Schoeller-Bleck. - Beschlüsse der Hauptversammlung

SCHOELLER-BLECK.

35,55 EUR +0,85 %
→ Chart → Stammdaten → Forum

35,55 EUR +0,85%
Hoch 35,75 Tief 35,00 Vortag 35,25
Beschlüsse der Hauptversammlung

SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD EQUIPMENT Aktiengesellschaft
Veröffentlichung gemäß § 65 Abs. 1a AktG i.V.m. § 82 Abs. 9 BörseG

Ternitz (euro adhoc) - SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD EQUIPMENT Aktiengesellschaft

ISIN-Code AT0000946652

Veröffentlichung gemäß § 65 Abs. 1a AktG i.V.m. § 82 Abs. 9 BörseG

In der am 16. April 2008 abgehaltenen ordentlichen Hauptversammlung der SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD EQUIPMENT Aktiengesellschaft, FN 102999 w, mit dem Sitz in Ternitz und der Geschäftsanschrift 2630 Ternitz, Hauptstraße 2, wurden folgende Beschlüsse gefasst:

"Der Vorstand wird gemäß § 65 Abs. 1 Zif. 8 AktG sowie Absatz 1a und 1b AktG ermächtigt, den in der Hauptversammlung am 19. April 2007 gefassten Beschluss zu widerrufen unter gleichzeitiger Ermächtigung, eigene Aktien bis zu maximal 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft während einer Geltungsdauer von 30 Monaten ab dem Tag der Beschlussfassung zu erwerben, wobei der niedrigste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert von Euro eins (EUR 1,--) nicht unterschritten und der höchste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert von Euro einhundert (EUR 100,--) nicht überschritten werden darf; weiters wird der Vorstand zur Festsetzung der Rückkaufsbedingungen ermächtigt, wobei der Vorstand den Vorstandsbeschluss und das jeweilige darauf beruhende Rückkaufprogramm einschließlich dessen Dauer entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen (jeweils) zu veröffentlichen hat. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise und auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 228 Absatz 3 UGB) oder für Rechnung der Gesellschaft durch Dritte ausgeübt werden. Der Handel mit eigenen Aktien ist als Zweck des Erwerbes ausgeschlossen."

"Der Vorstand wird ermächtigt, erworbene eigene Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen oder wieder zu veräußern und die Veräußerungsbedingungen festzusetzen. Die Ermächtigung kann ganz oder in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 228 Absatz 3 UGB) oder für Rechnung der Gesellschaft durch Dritte ausgeübt werden."

"Der Vorstand wird ermächtigt, für fünf (5) Jahre vom Tag der Beschlussfassung an gem. § 65 Absatz 1b AktG mit Zustimmung des Aufsichtsrates für die Veräußerung eigener Aktien eine andere Art der Veräußerung als über die Börse oder ein öffentliches Angebot unter Ausschluss des Bezugsrechtes der Aktionäre zu beschließen."

Ternitz, im April 2008

Der Vorstand

Rückfragehinweis:

Gernot Bauer, Head of Investor Relations,
Schoeller-Bleckmann Oilfield Equipment AG, A-2630 Ternitz, Hauptstraße 2,
Tel: +43 2630/315 DW 250, Fax: DW 101, E-Mail: g.bauer@sbo.co.at

Ende der Mitteilung euro adhoc
--------------------------------------------------------------------------------



ATX (Wiener Börse Index) : 5852.36 -0.2% ATX Intraday Chart Börse Wien
          [Aktienkurse >>]

BÖRSE-NEWS
Kapital&Wert — Purgstaller als Vorstand bei Wiener Privatbank bestellt
Telekom Austria — Telekom Austria dank Geschäft in CEE im ersten Quartal im Aufwind
Allgemeines — Billig-Airline Ryanair droht und lockt Österreichs Regierung
Allgemeines — Billig-Airline Ryanair droht und lockt Österreichs Regierung
Agrana — Agrana - Erste Group erhöht Kursziel leicht von 12,5 auf 12,7 Euro
BAWAG — BAWAG will Irland-Übernahme in Q4 2026 oder Q1 2027 abschließen
Raiffeisen Bank International — RBI - Barclays erhöht Kursziel leicht von 39,0 auf 40,0 Euro
Erste Group Bank — Erste Group - Barclays erhöht Kursziel von 119 auf 123 Euro
BAWAG — BAWAG-Expansion schiebt Gewinn im 1. Quartal weiter an
BAWAG — # BAWAG-Nettogewinn in Q1 um 16 Prozent auf 232,3 Mio. Euro gestiegen
Fabasoft — Fabasoft beschließt Aktienrückkauf
Addiko Bank — Addiko-HV - Unzufriedenheit über Dividendenblockade
Allgemeines — Hipp-Rückruf - Ermittlung wegen Erpressung, noch ein Glas in Umlauf
Allgemeines — Hipp-Rückruf - Ermittlung wegen Erpressung, noch ein Glas in Umlauf
   [weitere News >>]