Strabag - Russland: RBI-Tochter verliert Berufung und muss 339 Mio. Euro zahlen

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Russland: RBI-Tochter verliert Berufung und muss 339 Mio. Euro zahlen


Weitere Niederlage gegen Strabag-Aktionär Rasperia Trading Limited - Überweisung der Summe an Kläger durch russische Zentralbank erwartet



Ein russisches Berufungsgericht in St. Petersburg hat am Donnerstagnachmittag laut Gerichtsregister den Spruch des erstinstanzlichen Handelsgerichts von Kaliningrad bestätigt, wonach die Raiffeisenbank Russland im Rahmen einer Klage des russischen Strabag-Aktionärs Rasperia Trading Limited gegen die Strabag und deren Kernaktionäre 339 Mio. Euro Schadenersatz bezahlen muss. Wie zuvor war die RBI-Tochter nur aufgrund ihrer Verwandtschaft zu Strabag-Aktionären belangt worden.
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Nach wiederholten Niederlagen der Raiffeisenbank Russland gegen Rasperia vor Gericht war auch die aktuelle Entscheidung im Sinne des Klägers erwartet worden. Mit dem Beschluss vom Donnerstag wird ein Urteil vom 18. Dezember 2025 rechtskräftig. Die russische Holdinggesellschaft mit Sitz in Kaliningrad dürfte sich wie bereits in der Vergangenheit nunmehr an die russische Zentralbank wenden, die ihrerseits dem Kläger den geforderten Betrag von einem Korrespondenzkonto der Raiffeisenbank Russland überweisen dürfte. Laut Darstellung der Raiffeisen Bank International (RBI) in Wien hatte Rasperia seine aktuelle Forderung mit einer Entschädigung im Zusammenhang mit der Kapitalherabsetzung bei der Strabag sowie nicht bezahlten Strabag-Dividenden 2024 begründet.

Zweite Verurteilung zu Schadenersatz

Argumente der RBI-Tochter Raiffeisenbank Russland, wonach Rasperia durch einen Kaliningrader Gerichtsbeschluss vom Jänner 2025 seine Anteile am Baukonzern nach russischem Recht eigentlich an die Raiffeisenbank Russland überschrieben habe und deshalb kein Anrecht auf später beschlossene Dividenden haben sollte sowie die Folgen der Strabag-Kapitalherabsetzung im vorangegangenen Verfahren ebenso berücksichtigt worden seien, hatten kein Gehör gefunden. Mit Rechtskraft im April 2025 waren die Strabag und ihre Kernaktionäre bereits zu 2,044 Mrd. Euro Schadenersatz verurteilt worden. In Ermangelung von russischem Vermögen der Geklagten musste die an der Strabag nicht beteiligte Raiffeisenbank Russland für diese Summe aufkommen. Begründet wurde dies damit, dass die Bank über ihre österreichische Mutter in einer Verwandtschaftsbeziehung mit Strabag-Kernaktionären steht. Insbesondere war damals die Rede von der Raiffeisen-Holding Niederösterreich-Wien gewesen, die Eigentümerin der Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien ist. Letztere hält ihrerseits 25 Prozent an der Raiffeisen Bank International.

Hintergrund des Rechtsstreits ist die Strabag-Beteiligung der Rasperia, die zumindest früher dem sanktionierten russischen Industriellen Oleg Deripaska zugerechnet wurde. Im Zusammenhang mit den EU-Sanktionen gegen Deripaska im Frühjahr 2022 war seine Gesellschaft jedoch im Baukonzern de facto entmachtet worden. Rechtsmittel des russischen Aktionärs dagegen scheiterten vor österreichischen Gerichten.

Rasperia aus österreichischer Sicht weiterhin Strabag-Aktionär

Ein geplantes Tauschgeschäft, bei dem die Raiffeisen Russland den Strabag-Anteil der Rasperia kaufen und als Sachdividende an die RBI ausschütten wollte, war in Folge 2024 im Zusammenhang mit Sanktionsrisiken geplatzt. Am nötigen Konsens aller EU-Mitgliedstaaten scheiterten 2025 zudem Bemühungen der österreichischen Bundesregierung, die vergeblich eine Sanktionsausnahme für Rasperia gefordert hatte. Mit einem diesbezüglichen EU-Sanktionsbeschluss hätten die Strabag-Anteile des EU-sanktionierten Aktionärs aus Russland an die RBI übertragen werden können. Die österreichische Bank hätte damit für ihre erste Schadenersatzzahlung von mehr als 2 Mrd. Euro durch die russische Tochterbank entschädigt werden können. Aus österreichischer Sicht hält Rasperia derzeit 24,1 Prozent des Strabag-Grundkapitals. Daran könne auch jenes russische Urteil, das diese Anteile auf die Raiffeisenbank Russland übertragen haben will, ohne Einbindung der zuständigen Sanktionsbehörden in der EU nichts ändern, informierte eine Sprecherin des Baukonzerns.

hgh/bel

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