IVA wird einen Antrag auf gerichtliche Überprüfung der Abfindung einbringen
Der Gesellschafterausschluss (Squeeze Out) wurde rechtswirksam und daher die Börsenotiz gelöscht. Die bisherigen Aktionären haben nur mehr einen Anspruch auf die Barabfindung von 0,50 €, der bis spätestens April 2010 den Aktionären überwiesen werden muss. Der IVA wird einen Antrag auf gerichtliche Überprüfung der Abfindung bis spätestens Anfang März 2010 einbringen. Das Verfahren ist langwierig und kostenintensiv. Der IVA ist zuversichtlich, dass für alle Aktionäre, die am Tag der Börsenotizlöschung AUA-Aktien besaßen, eine Nachbesserung erreicht werden kann. Bei den in den Medien bekannt gewordenen Anfechtungsklagen geht es um die Klärung von Grundsatzfragen wie Verletzung des Auskunftsrechts von Aktionären und diffizile Rechtsfragen des Gesellschafterauschlusses. Der IVA wird sich diesen Klagen als Nebenintervenient anschließen.