Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG
Wien (pta008/16.04.2013/09:00) - Wienerberger AG
Firmenbuch-Nummer 77676f
ISIN AT0000831706
Einladung
zu der am Dienstag, den 14. Mai 2013, um 11:00 Uhr in Saal F des Austria Center
Vienna, Bruno-Kreisky-Platz 1, 1220 Wien, stattfindenden
144. ordentlichen Hauptversammlung
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2012 und
des mit dem Konzernlagebericht zusammengefassten Lageberichts, des
Corporate-Governance-Berichts, des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2012
sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2012
2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss 2012
ausgewiesenen Bilanzgewinns
3. Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012
4. Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
5. Wahlen in den Aufsichtsrat
6. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2013
Unterlagen zur Hauptversammlung
Folgende Unterlagen liegen spätestens ab Dienstag, 23. April 2013 zur
Einsichtnahme durch die Aktionäre in den Geschäftsräumen am Sitz der
Gesellschaft 1100 Wien, Wienerberg City, Wienerbergstraße 11, während der
üblichen Geschäftsstunden Montag bis Donnerstag zwischen 9:00 und 17:00 Uhr und
Freitag zwischen 9:00 und 15:00 Uhr, auf:
- Geschäftsbericht 2012 samt IFRS-Konzernabschluss 2012 und Konzernlagebericht,
Jahresabschluss 2012 samt Lagebericht, Corporate-Governance-Bericht und Bericht
des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2012
- Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2-6
- Erklärungen gem. § 87 Abs 2 AktG inkl. Lebensläufe zu Tagesordnungspunkt 5
Diese Unterlagen sowie der vollständige Text dieser Einberufung und das Formular
für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht gemäß § 114 AktG sind
spätestens ab Dienstag, 23. April 2013 außerdem im Internet unter
www.wienerberger.com zugänglich und werden bei der Hauptversammlung aufliegen.
Nachweisstichtag und Teilnahme an der Hauptversammlung
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung
geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Aktienbesitz am Samstag, 4. Mai
2013, 24:00 Uhr Wiener Zeit (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer zum
Nachweisstichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag genügt eine
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG in Schriftform, die der Gesellschaft
spätestens am Mittwoch, 8. Mai 2013, 24:00 Uhr Wiener Zeit, ausschließlich unter
einer der nachgenannten Adressen zugehen muss:
Per Telefax: +43 (0)1 8900 500 53
Per E-Mail: anmeldung.wienerberger@hauptversammlung.at (Anhang eingescannt im
Format: .tif, .pdf, etc.)
Per Post: Wienerberger AG, Corporate Communications, z. Hd. Frau Mag. Barbara
Braunöck, Wienerberg City, Wienerbergstraße 11, 1100 Wien
Depotbestätigungen per SWIFT werden nicht entgegen genommen.
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedsstaat
der OECD in Schriftform auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
1. Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder einen im Verkehr
zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Code (SWIFT-Code);
2. Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
juristischen Personen;
3. Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien (ISIN AT0000831706) des Aktionärs;
4. Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung;
5. Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Aktienbesitzes muss sich auf den oben
genannten Nachweisstichtag (Samstag, 4. Mai 2013, 24:00 Uhr Wiener Zeit)
beziehen.
Die Depotbestätigung muss in deutscher oder englischer Sprache übermittelt
werden.
Die Übermittlung der Depotbestätigung gilt gleichzeitig als Anmeldung zur
Hauptversammlung. Die Aktionäre werden dadurch bei Verfügungen über die Aktien
nicht gesperrt; Aktionäre können daher über ihre Aktien auch nach erfolgter
Anmeldung weiterhin frei verfügen.
Vertretung durch Bevollmächtigte
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat
das Recht, einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der
Hauptversammlung teilnimmt und der dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er
vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten (natürlichen oder juristischen) Person in
Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden
können.
Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an einer der nachgenannten
Adressen zugehen:
Per Telefax: +43 (0)1 8900 500 53
Per E-Mail: anmeldung.wienerberger@hauptversammlung.at (Anhang eingescannt im
Format: .tif, .pdf, etc.)
Per Post: Wienerberger AG, Corporate Communications, z. Hd. Frau Mag. Barbara
Braunöck, Wienerberg City, Wienerbergstraße 11, 1100 Wien
Persönlich: Bei der Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort
Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, ist es
ausreichend, dass dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt,
dass ihm Vollmacht erteilt wurde.
Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht werden
auf Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.wienerberger.com abrufbar.
Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung
persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht bis spätestens Montag, 13. Mai
2013, 16:00 Uhr Wiener Zeit, bei der Gesellschaft einzulangen.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß
auch für den Widerruf der Vollmacht.
Als besonderes Service stehen den Aktionären folgende Personen bzw.
Institutionen als unabhängige Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene
Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfügung:
* Herr Dr. Michael Knap, c/o IVA Interessenverband für Anleger, Feldmühlgasse
22/4, 1130 Wien,
T: +43 664 2138740, michael.knap@iva.or.at;
* Herr Mag. Markus Rohrer, c/o Notar Dr. Bernhard Kirchl, Gatterburggasse 10,
1190 Wien,
T: +43 1 368 26 58, notar.kirchl@utanet.at;
* BROADRIDGE Investor Communication Solutions Inc., 51 Mercedes Way, Edgewood,
NY 11717, USA, www.proxyedge.com
Hierfür sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.wienerberger.com
jeweils spezielle Vollmachtsformulare abrufbar. Auch bei Bevollmächtigung der
genannten unabhängigen Stimmrechtsvertreter ist die Vollmacht wie oben
beschrieben an die Gesellschaft zu senden.
Die Aktionäre werden darauf hingewiesen, dass sie auch bei Erteilung einer
Vollmacht die Teilnahmevoraussetzungen, wie sie oben unter "Nachweisstichtag und
Teilnahme an der Hauptversammlung" beschrieben sind, zu erfüllen haben. Aufgrund
der Novellierung des AktG ist eine anonyme Teilnahme als Legitimationsaktionär
(Aktien im "Fremdbesitz") nicht mehr zulässig.
Hinweis auf die Rechte der Aktionäre gemäß §§ 109, 110 und 118 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und die seit
mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können
verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung
gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform
(Erfordernis der Unterschrift durch alle Antragsteller) spätestens am Dienstag,
23. April 2013, 24:00 Uhr Wiener Zeit, der Gesellschaft ausschließlich an der
Adresse Wienerberger AG, Corporate Legal Services, z. Hd. Herrn Mag. Bernd
Braunstein, Wienerberg City, Wienerbergstraße 11, 1100 Wien, zugeht. Jedem so
beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung
beiliegen. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt die Vorlage einer
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die
antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung
Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt des Zugangs bei der Gesellschaft
nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an
die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung
verwiesen.
Aktionäre, die zusammen mindestens 1% des Grundkapitals halten, können zu jedem
Punkt der Tagesordnung Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung
übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung und einer
allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der
Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen
in Textform spätestens am Donnerstag, 2. Mai 2013, 24:00 Uhr Wiener Zeit, der
Gesellschaft entweder per Telefax an +43 (0)1 8900 500 53 oder postalisch an
Wienerberger AG, Corporate Legal Services, z. Hd. Herrn Mag. Bernd Braunstein,
Wienerberg City, Wienerbergstraße 11, 1100 Wien, zugeht. Bei einem Vorschlag zur
Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds hat jeder Wahlvorschlag die fachliche
Qualifikation der vorgeschlagenen Person, ihre beruflichen oder vergleichbaren
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 16, 2013 03:00 ET (07:00 GMT)