Andritz - Andritz plant Wiederveräußerung erworbener Aktien

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euro adhoc: Andritz AG / Andritz AG: Veröffentlichung der beabsichtigten Wiederveräußerung erworbener Aktien gemäß § 82 Abs 9 BörseG in Verbindung mit §§ 4 und 5 der Veröffentlichungsverordnung 2002 (BGBl II 2002/112)

In der 98. ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 30. März 2005 wurde der Vorstand der Gesellschaft mit Wirkung ab 01. Oktober 2005 für einen Zeitraum von 18 Monaten zum Aktienrückerwerb ermächtigt. Diese Ermächtigung ist am 31. März 2007 ausgelaufen. Die Ermächtigung des Vorstands der Gesellschaft zum Aktienrückerwerb wurde in der 100. ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft mit Wirkung ab 01.04.2007 um weitere 18 Monate bis zur Höhe von 10% des Grundkapitals (unter Anrechnung der bereits von der Gesellschaft erworbenen eigenen Aktien) verlängert, unter anderem zu dem in § 65 Absatz 1 Ziffer 4 AktG angeführten Zweck.

Der Vorstand der Gesellschaft hat unter Einbindung des Aufsichtsrates der Gesellschaft beschlossen, von dieser Ermächtigung Gebrauch zu machen und eigene Aktien im Rahmen eines Aktienrückerwerbsprogramms zu erwerben, unter anderem zu dem in § 65 Absatz 1 Ziffer 4 AktG angeführten Zweck (Verwendung der erworbenen Aktien für Zwecke eines Aktienoptionsprogramms für Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglieder der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens). Die unter Einbindung des Aufsichtsrats der Gesellschaft gefassten Beschlüsse des Vorstands der Gesellschaft und die Rückkaufprogramme sind jeweils gemäß § 82 Abs 8 BörseG iVm §§ 4 und 5 VeröffentlichungsV veröffentlicht worden. Diese Veröffentlichungen wurden auch im Internet auf der Homepage der Gesellschaft http://www.andritz.com unter Aktienrückkaufprogramm bekannt gemacht.

Die 100. ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft hat den Vorstand der Gesellschaft unter anderem auch ausdrücklich dazu ermächtigt, unter Einbindung des Aufsichtsrats, erworbene eigene Aktien wieder zu veräußern.

Der Bericht des Aufsichtsrats über die beabsichtigte Wiederveräußerung eigener Aktien im Rahmen des Aktienoptionsprogramms für leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstands 2006 (das "Aktienoptionsprogramm 2006") wurde am 27. Mai 2008 veröffentlicht und war ab diesem Zeitpunkt in den Geschäftsräumlichkeiten der Gesellschaft zur Einsichtnahme aufgelegt.

Am 11. Juni 2008 hat der Vorstand den Beschluss gefasst, eigene Aktien zur Bedienung des Aktienoptionsprogramms 2006 wiederzuveräußern. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat am 11. Juni 2008 dem Beschluss des Vorstands zugestimmt und einen gleichlautenden Beschluss gefasst.

Mit der vorliegenden Veröffentlichung wird der Beschluss des Vorstands, dem der Aufsichtsrat vollinhaltlich zugestimmt hat und auf dessen Grundlage er einen gleichlautenden Beschluss gefasst hat, veröffentlicht und die beabsichtigte Wiederveräußerung eigener Aktien zur Bedienung des Aktienoptionsprogramms 2006 bekannt gemacht (§ 82 Abs 9 BörseG iVm §§ 4 und 5 VeröffentlichungsV).

1. Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung für den Rückerwerb und die Wiederveräußerung: 29. März 2007.

2. Tag und Art der Veröffentlichung des Ermächtigungsbeschlusses: 31. März 2007 gemäß § 82 Abs 8 BörseG im Amtsblatt zur Wiener Zeitung.

3. Beginn und voraussichtliche Dauer des Wiederverkaufsprogramms: 17. Juni 2008 bis 30. April 2010.

4. Aktiengattung, auf die sich das Wiederverkaufsprogramm bezieht: auf Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft (einheitliche Aktiengattung).

5. Beabsichtigtes Volumen der Wiederveräußerung eigener Aktien, insbesondere auch der Anteil der wieder zu veräußernden Aktien am Grundkapital: nach dem Aktiensplit, der am 24. April 2007 im Firmenbuch eingetragen wurde, bis zu 898.000 auf Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft, das entspricht rund 1,73% des Grundkapitals der Gesellschaft.

6. Höchster und niedrigster zu erzielender Gegenwert je Aktie (Bezugspreis): nach dem Aktiensplit, der am 24. April 2007 im Firmenbuch eingetragen wurde, EUR 31,67.

7. Art und Zweck des Wiederverkaufs eigener Aktien, insbesondere, ob der Wiederverkauf über die Börse und/oder außerhalb der Börse erfolgen soll: Die Aktien werden an Optionsberechtigte unter dem Aktienoptionsprogramm 2006 veräußert. Die Wiederveräußerung erfolgt außerhalb der Börse.

8. Allfällige Auswirkung des Wiederverkaufsprogramms auf die Börsezulassung der Aktien der Gesellschaft: Keine.

9. Anzahl und Aufteilung der eingeräumten Optionen: Gemäß Aktienoptionsprogramm 2006 wurden leitenden Angestellten und Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft insgesamt 898.000 Optionen eingeräumt, wobei jede Option das Recht gewährt, eine auf Inhaber lautende Stückaktie der Gesellschaft zu erwerben. Insgesamt nahmen 59 Führungskräfte und 5 Vorstandsmitglieder am Aktienoptionsprogramm 2006 teil. Es wurden Optionsrechte gewährt, die jede Führungskraft zum Bezug von 6.000, 10.000 oder 20.000 (Anzahl ist abhängig von Führungsebene), Mitglieder des Vorstands zum Bezug von jeweils 40.000 und den Vorsitzenden des Vorstands zum Bezug von 50.000 Aktien der Andritz AG berechtigen. Arbeitnehmern und (weiteren) Organmitgliedern der Gesellschaft wurden unter dem Aktienoptionsprogramm 2006 keine Optionen eingeräumt.

Die Gesellschaft wird alle weiteren Angaben im Zusammenhang mit der Wiederveräußerung der Aktien im Rahmen des Aktienoptionsprogramms 2006 gemäß §§ 6 und 7 VeröffentlichungsV im Internet auf der Homepage der Gesellschaft http://www.andritz.com veröffentlichen.

Der Vorstand,
Graz, am 11. Juni 2008

Rückfragehinweis:
Dr. Michael Buchbauer
Head of Investor Relations
Tel.: +43 316 6902 2979
Fax: +43 316 6902 465
mailto:michael.buchbauer@andritz.com

Ende der Mitteilung euro adhoc
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