earnings Per Share): Durchschnittliches 3-Jahres-Ziel,
die Leistungsberechnung erfolgt durch Vergleich des durchschnittlichen EPS
innerhalb des Leistungszeitraums.
- 10%: Absolute "Safety Performance": Durchschnittliches 3-Jahres-Ziel.
Im Jahr 2011 wurden die konkreten Leistungskriterien fuer den
Leistungszeitraum
(1. Jaenner 2011 bis 31. Dezember 2013) festgelegt und den
Teilnehmern
mitgeteilt. Einmal festgelegte Leistungskriterien durften nicht mehr
geaendert
werden.
Aktienuebertragung/Auszahlung
Die Teilnehmer erhalten die Bonusaktien in Form von Aktien oder Barzahlung.
Bereits zum Zeitpunkt der Teilnahmeerklaerung mit dem jeweiligen
Teilnehmer
wurde auf Basis einer individuellen Vereinbarung festgelegt, ob der Teilnehmer
den Gegenwert der Bonusaktien in bar ueber sieben gleich hohe Teilbetraege
oder
auf einmal in bar (netto nach Abzug der Steuern und Abgaben) ausbezahlt
bekommt. Jene Teilnehmer, mit denen eine Einmalauszahlung in bar vereinbart
wurde, haben bis 15. Maerz 2014 die Moeglichkeit sich dafuer zu
entscheiden,
anstelle der Barauszahlung die ermittelte Anzahl an Bonusaktien durch
Uebertragung in ein persoenliches Depot zu beziehen (netto nach Abzug der
Steuern
und Abgaben). Der Bar-Auszahlungsbetrag wird anhand des Schlusskurses der OMV-
Aktie am Anspruchstag (31. Maerz 2014) berechnet.
Falls die Genehmigung durch den Aufsichtsrat am Anspruchstag oder
frueher
erfolgt, wird die Aktienuebertragung am auf den Anspruchstag
folgenden
Geschaeftstag durchgefuehrt, andernfalls wird die Uebertragung am Beginn
des
Folgemonats nach der Genehmigung durchgefuehrt, jedoch spaetestens drei
Monate
nach Feststellung der Zielerreichung und Genehmigung durch den Aufsichtsrat.
Falls eine Barauszahlung bzw. Aktienuebertragung auf Basis falscher
oder
unrichtiger Daten erfolgt, muessen zuviel gezahlte Betraege rueckerstattet
werden.
Eigeninvestment Aktien sind noch bis 31. Maerz 2016 zu halten.
Regeln beim Ausscheiden von Planteilnehmern
Durch eigenes Verschulden ausscheidende Mitarbeiter:
- Vor dem Anspruchstag (31. Maerz 2014): Anwartschaften aus dem Plan
verfallen,
Eigeninvestment Aktien werden am Tag des Ausscheidens zurueckuebertragen.
- Waehrend der Behaltefrist: Eigeninvestment Aktien werden am Tag
des
Ausscheidens zurueckuebertragen.
Ohne eigenes Verschulden ausscheidende Mitarbeiter:
- Vor dem Anspruchstag (31. Maerz 2014): Anwartschaften aus dem Plan bleiben
pro
rata temporis bezogen auf das Eintrittsjahr ebenso wie die Behaltefrist
bestehen und Eigeninvestment Aktien werden am Ende des letzten Plans
zurueckuebertragen.
- Waehrend der Behaltefrist: Eigeninvestment Aktien werden am Ende des
letzten
Plans zurueckuebertragen.
Eintritt in den Ruhestand, dauernde Erwerbsunfaehigkeit:
- Vor dem Anspruchstag (31. Maerz 2014): Anwartschaften aus dem Plan bleiben
pro
rata temporis bezogen auf das Eintrittsjahr bestehen und Eigeninvestment
Aktien werden am Ende des letzten Plans zurueckuebertragen.
- Waehrend der Behaltefrist: Eigeninvestment Aktien, die nicht fuer noch
nicht
abgelaufen Plaene benoetigt werden, werden zurueckuebertragen.
Ableben:
- Vor dem Anspruchstag (31. Maerz 2014): Anwartschaften aus dem Plan werden
per
Sterbedatum bewertet und in bar ausgezahlt und Eigeninvestment Aktien werden
zum fruehestmoeglichen Termin zurueckuebertragen.
- Waehrend der Behaltefrist: Eigeninvestment Aktien werden zum
fruehestmoeglichen
Termin zurueckuebertragen.
Veraeusserung des Konzernunternehmens, bei dem der Teilnehmer beschaeftigt ist:
- Vor dem Anspruchstag (31. Maerz 2014): Anwartschaften aus dem Plan
bleiben
gefolgt von der Behaltefrist bestehen und Eigeninvestment Aktien werden am
Ende des letzten Plans zurueckuebertragen.
- Waehrend der Behaltefrist: Eigeninvestment Aktien werden am Ende des
letzten
Plans zurueckuebertragen.
2. Matching Share Plan 2013
Planzweck und -ziele
Der Matching Share Plan (MSP) 2013 ist als integrierter Bestandteil der
jaehrlichen Bonus-Vereinbarung ein langfristiges Incentive-
und
Verguetungsinstrument fuer die Mitglieder des Vorstands, das die Bindung an
das
Unternehmen und Angleichung an Aktionaersinteressen durch ein
langfristiges
Investment in gesperrte Aktien der OMV foerdert. Der Plan soll ausserdem
das
Eingehen unnoetiger Risiken verhindern. Der MSP sieht eine Uebertragung
von
Aktien vor, die dazu verwendet werden, die Eigeninvestment- und Aktienbesitz-
Erfordernisse gemaess bestehenden und kuenftigen Long Term Incentive Plaenen
zu
erreichen, bis die diesbezueglichen Erfordernisse erfuellt sind (siehe
unten
Uebertragung/Auszahlung). Alle gemaess dem MSP 2013 zu gewaehrenden Aktien
werden
fuer solche Eigeninvestment- und Aktienbesitz-Erfordernisse verwendet, auf
ein
von der Gesellschaft verwaltetes Treuhandkonto uebertragen und
einer
Behaltefrist unterliegen.
Auf der Grundlage des Beschlusses der ordentlichen Hauptversammlung vom 15. Mai
2013 wird an die Mitglieder des Vorstands eine Aktienzuteilung gewaehrt,
die
100% von deren jaehrlichem Brutto-Cash-Bonus entspricht. Der jaehrliche
Brutto-
Cash-Bonus kann maximal 100% des jaehrlichen Bruttogrundgehalts betragen
und
beruht auf folgenden Leistungskriterien: 40% finanzielle Ziele, 30% Produktions-
und Wachstumsziele, 10% Effizienzziele und 20% Nachhaltigkeits-Ziele.
Die gewaehrten Aktien werden reduziert oder sind zurueckzuerstatten, wenn
ein
Rueckforderungsfall eintritt. Falls die Zuteilung der Aktien oder
die
Barverguetung auf einer falschen Berechnung des Bonusses beruht, sind
die
Vorstandsmitglieder verpflichtet, die Vorteile, die aufgrund der falschen Werte
erhalten wurden, zurueckzuerstatten bzw. zurueckzuzahlen.
Die fuer den jaehrlichen Bonus definierten Performancekriterien duerfen
waehrend
der Laufzeit des MSP nicht geaendert werden.
Planmechanismen
Nach der Ermittlung des jaehrlichen Cash-Bonusses durch den
Verguetungsausschuss
des Aufsichtsrates wird eine entsprechende Bonus-Zuteilung netto (nach
Steuerabzug) in Aktien der Gesellschaft gewaehrt, welche auf ein von
der
Gesellschaft verwaltetes Treuhandkonto uebertragen wird und fuer drei Jahre
zu
halten ist. Mitglieder des Vorstands, koennen zwischen Barzahlung oder
Aktien
waehlen, wenn und soweit sie die Aktienbesitzanforderungen fuer den
fuer
Vorstandsmitglieder geltenden LTIP 2013 erfuellt haben. Etwaige Dividenden
aus
uebertragenen Aktien werden in bar an die Mitglieder des Vorstands ausbezahlt.
Ermittlung der Anzahl von Aktien
Nach der Ermittlung des jaehrlichen Brutto-Cash-Bonusses erfolgt eine
Zuteilung
von OMV Aktien im Ausmass von 100% des im jeweiligen Vorjahr
verdienten,
jaehrlichen Brutto-Cash-Bonusses. Die Zahl der zugeteilten Aktien wird wie
folgt
berechnet:
Jaehrlicher Brutto-Cash-Bonus geteilt durch den durchschnittlichen
Schlusskurs
der OMV-Aktie an der Wiener Boerse ueber den Dreimonats-Zeitraum von 1.
November
2013 bis 31. Jaenner 2014. Die ermittelte Zahl an Aktien wird abgerundet.
Tag des Inkrafttretens und Laufzeit
- Planbeginn: 1. Jaenner 2013 als integrierter Bestandteil der jaehrlichen
Bonus-Vereinbarung
- Anspruchstag: 31. Maerz 2014, nach Zustimmung durch den Aufsichtsrat
- Behaltedauer (soweit anwendbar): 3 Jahre ab dem Anspruchstag
Uebertragung/Auszahlung
Wenn die Genehmigung fuer die Aktienuebertragung durch den Aufsichtsrat
am
Anspruchstag oder frueher erteilt wurde, wird die Uebertragung der Bonusaktien
an
dem naechsten auf den Anspruchstag folgenden Werktag durchgefuehrt,
ansonsten
findet die Uebertragung zu Beginn des auf die Genehmigung folgenden
Monats
statt. Die Gesellschaft uebernimmt nicht das Aktienkursrisiko, welches
durch
eine Verzoegerung oder die Uebertragung hervorgerufen wird.
In dem Ausmass, in dem das Aktienbesitz-Erfordernis gemaess dem
fuer
Vorstandsmitglieder geltenden LTIP 2013 nicht erfuellt ist, wird die
Zahlung,
sofern dem nicht etwaige rechtliche Beschraenkungen entgegenstehen,
automatisch
in der Form von Aktien (netto nach Steuerabzug) erfolgen, bis die Anforderungen
erfuellt sind. Sofern das Aktienbesitz-Erfordernis erfuellt ist, kann
die
Auszahlung auch in bar erfolgen. Die Mitglieder des Vorstands koennen
zwischen
(i) Einmalzahlung in Aktien, (ii) einmaliger Barzahlung, oder (iii) Barzahlung
in Raten waehlen. Mitglieder des Vorstands muessen diese Entscheidung
spaetestens
im dritten Quartal des Jahres, in welchem der Plan beginnt, treffen. Wenn eine
solche Entscheidung aufgrund des Vorliegens von Compliance-relevanter
Informationen nicht getroffen werden kann, erfolgt die Zahlung automatisch in
bar (Einmalzahlung).
Die Uebertragung von Aktien oder Barauszahlung an die Teilnehmer erfolgt
netto
nach Abzug von Steuern (Lohnsteuerabzug).
Ausscheiden von Mitgliedern des Vorstands
Es gelten die bereits oben fuer den LTIP 2011 dargestellten Regeln,
wobei
abweichend davon im Fall des Ausscheidens ohne eigenes Verschulden oder
aufgrund des Eintritts in den Ruhestand oder dauernder Erwerbsunfaehigkeit
das
Aufrechterhalten noch nicht faelliger Ansprueche im Ermessen des
Aufsichtsrates
steht.
Rueckforderung
Unter den folgenden Voraussetzungen kann der Aufsichtsrat die Zahl der Aktien,
welche unter dem MSP zugeteilt wurden, reduzieren oder von Vorstandsmitgliedern
die Rueckuebertragung der Aktien oder die Rueckzahlung von Geldzahlungen, die
aus
dem MSP gewaehrt wurden, fordern:
- Neufeststellung des geprueften Jahresabschlusses aufgrund eines Fehlers.
- Erhebliches Versagen des Risiko-Managements, welches zu betraechtlichen
Schaeden fuehrt (wie beispielsweise Deep Water Horizon Unfall, Texas City
Refinery Unfall).
- Erhebliches Fehlverhalten durch ein Mitglied des Vorstands, durch welches
oesterreichische Gesetze verletzt werden.
3. Zahl der zuteilbaren Aktien
Aufgrund der genannten Kriterien des LTIP 2011 und des MSP 2013 und der
Zielerreichungen kann an die einzelnen aktiven und ehemaligen Mitglieder des
Vorstands und die sonstigen Fuehrungskraefte maximal folgende Zahl von
Aktien
zugeteilt werden:
Dr. Gerhard Roiss: 66.888
David C. Davies: 52.731
Dr. Wolfgang Ruttenstorfer: 11.034
Dipl.Ing. Dr. Werner Auli (Verlassenschaft): 23.170
Hans-Peter Floren: 17.064
Jaap Huijskes: 37.154
Mag. Manfred Leitner: 33.528
Sonstige Fuehrungskraefte: 31.432
Die oben angegebenen Stueckzahlen sind Brutto-Stueckzahlen. Die tatsaechliche
Zahl
der uebertragenen Aktien wird einem Nettobetrag nach Abzug der
anfallenden
Steuern und Abgaben entsprechen und nach Uebertragung auf der Homepage von
OMV
(
http://www.omv.com/portal/01/com/omv/OMVgroup/Investor_Relations/OMV_Share/Shar
e_Buybacks_Sales/2014 bekannt gemacht.
4. Ausschluss der allgemeinen Kaufmoeglichkeit der Aktionaere
Wie oben dargestellt, sollen im Rahmen des Long Term Incentive Plans 2011 und
des Matching Share Plans 2013 Mitgliedern des Vorstands und weiteren
Fuehrungskraeften des OMV Konzerns eigene Aktien der Gesellschaft
zugeteilt
werden. Damit beabsichtigt OMV insbesondere, den Fokus der teilnehmenden
Personen auf den langfristigen Unternehmenswert und die Identifikation mit dem
Unternehmen zu steigern. Beim LTIP 2011 und dem MSP 2013 handelt es sich um
leistungsbasierte und langfristige Incentive- und Verguetungsinstrumente,
die
die mittel- und langfristige Wertschoepfung in der OMV foerdern, die
Interessen
des Managements und der Aktionaere in Uebereinstimmung bringen und
Risiken
minimieren sollen. Dafuer ist es notwendig, in Bezug auf die fuer den LTIP
2011
und den MSP 2013 verwendeten eigenen Aktien der Gesellschaft die allgemeine
Kaufmoeglichkeit der Aktionaere auszuschliessen.
Der LTIP 2011 wurde von der Hauptversammlung der OMV am 17. Mai 2011 genehmigt.
Der MSP 2013 wurde von der Hauptversammlung der OMV am 15. Mai 2013 genehmigt.
Hinsichtlich der erwaehnten Verwendung der eigenen Aktien ueberwiegt
daher
insgesamt das Gesellschaftsinteresse den Nachteil der Aktionaere durch
den
Ausschluss der allgemeinen Kaufmoeglichkeit bei einer Veraeusserung der
eigenen
Aktien der Gesellschaft. Der Ausschluss der allgemeinen Kaufmoeglichkeit ist
aus
den dargestellten Gruenden bei Abwaegung aller zu beruecksichtigenden
Umstaende
erforderlich, geeignet, angemessen, liegt im Interesse der Gesellschaft und ist
daher sachlich gerechtfertigt.
Wien, im Maerz 2014
Der Vorstand und
Aufsichtsrat
Rückfragehinweis:
OMV
Investor Relations:
Felix Ruesch
Tel. +43 1 40 440-21600
e-mail:
investor.relations@omv.com
Media Relations:
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Tel. +43 1 40 440-22729
e-mail:
media.relations@omv.com
Internet Homepage:
http://www.omv.com
Ende der Mitteilung euro adhoc
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