voestalpine AG zur Einigung mit der Deutschen Bahn
Dr. Wolfgang Eder, Vorstandsvorsitzender voestalpine AG zur Einigung mit der
Deutschen Bahn: "Es ist sehr erfreulich, dass die Einigung mit der Deutschen
Bahn nach intensiven Verhandlungen letztlich gelungen ist. Wir gehen davon aus,
dass damit auch die Basis für eine langfristig tragfähige weitere
Zusammenarbeit wiederhergestellt ist."
Peter Felsbach, Pressesprecher voestalpine AG: "Wir können die Einigung mit der
Deutschen Bahn betreffend den direkten Schienenlieferungen an die DB
bestätigen. Damit ist uns ein zweiter großer Schritt in der Bereinigung des
Schienenkartells gelungen, nachdem bereits das zugehörige Ermittlungsverfahren
des Bundeskartellamtes mit dem Bußgeldbescheid im Juli 2012 abgeschlossen
werden konnte, und dieses unseren Kronzeugenstatus in hohem Umfang bestätigt
hat. Wir gehen davon aus, dass damit ein erster und auch vom Umfang her großer
Teilkomplex des Kartellverfahrens und der Schadenersatzansprüche für die
voestalpine abgeschlossen ist und wir die Rückkehr zur Normalität in der
Geschäftsbeziehung mit der Deutschen Bahn vollziehen können. Über Inhalt und
Details der Einigung haben wir Vertraulichkeit vereinbart. Die Einigung mit der
DB bewegt sich im Rahmen der für diese Ansprüche gebildeten Rückstellung. Wir
gehen davon aus, dass wir mit der bereits 2012 gebildeten Rückstellung in Höhe
von EUR 205 Mio. weiterhin das Auslangen finden. In diesem Betrag ist auch die
Rückstellung für die Schließung des Schienenwalzwerkes in Duisburg enthalten."
Und weiter: "Noch offen im Verfahren beim Bundeskartellamt ist der "Teilkomplex
Privatmarkt", der insbesondere die Lieferungen an Nahverkehrs- und
Kommunalbetriebe betrifft. Wir erwarten, dass auch das Verfahren zu diesem
Teilkomplex im Laufe des heurigen Jahres abgeschlossen werden kann."
Hintergrundinformation zum Schienenkartell:
Bereits die Entscheidung des Bundeskartellamts im Juli 2012 zum Teilkomplex
Deutsche Bahn hat unsere Position als Kronzeuge zum weitaus überwiegenden Teil
bestätigt. Wir konnten den Kronzeugenstatus nahezu ohne Abstriche halten, weil
wir schnell und umfassend kooperiert haben. Das Bußgeld in der Höhe von 8,5
Mio. EUR betrifft Randbereiche des Verfahrens. Ohne die vorbehaltlose
Kooperation mit dem Bundeskartellamt wäre die Geldbuße um ein Vielfaches höher
ausgefallen. Auch wenn das Risiko für den Konzern im Anlassfall erfolgreich
minimiert werden konnte, bleibt ein bitterer moralischer Beigeschmack. Wir
haben daher inzwischen alles unternommen, um derartige Verhaltensweisen in
Zukunft zu verhindern. Dazu wurde flächendeckend über den gesamten Konzern ein
für alle Mitarbeiter verbindliches, nochmals massiv erweitertes Compliance
Programm ausgerollt.