Feldmühlgasse 22, A-1130 Wien, als unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die
weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfügung. Bei
Interesse besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme unter Tel.
+43-1-8763343-30, Fax +43-1-8763343-39 bzw. E-Mail michael.knap@iva.or.at. Der
Stimmrechtsvertreter wird bei der Hauptversammlung anwesend und über die
E-Mail-Adresse weisungen.ats@hauptversammlung.at auch während der
Hauptversammlung erreichbar sein.
Der Aktionär beantragt bei seiner Depotbank eine Depotbestätigung. Auf dieser
Depotbestätigung (oder auf einem separaten Blatt) ist Herr Dr. Michael Knap
schriftlich mit der Vertretung zu bevollmächtigen. Die Depotbestätigung samt
schriftlicher Vollmacht ist dann vom Aktionär an Herrn Dr. Knap, c/o IVA,
Feldmühlgasse 22, 1130 Wien, zu senden. Da die Depotbestätigung samt Vollmacht
im Original rechtzeitig vor der Hauptversammlung beim IVA einlangen muss,
ersuchen wir die Dauer des Postlaufs zu berücksichtigen.
Der Aktionär hat Herrn Dr. Knap Weisungen zu erteilen, wie dieser (oder
allenfalls ein von Herrn Dr. Knap bevollmächtigter Subvertreter) das Stimmrecht
auszuüben hat. Dr. Michael Knap übt das Stimmrecht ausschließlich auf der
Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Ohne ausdrückliche Weisungen
ist die Vollmacht ungültig. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine
Einzelabstimmung stattfinden, gilt eine hiezu erteilte Weisung entsprechend für
jeden einzelnen Unterpunkt. Bitte beachten Sie, dass der Stimmrechtsvertreter
keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Einlegung von Widersprüchen gegen
Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder von Anträgen
entgegen-nimmt.
Die zur Abstimmung gelangenden Anträge werden von der Gesellschaft auf der
Website unter www.ats.net (Rubrik Investoren > Hauptversammlung) veröffentlicht,
sobald sie Kenntnis davon hat.
Wir empfehlen, für die Erteilung oder den Widerruf einer Vollmacht das Formular
zu verwenden, das im Internet unter www.ats.net (Rubrik Investoren >
Hauptversammlung) zur Verfügung steht.
Rechte der Aktionäre im Zusammenhang mit der Hauptversammlung
Aktionäre, die zusammen seit mindestens drei Monaten Anteile in Höhe von
mindestens 5% des Grundkapitals halten, können bis spätestens 13. Juni 2013
schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung der
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Für jeden solchen
Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung vorgelegt werden.
Aktionäre, die zusammen mindestens 1% des Grundkapitals halten, können bis
spätestens 25. Juni 2013 zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge
zur Beschlussfassung übermitteln, wobei eine Begründung anzuschließen ist, und
verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden
Aktionäre und der Begründung auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich
gemacht werden.
Weitergehende Informationen über diese Rechte, insbesondere wie Anträge an die
Gesellschaft übermittelt werden können und wie der Nachweis des jeweils
erforderlichen Aktienbesitzes zu erbringen ist, sind ab sofort im Internet unter
www.ats.net (Rubrik Investoren > Hauptversammlung) zugänglich.
Zu jedem Tagesordnungspunkt kann jeder Aktionär auch noch in der Versammlung
Anträge stellen, die keiner vorherigen Bekanntmachung bedürfen.
Jedem Aktionär ist gemäß § 118 AktG auf Verlangen in der Hauptversammlung
Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur
sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Die
Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen
Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen und auf die Lage
des Konzerns sowie der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Die
Auskunft hat den Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu
entsprechen. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger
unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem
verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder die Erteilung
der Auskunft strafbar wäre.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Gemäß § 83 Abs 2 Z 1 BörseG geben wir bekannt, dass die Gesellschaft 25.900.000
auf Inhaber lautende Stückaktien ausgegeben hat und jede Stückaktie eine Stimme
gewährt. Die Gesellschaft hält gegenwärtig 2.577.412 Stück eigene Aktien, die
gemäß § 65 Abs 5 AktG nicht zur Stimmrechtsausübung berechtigt sind; unter
Berücksichtigung dieser eigenen Aktien beträgt die Gesamtzahl der Stimmrechte
23.322.588. Die in diesem Absatz genannten Zahlenangaben wurden zum Stichtag 31.
Mai 2013 erhoben und können bis zum Zeitpunkt der Hauptversammlung noch
Änderungen unterliegen.
Zutritt zur Hauptversammlung
Um den reibungslosen Ablauf der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die
Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung einzufinden.
Einlass zur Behebung der Stimmkarten erfolgt um 09:00 Uhr.
Die Aktionäre bzw. ihre Vertreter werden darauf hingewiesen, dass zur
Überprüfung der Identität am Eingang zur Hauptversammlung ein amtlicher
Lichtbildausweis (Führerschein, Reisepass, Personalausweis) vorzulegen ist.
Die Hauptversammlung ist das wesentlichste Organ einer Aktiengesellschaft, weil
es das Forum für die Eigentümer der Gesellschaft - die Aktionäre - ist. Wir
bitten daher um Verständnis, dass wir aus einer Hauptversammlung keine
Veranstaltung für Gäste machen können, so sehr wir auch ein solches Interesse
schätzen, und dass eine Teilnahme als Gast nur auf persönliche Einladung und
nach Absprache im Vorfeld unter Tel. +43 3842 200-5909 möglich ist.
Leoben-Hinterberg, am 5. Juni 2013
Der Vorstand
(Ende)
Aussender: AT&S Austria Technologie & Systemtechnik AG
Adresse: Fabriksgasse 13, 8700 Leoben
Land: Österreich
Ansprechpartner: Mag. (FH) Christina Schuller
Tel.: +43 3842 2005909
E-Mail: c.schuller@ats.net
Website: www.ats.net
ISIN(s): AT0000969985 (Aktie)
Börsen: Amtlicher Handel in Wien
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June 05, 2013 02:00 ET (06:00 GMT)