AUA: IVA findet die Barabfindung von 0,50 unfair
Der IVA hat im Frühjahr 2009 klar und unmissverständlich für die Annahme des Übernahmeangebots von 4,49 plädiert. Ein Argument war, dass das in naher Zukunft erwartete Abfindungsangebot einen deutlichen Abschlag haben wird. Auf Basis des Preises der ÖIAG von 0,01 und des Preises von 4,49 für die Privataktionäre lag die Erwartung bei einem Mischpreis von circa 2,70, was einem Minus von 40 Prozent gegenüber 4,49 entspricht. Der jetzige Angebotspreis liegt indes fast 90 Prozent darunter.
Der IVA weiss, dass Anleger aus verschiedensten Gründen das damalige Angebot gegen jede Vernunft nicht angenommen haben: aus Spekulation, aus Nachlässigkeit oder schlicht aus irrationaler Loyalität. Das jetzige extrem niedrige Angebot von 0,50 hat allerdings den Charakter einer überzogenen "Bestrafungsaktion". Darüber hinaus wurden "Hedgefonds" und notorischen Spekulanten unnötigerweise die Tür geöffnet und Unruhe im Kapitalmarkt erzeugt.
Die Hauptversammlung am 16.12.2009 wird wohl das Abfindungsangebot mit der erforderlichen Mehrheit durchdrücken. Dieser Beschluss kann mit hohem Prozesskostenrisiko angefochten werden, aber nur dann, wenn formale Fehler beanstandet werden.
Das Abfindungsangebot selbst kann allerdings gerichtlich überprüft werden: das Kostenrisiko liegt in diesem Fall beim Antragsgegner, also dem Lufthansa-Konzern. Es muss damit gerechnet werden, dass dieses Verfahren (wie die Beispiele Bank Austria/UniCredit und VATech/Siemens zeigen) in die Länge gezogen wird. Mit einer rechtsgültigen Entscheidung ist erst in einigen Jahren zu rechnen - in Deutschland gibt es Beispiele von zehn Jahren und mehr.