Keine Energieabschaltungen durch EVN im Winter
AKNÖ: 1. Dezember bis 15. Februar als Zeitraum - Auch Zinsen
für Ratenzahlungen werden ausgesetzt
Die EVN wird auch im
kommenden Winter keine Energieabschaltungen bei Zahlungsproblemen
vornehmen. Als diesbezüglicher Zeitraum gelte 1. Dezember 2025 bis
15. Februar 2026, teilte AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB
NÖ-Vorsitzender Markus Wieser am Montag nach einem Gespräch mit dem
niederösterreichischen Versorger mit. Zusätzlich sei vereinbart
worden, dass in diesen zweieinhalb Monaten auch die Zinsen für
Ratenzahlungen ausgesetzt werden.Ebenfalls besprochen wurde laut Wieser die angespannte Situation
bei von Energiearmut betroffenen Haushalten. Um diese Konsumenten zu
unterstützen, steht weiterhin der "EVN Energiehilfe Fonds" zur
Verfügung. Die Abwicklung wird von der Caritas der Erzdiözese Wien
und Diözese St. Pölten sowie von der Diakonie durchgeführt.
(S E R V I C E - Wohin sich Menschen konkret wenden können:
Caritas unter der Hotline 05/1776-300, Montag bis Freitag von 9.00
bis 13.00 Uhr, Diakonie unter energiezuschuss-noe@diakonie.at oder
direkt an den Standorten Maximilianstrasse 71 in St. Pölten, Montag,
Dienstag und Donnerstag von 8.30 bis 11.30 Uhr, bzw.
Preinsbacherstraße 14/3 in Amstetten, Donnerstag von 10.00 bis 13.00
Uhr.
we/tsk
ISIN AT0000741053
WEB http://www.evn.at
http://www.arbeiterkammer.at
ISIN
WEB http://www.gpa-djp.at/
http://www.vida.at
https://news.wko.at/presse