FACC - Schadenersatz-Prozess nach Betrug bei FACC fortgesetzt

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Schadenersatz-Prozess nach Betrug bei FACC fortgesetzt


Gericht durchleuchtet Überweisungssysteme - Ehemaliger Vorstandsvorsitzender bestreitet jede Schuld



Ein Schadenersatz-Prozess nach einem Millionenbetrug beim Flugzeugkomponentenhersteller FACC ist am Freitag im Landesgericht Ried im Innkreis fortgesetzt worden. Beklagter ist ein ehemaliger Vorstand. Die FACC GmbH wirft ihm vor, kein ausreichendes Kontrollsystem geschaffen zu haben, was dieser bestreitet.
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Das Gericht durchleuchtete bei seiner Befragung die Überweisungssysteme der Firma. Vor allem ging es darum, welche ab wann verwendet wurden. Weiters wurde die Funktionsweise erörtert und wer in der Firma Berechtigungen für den Geldtransfer hatte sowie sein Wissen darüber.

Zuvor hatten die Anwälte über von der Klägerseite vorgelegte Dokumente diskutiert, die beweisen sollen, dass der Beklagte im Vorfeld unrichtige Angaben gemacht habe. Seine Anwälte wollten sie zurückweisen, weil durch sie eine Verzögerung des Prozesses nicht ausgeschlossen werden könne. Im Raum stand weiters ein Ausschluss der Öffentlichkeit, weil Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse besprochen werden könnten. Dazu kam es aber nicht. Außerdem wurde die Entwicklung der FACC und insbesondere ihrer Buchhaltung seit ihrer Gründung im Jahr 1989 besprochen.

Der Grund für den Streit vor Gericht ist ein Betrugsfall aus dem Jahr 2016. Die Täter hatten sich damals als die Firmenchefs ausgegeben und die Überweisung von 54 Mio. Euro auf ausländische Konten veranlasst. FACC wirft der damaligen Finanzchefin und dem Firmenchef - beide wurden danach abberufen - vor, sie hätten kein ausreichendes Kontrollsystem geschaffen. Von letzterem will das Unternehmen nun 10 Mio. Euro Schadenersatz. Er wiederum hat gegen seine vorzeitige Abberufung geklagt.

Das Verfahren ist vorerst für jeweils mehrere Tage im April sowie im Mai anberaumt. Die Anwälte von Klägerin und Beklagtem haben zusammen rund 40 Zeugen beantragt. Darunter befinden sich derzeitige und frühere Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates sowie Mitarbeiter der FACC. Nicht alle sind in Oberösterreich wohnhaft. Deshalb lädt das Gericht Personen auch aus London, Frankfurt, Wien, den USA und China - Mehrheitseigentümer der FACC ist ein staatliches chinesisches Unternehmen. Das oberösterreichische Unternehmen FACC ist börsennotiert, seit 2009 ist die staatliche Aviation Industry Corporation of China (AVIC) Mehrheitsaktionär.

(Schluss) zie/ker/phs

 ISIN  AT00000FACC2
 WEB   http://www.facc.at



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