Höchststimmrecht bei s Immo bleibt
ao Hauptversammlung hat Satzungsänderung abgelehnt
Die außerordentliche Hauptversammlung der s Immo hat
am Donnerstag abgelehnt, das in der Satzung verankerte
Höchststimmrecht aufzuheben. Es sieht vor, dass kein Aktionär mehr
als 15 Prozent der Stimmrechte halten darf, auch wenn er einen
höheren Aktienanteil besitzt. Die Aufhebung dieser Bestimmung war
von der Immofinanz als Bedingung für ihre Übernahmeangebot genannt
worden. Eine Änderung der Bedingung ist aber noch möglich.Die Immofinanz hat sich im Übernahmeangebot das Recht
vorbehalten, das Angebot zu ändern bzw. auf diese aufschiebende
Bedingung zu verzichten, erinnert die s Immo in ihrer Aussendung
nach der Abstimmung. Die Immofinanz, die bereits 26,5 Prozent an der
S Immo hält, will den Konkurrenten mehrheitlich übernehmen.
(Schluss) tsk/bel
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