EANS-Adhoc: S IMMO AG beschliesst Einzug eigener Aktien und weiteren Aktienrueckkauf
Der Vorstand der S IMMO AG (Bloomberg: SPI:AV, Reuters: SIAG.VI; ISIN:
AT0000652250) hat - ermaechtigt durch den Aufsichtsrat - heute beschlossen, die
1.201.539 Stueck der im Rahmen der bisherigen Aktienrueckkaufprogramme
erworbenen eigenen Aktien mit Wirksamkeit zum 19.12.2013 einzuziehen.
Ebenso hat der Vorstand - ermaechtigt durch den Aufsichtsrat - beschlossen, von
der mit Beschluss der 23. ordentlichen Hauptversammlung vom 01.06.2012
erteilten Ermaechtigung zum Rueckkauf eigener Aktien Gebrauch zu machen und im
Rahmen eines weiteren Aktienrueckkaufprogramms bis zu weitere 3 % des
Grundkapitals, also maximal 2.043.661 Stueckaktien, zurueckzukaufen.
Mit dem erwaehnten Hauptversammlungsbeschluss wurde der Vorstand ermaechtigt,
mit Zustimmung des Aufsichtsrats, gemaess § 65 Abs 1 Z 8 AktG innerhalb eines
Zeitraums von 30 Monaten ab dem Datum der Hauptversammlung bis zu 10 % des
Grundkapitals der S IMMO AG zu erwerben. Die Veroeffentlichung dieses
Beschlusses erfolgte am 05.06.2012 gemaess § 82 Abs 8 und 9 BoerseG auf der
Website der S IMMO AG und im Amtsblatt der Wiener Zeitung vom 08.06.2012.
Die Gesellschaft beabsichtigt nun, Aktien bis zu weiteren 3 % des
Grundkapitals, also max. 2.043.661 Stueckaktien, zurueckzukaufen. Der Rueckkauf
erfolgt zu jedem gemaess § 65 Abs 1 Z 8 AktG zulaessigen Zweck. Das
Rueckkaufprogramm beginnt nach Massgabe der Marktbedingungen am 27.12.2013 und
endet spaetestens am 30.11.2014.
Der Rueckkauf bezieht sich auf die auf Inhaber lautenden Stueckaktien
(Stammaktien) der S IMMO AG (ISIN: AT0000652250) und darf sowohl ueber die
Wiener Boerse als auch ausserboerslich erfolgen, wobei dabei auch das
quotenmaessige Veraeusserungsrecht der Aktionaere ausgeschlossen werden kann.
Dabei darf der Gegenwert je Stueckaktie jeweils einen Betrag von EUR 1,00 nicht
unterschreiten, und der hoechste beim Rueckerwerb zu leistende Gegenwert je
Stueckaktie darf nicht mehr als 15 % ueber dem durchschnittlichen Boersenkurs
der dem jeweiligen Rueckkauf vorausgehenden drei Boersentage an der Wiener
Boerse liegen.
Diese Veroeffentlichung dient zugleich als Veroeffentlichung gemaess §§ 4 und 5
der Veroeffentlichungsverordnung 2002 (BGBl II 2002/112 - VeroeffentlichungsV).
Die Veroeffentlichung von etwaigen Aenderungen der Rueckkaufprogramme gemaess §
6
VeroeffentlichungsV sowie der im Rahmen der Rueckkaufprogramme durchgefuehrten
Transaktionen gemaess § 7 VeroeffentlichungsV erfolgen auf der Website der
S IMMO AG unter
www.simmoag.at/investor-relations/aktienrueckkauf.
Diese Veroeffentlichung stellt kein oeffentliches Angebot zum Erwerb von S IMMO
Aktien dar und begruendet keine Verpflichtung der Gesellschaft, Angebote zum
Rueckkauf von S IMMO Aktien anzunehmen.
Rückfragehinweis:
Investor Relations:
Sylwia Milke
phone: +43(0)50100-27402
fax: +43(0)05100-927402
mailto:
sylwia.milke@simmoag.at
www.simmoag.at
Corporate Communications:
Bosko Skoko
phone: +43(0)50100-27522
fax: +43(0)05100-927522
mailto:
bosko.skoko@simmoag.at
www.simmoag.at
Ende der Mitteilung euro adhoc
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