euro adhoc: Andritz AG / Andritz AG: Veröffentlichung der beabsichtigten Wiederveräußerung erworbener Aktien gemäß § 82 Abs 9 BörseG in Verbindung mit §§ 4 und 5 der Veröffentlichungsverordnung 2002 (BGBl II 2002/112)
In der 98. ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 30. März 2005
wurde der Vorstand der Gesellschaft mit Wirkung ab 01. Oktober 2005 für einen
Zeitraum von 18 Monaten zum Aktienrückerwerb ermächtigt. Diese Ermächtigung ist
am 31. März 2007 ausgelaufen. Die Ermächtigung des Vorstands der Gesellschaft
zum Aktienrückerwerb wurde in der 100. ordentlichen Hauptversammlung der
Gesellschaft mit Wirkung ab 01.04.2007 um weitere 18 Monate bis zur Höhe von 10%
des Grundkapitals (unter Anrechnung der bereits von der Gesellschaft erworbenen
eigenen Aktien) verlängert, unter anderem zu dem in § 65 Absatz 1 Ziffer 4 AktG
angeführten Zweck.
Der Vorstand der Gesellschaft hat unter Einbindung des Aufsichtsrates der
Gesellschaft beschlossen, von dieser Ermächtigung Gebrauch zu machen und eigene
Aktien im Rahmen eines Aktienrückerwerbsprogramms zu erwerben, unter anderem zu
dem in § 65 Absatz 1 Ziffer 4 AktG angeführten Zweck (Verwendung der erworbenen
Aktien für Zwecke eines Aktienoptionsprogramms für Arbeitnehmer, leitende
Angestellte und Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglieder der Gesellschaft oder
eines mit ihr verbundenen Unternehmens). Die unter Einbindung des Aufsichtsrats
der Gesellschaft gefassten Beschlüsse des Vorstands der Gesellschaft und die
Rückkaufprogramme sind jeweils gemäß § 82 Abs 8 BörseG iVm §§ 4 und 5
VeröffentlichungsV veröffentlicht worden. Diese Veröffentlichungen wurden auch
im Internet auf der Homepage der Gesellschaft
http://www.andritz.com unter
Aktienrückkaufprogramm bekannt gemacht.
Die 100. ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft hat den Vorstand der
Gesellschaft unter anderem auch ausdrücklich dazu ermächtigt, unter Einbindung
des Aufsichtsrats, erworbene eigene Aktien wieder zu veräußern.
Der Bericht des Aufsichtsrats über die beabsichtigte Wiederveräußerung eigener
Aktien im Rahmen des Aktienoptionsprogramms für leitende Angestellte und
Mitglieder des Vorstands 2006 (das "Aktienoptionsprogramm 2006") wurde am 27.
Mai 2008 veröffentlicht und war ab diesem Zeitpunkt in den
Geschäftsräumlichkeiten der Gesellschaft zur Einsichtnahme aufgelegt.
Am 11. Juni 2008 hat der Vorstand den Beschluss gefasst, eigene Aktien zur
Bedienung des Aktienoptionsprogramms 2006 wiederzuveräußern. Der Aufsichtsrat
der Gesellschaft hat am 11. Juni 2008 dem Beschluss des Vorstands zugestimmt und
einen gleichlautenden Beschluss gefasst.
Mit der vorliegenden Veröffentlichung wird der Beschluss des Vorstands, dem der
Aufsichtsrat vollinhaltlich zugestimmt hat und auf dessen Grundlage er einen
gleichlautenden Beschluss gefasst hat, veröffentlicht und die beabsichtigte
Wiederveräußerung eigener Aktien zur Bedienung des Aktienoptionsprogramms 2006
bekannt gemacht (§ 82 Abs 9 BörseG iVm §§ 4 und 5 VeröffentlichungsV).
1. Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung für den Rückerwerb und
die Wiederveräußerung: 29. März 2007.
2. Tag und Art der Veröffentlichung des Ermächtigungsbeschlusses: 31. März 2007
gemäß § 82 Abs 8 BörseG im Amtsblatt zur Wiener Zeitung.
3. Beginn und voraussichtliche Dauer des Wiederverkaufsprogramms: 17. Juni 2008
bis 30. April 2010.
4. Aktiengattung, auf die sich das Wiederverkaufsprogramm bezieht: auf Inhaber
lautende Stückaktien der Gesellschaft (einheitliche Aktiengattung).
5. Beabsichtigtes Volumen der Wiederveräußerung eigener Aktien, insbesondere
auch der Anteil der wieder zu veräußernden Aktien am Grundkapital: nach dem
Aktiensplit, der am 24. April 2007 im Firmenbuch eingetragen wurde, bis zu
898.000 auf Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft, das entspricht rund
1,73% des Grundkapitals der Gesellschaft.
6. Höchster und niedrigster zu erzielender Gegenwert je Aktie (Bezugspreis):
nach dem Aktiensplit, der am 24. April 2007 im Firmenbuch eingetragen wurde, EUR
31,67.
7. Art und Zweck des Wiederverkaufs eigener Aktien, insbesondere, ob der
Wiederverkauf über die Börse und/oder außerhalb der Börse erfolgen soll: Die
Aktien werden an Optionsberechtigte unter dem Aktienoptionsprogramm 2006
veräußert. Die Wiederveräußerung erfolgt außerhalb der Börse.
8. Allfällige Auswirkung des Wiederverkaufsprogramms auf die Börsezulassung der
Aktien der Gesellschaft: Keine.
9. Anzahl und Aufteilung der eingeräumten Optionen: Gemäß Aktienoptionsprogramm
2006 wurden leitenden Angestellten und Mitgliedern des Vorstands der
Gesellschaft insgesamt 898.000 Optionen eingeräumt, wobei jede Option das Recht
gewährt, eine auf Inhaber lautende Stückaktie der Gesellschaft zu erwerben.
Insgesamt nahmen 59 Führungskräfte und 5 Vorstandsmitglieder am
Aktienoptionsprogramm 2006 teil. Es wurden Optionsrechte gewährt, die jede
Führungskraft zum Bezug von 6.000, 10.000 oder 20.000 (Anzahl ist abhängig von
Führungsebene), Mitglieder des Vorstands zum Bezug von jeweils 40.000 und den
Vorsitzenden des Vorstands zum Bezug von 50.000 Aktien der Andritz AG
berechtigen. Arbeitnehmern und (weiteren) Organmitgliedern der Gesellschaft
wurden unter dem Aktienoptionsprogramm 2006 keine Optionen eingeräumt.
Die Gesellschaft wird alle weiteren Angaben im Zusammenhang mit der
Wiederveräußerung der Aktien im Rahmen des Aktienoptionsprogramms 2006 gemäß §§
6 und 7 VeröffentlichungsV im Internet auf der Homepage der Gesellschaft
http://www.andritz.com veröffentlichen.
Der Vorstand,
Graz, am 11. Juni 2008
Rückfragehinweis:
Dr. Michael Buchbauer
Head of Investor Relations
Tel.: +43 316 6902 2979
Fax: +43 316 6902 465
mailto:
michael.buchbauer@andritz.com
Ende der Mitteilung euro adhoc
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