Wienerberger - DJ PTA-HV: Wienerberger AG: Einladung zur 144. ordentlichen Hauptversammlung der Wienerberger AG

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Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG 
 
Wien (pta008/16.04.2013/09:00) - Wienerberger AG 
Firmenbuch-Nummer 77676f 
ISIN AT0000831706 
 
Einladung 
zu der am Dienstag, den 14. Mai 2013, um 11:00 Uhr in Saal F des Austria Center 
Vienna, Bruno-Kreisky-Platz 1, 1220 Wien, stattfindenden 
144. ordentlichen Hauptversammlung 
 
Tagesordnung 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2012 und 
des mit dem Konzernlagebericht zusammengefassten Lageberichts, des 
Corporate-Governance-Berichts, des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2012 
sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2012 
2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss 2012 
ausgewiesenen Bilanzgewinns 
3. Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 
4. Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 
5. Wahlen in den Aufsichtsrat 
6. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
2013 
 
Unterlagen zur Hauptversammlung 
Folgende Unterlagen liegen spätestens ab Dienstag, 23. April 2013 zur 
Einsichtnahme durch die Aktionäre in den Geschäftsräumen am Sitz der 
Gesellschaft 1100 Wien, Wienerberg City, Wienerbergstraße 11, während der 
üblichen Geschäftsstunden Montag bis Donnerstag zwischen 9:00 und 17:00 Uhr und 
Freitag zwischen 9:00 und 15:00 Uhr, auf: 
- Geschäftsbericht 2012 samt IFRS-Konzernabschluss 2012 und Konzernlagebericht, 
Jahresabschluss 2012 samt Lagebericht, Corporate-Governance-Bericht und Bericht 
des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2012 
- Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2-6 
- Erklärungen gem. § 87 Abs 2 AktG inkl. Lebensläufe zu Tagesordnungspunkt 5 
 
Diese Unterlagen sowie der vollständige Text dieser Einberufung und das Formular 
für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht gemäß § 114 AktG sind 
spätestens ab Dienstag, 23. April 2013 außerdem im Internet unter 
www.wienerberger.com zugänglich und werden bei der Hauptversammlung aufliegen. 
 
Nachweisstichtag und Teilnahme an der Hauptversammlung 
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung 
geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Aktienbesitz am Samstag, 4. Mai 
2013, 24:00 Uhr Wiener Zeit (Nachweisstichtag). 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer zum 
Nachweisstichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. 
 
Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag genügt eine 
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG in Schriftform, die der Gesellschaft 
spätestens am Mittwoch, 8. Mai 2013, 24:00 Uhr Wiener Zeit, ausschließlich unter 
einer der nachgenannten Adressen zugehen muss: 
 
Per Telefax: +43 (0)1 8900 500 53 
Per E-Mail: anmeldung.wienerberger@hauptversammlung.at (Anhang eingescannt im 
Format: .tif, .pdf, etc.) 
Per Post: Wienerberger AG, Corporate Communications, z. Hd. Frau Mag. Barbara 
Braunöck, Wienerberg City, Wienerbergstraße 11, 1100 Wien 
Depotbestätigungen per SWIFT werden nicht entgegen genommen. 
 
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG 
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem 
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedsstaat 
der OECD in Schriftform auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten: 
 
1. Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder einen im Verkehr 
zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Code (SWIFT-Code); 
2. Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei 
natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei 
juristischen Personen; 
3. Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien (ISIN AT0000831706) des Aktionärs; 
4. Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung; 
5. Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht. 
 
Die Depotbestätigung als Nachweis des Aktienbesitzes muss sich auf den oben 
genannten Nachweisstichtag (Samstag, 4. Mai 2013, 24:00 Uhr Wiener Zeit) 
beziehen. 
 
Die Depotbestätigung muss in deutscher oder englischer Sprache übermittelt 
werden. 
 
Die Übermittlung der Depotbestätigung gilt gleichzeitig als Anmeldung zur 
Hauptversammlung. Die Aktionäre werden dadurch bei Verfügungen über die Aktien 
nicht gesperrt; Aktionäre können daher über ihre Aktien auch nach erfolgter 
Anmeldung weiterhin frei verfügen. 
 
Vertretung durch Bevollmächtigte 
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat 
das Recht, einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der 
Hauptversammlung teilnimmt und der dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er 
vertritt. 
 
Die Vollmacht muss einer bestimmten (natürlichen oder juristischen) Person in 
Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden 
können. 
 
Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an einer der nachgenannten 
Adressen zugehen: 
 
Per Telefax: +43 (0)1 8900 500 53 
Per E-Mail: anmeldung.wienerberger@hauptversammlung.at (Anhang eingescannt im 
Format: .tif, .pdf, etc.) 
Per Post: Wienerberger AG, Corporate Communications, z. Hd. Frau Mag. Barbara 
Braunöck, Wienerberg City, Wienerbergstraße 11, 1100 Wien 
Persönlich: Bei der Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort 
 
Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, ist es 
ausreichend, dass dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, 
dass ihm Vollmacht erteilt wurde. 
 
Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht werden 
auf Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
www.wienerberger.com abrufbar. 
 
Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung 
persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht bis spätestens Montag, 13. Mai 
2013, 16:00 Uhr Wiener Zeit, bei der Gesellschaft einzulangen. 
 
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß 
auch für den Widerruf der Vollmacht. 
 
Als besonderes Service stehen den Aktionären folgende Personen bzw. 
Institutionen als unabhängige Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene 
Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfügung: 
* Herr Dr. Michael Knap, c/o IVA Interessenverband für Anleger, Feldmühlgasse 
22/4, 1130 Wien, 
T: +43 664 2138740, michael.knap@iva.or.at; 
* Herr Mag. Markus Rohrer, c/o Notar Dr. Bernhard Kirchl, Gatterburggasse 10, 
1190 Wien, 
T: +43 1 368 26 58, notar.kirchl@utanet.at; 
* BROADRIDGE Investor Communication Solutions Inc., 51 Mercedes Way, Edgewood, 
NY 11717, USA, www.proxyedge.com 
 
Hierfür sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.wienerberger.com 
jeweils spezielle Vollmachtsformulare abrufbar. Auch bei Bevollmächtigung der 
genannten unabhängigen Stimmrechtsvertreter ist die Vollmacht wie oben 
beschrieben an die Gesellschaft zu senden. 
 
Die Aktionäre werden darauf hingewiesen, dass sie auch bei Erteilung einer 
Vollmacht die Teilnahmevoraussetzungen, wie sie oben unter "Nachweisstichtag und 
Teilnahme an der Hauptversammlung" beschrieben sind, zu erfüllen haben. Aufgrund 
der Novellierung des AktG ist eine anonyme Teilnahme als Legitimationsaktionär 
(Aktien im "Fremdbesitz") nicht mehr zulässig. 
 
Hinweis auf die Rechte der Aktionäre gemäß §§ 109, 110 und 118 AktG 
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und die seit 
mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können 
verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung 
gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform 
(Erfordernis der Unterschrift durch alle Antragsteller) spätestens am Dienstag, 
23. April 2013, 24:00 Uhr Wiener Zeit, der Gesellschaft ausschließlich an der 
Adresse Wienerberger AG, Corporate Legal Services, z. Hd. Herrn Mag. Bernd 
Braunstein, Wienerberg City, Wienerbergstraße 11, 1100 Wien, zugeht. Jedem so 
beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung 
beiliegen. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt die Vorlage einer 
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die 
antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung 
Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt des Zugangs bei der Gesellschaft 
nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an 
die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung 
verwiesen. 
 
Aktionäre, die zusammen mindestens 1% des Grundkapitals halten, können zu jedem 
Punkt der Tagesordnung Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung 
übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung und einer 
allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der 
Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen 
in Textform spätestens am Donnerstag, 2. Mai 2013, 24:00 Uhr Wiener Zeit, der 
Gesellschaft entweder per Telefax an +43 (0)1 8900 500 53 oder postalisch an 
Wienerberger AG, Corporate Legal Services, z. Hd. Herrn Mag. Bernd Braunstein, 
Wienerberg City, Wienerbergstraße 11, 1100 Wien, zugeht. Bei einem Vorschlag zur 
Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds hat jeder Wahlvorschlag die fachliche 
Qualifikation der vorgeschlagenen Person, ihre beruflichen oder vergleichbaren 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 16, 2013 03:00 ET (07:00 GMT)




ATX (Wiener Börse Index) : 5874.43 +0.1% ATX Intraday Chart Börse Wien
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