FACC - 10,8 Mio. Euro Entschädigung auf Republik-Konto eingefroren
Geld stammt aus Beute eines Geschäftsführer-Trickbetrugs -
Oberstaatsanwaltschaft: Ausgang des Strafverfahrens abwarten
Seit mehr als einem halben Jahr
wartet der börsennotierte Luftfahrtzulieferer FACC in Ried im
Innkreis auf 10,8 Mio. Euro Entschädigung. Das Geld wurde auf einem
Konto der Republik geparkt, wie die "OÖN" am Mittwoch berichteten.
Der Betrag ist Teil der Beute eines Geschäftsführer-Trickbetrugs
gegen FACC, der 2016 in China sichergestellt und im Sommer 2019 nach
Österreich überwiesen worden war.FACC, mehrheitlich in chinesischer Hand, war Ende 2015 Opfer
eines "Fake President Fraud" (Geschäftsführer-Trickbetrugs)
geworden. Die Täter hatten sich in E-Mails gegenüber der Buchhaltung
als Firmenchef ausgegeben und die Überweisung von 54 Mio. Euro auf
ausländische Konten veranlasst. Bei einem Staatsbesuch in China
wurde im Frühjahr 2019 eine Vereinbarung über die Entschädigung von
Betrug betroffener österreichischer Firmen in Höhe von 16 Mio. Euro
unterzeichnet, wovon besagte 10,8 Mio. Euro an FACC zurückfließen
sollen.
Tatsächlich liegt das Geld auch auf Konten der Republik
Österreich - allerdings auf Eis. Die Begründung: Die
strafrechtlichen Ermittlungen der Wirtschafts- und
Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) sind noch nicht abgeschlossen.
Bisher sind sechs Beschuldigte einer international agierenden
Tätergruppe bekannt. Ein Ende der Ermittlungen kann nicht genannt
werden, da u.a. Rechtshilfeersuchen ans Ausland notwendig seien. Von
der Oberstaatsanwaltschaft Wien erging an die WKStA daher die
Weisung, Gelder nicht auszuzahlen, meinte WKStA-Sprecher Rene
Ruprecht.
"Wir können den Ausgang des Strafverfahrens nicht vorwegnehmen,
davon hängt das rechtliche Schicksal des Geldes ab", begründete der
Sprecher der Oberstaatsanwaltschaft Wien, Michael Klackl, die
Weisung. Sollte es einen Freispruch geben, müsste das eingefrorene
Geld über den Zivilrechtsweg eingefordert werden. Nur bei einem
Schuldspruch könne die Strafjustiz dies bereinigen. Anfallende
Zinsen bis zu einer Auszahlung würden nicht berücksichtigt. "Für uns
ist das nicht nachvollziehbar, wir sehen die Rechtsposition der
Oberstaatsanwaltschaft als nicht haltbar", meinte Firmensprecher
Andreas Perotti zur APA.
(Schluss) ker/kre
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