FACC - FACC - 10,8 Mio. Euro Entschädigung auf Republik-Konto eingefroren

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FACC - 10,8 Mio. Euro Entschädigung auf Republik-Konto eingefroren


Geld stammt aus Beute eines Geschäftsführer-Trickbetrugs - Oberstaatsanwaltschaft: Ausgang des Strafverfahrens abwarten



Seit mehr als einem halben Jahr wartet der börsennotierte Luftfahrtzulieferer FACC in Ried im Innkreis auf 10,8 Mio. Euro Entschädigung. Das Geld wurde auf einem Konto der Republik geparkt, wie die "OÖN" am Mittwoch berichteten. Der Betrag ist Teil der Beute eines Geschäftsführer-Trickbetrugs gegen FACC, der 2016 in China sichergestellt und im Sommer 2019 nach Österreich überwiesen worden war.
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Hoch 13,60 Tief 13,30 Vortag 13,32

FACC, mehrheitlich in chinesischer Hand, war Ende 2015 Opfer eines "Fake President Fraud" (Geschäftsführer-Trickbetrugs) geworden. Die Täter hatten sich in E-Mails gegenüber der Buchhaltung als Firmenchef ausgegeben und die Überweisung von 54 Mio. Euro auf ausländische Konten veranlasst. Bei einem Staatsbesuch in China wurde im Frühjahr 2019 eine Vereinbarung über die Entschädigung von Betrug betroffener österreichischer Firmen in Höhe von 16 Mio. Euro unterzeichnet, wovon besagte 10,8 Mio. Euro an FACC zurückfließen sollen.

Tatsächlich liegt das Geld auch auf Konten der Republik Österreich - allerdings auf Eis. Die Begründung: Die strafrechtlichen Ermittlungen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) sind noch nicht abgeschlossen. Bisher sind sechs Beschuldigte einer international agierenden Tätergruppe bekannt. Ein Ende der Ermittlungen kann nicht genannt werden, da u.a. Rechtshilfeersuchen ans Ausland notwendig seien. Von der Oberstaatsanwaltschaft Wien erging an die WKStA daher die Weisung, Gelder nicht auszuzahlen, meinte WKStA-Sprecher Rene Ruprecht.

"Wir können den Ausgang des Strafverfahrens nicht vorwegnehmen, davon hängt das rechtliche Schicksal des Geldes ab", begründete der Sprecher der Oberstaatsanwaltschaft Wien, Michael Klackl, die Weisung. Sollte es einen Freispruch geben, müsste das eingefrorene Geld über den Zivilrechtsweg eingefordert werden. Nur bei einem Schuldspruch könne die Strafjustiz dies bereinigen. Anfallende Zinsen bis zu einer Auszahlung würden nicht berücksichtigt. "Für uns ist das nicht nachvollziehbar, wir sehen die Rechtsposition der Oberstaatsanwaltschaft als nicht haltbar", meinte Firmensprecher Andreas Perotti zur APA.

(Schluss) ker/kre

 ISIN  AT00000FACC2
 WEB   http://www.facc.at



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