Schafferer gegen Pecik - Gericht gab Pecik auf voller Linie Recht
Richtersenat: Wiener Investor hätte s-Immo-Aktien auch ohne
Schafferer kaufen können - Urteil noch nicht rechtskräftig
Der Tiroler Unternehmer Markus Schafferer hat den
Wiener Investor Ronny Pecik rund um einen Deal mit s-Immo-Aktien
geklagt, weil er sich ausgebootet und damit um einen satten Gewinn
betrogen fühlt. Ein Richtersenat am Handelsgericht hat nun aber
geurteilt, dass Pecik das Geschäft auch ganz ohne Schafferer machen
konnte, und die Klage Schafferers vollinhaltlich abgewiesen. Da
Schafferer vier Wochen Zeit für eine allfällige Berufung hat, ist
das Urteil noch nicht rechtskräftig.Inhaltlich geht es um einen Streit aus dem Jahr 2017. Damals trat
Schafferer an Pecik mit der Information heran, er habe Zugriff auf
ein Aktienpaket der s Immo, das zu diesem Zeitpunkt vom russischen
Investor Roman Abramovich gehalten wurde. Die beiden Investoren
verhandelten eine Zeit lang, dann versandete das Gespräch und im
April kaufte Pecik ohne Schafferer die Aktien - die ihm zu diesem
Zeitpunkt über die Credit Suisse angeboten worden waren.
Zwei Jahre später klagte Schafferer dann Pecik wegen dem
entgangenen Geschäft mit einem Streitwert von 108 Mio. Euro.
Der Richtersenat kam aber zu dem Schluss, dass Pecik zur
Anbahnung des Geschäfts im April 2017 keine Information von
Schafferer gebraucht hätte. Dass Abramovich grundsätzlich verkaufen
wollte, habe Pecik auch schon vor Schafferers Hinweis gewusst, als
der Deal im April tatsächlich über die Bühne ging, war Schafferers
Option auf die Aktien schon ausgelaufen und er konnte also auch
keine Erwerbsgelegenheit mehr bieten. Auch waren die tatsächlichen
Kaufbedingungen dann ganz andere, als sie Schafferer Anfang des
Jahres ins Spiel gebracht hatte.
In Summe hat der Richtersenat in erster Instanz Schafferers Klage
aus inhaltlichen Erwägungen komplett abgewiesen, hieß es aus dem
Handelsgericht zur APA. Juristische Feinheiten, ob Schafferer jemals
eine "Option" im strengen Sinn des Wortes für das Aktienpaket hatte
und ob die Erinnerung des einen oder des anderen Geschäftsmannes
genauer waren, bleiben damit unbedeutend.
(Schluss) tsk/gru
ISIN AT0000652250
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