FACC - FMA prüft Presseaussendung auf Verletzung der Ad-hoc-Pflicht
Insiderinformationen müssen ad hoc veröffentlicht werden -
Nicht per Presseaussendung - Neue und kursrelevante Infos sind
ad-hoc-pflichtig
Die Finanzmarktaufsicht
(FMA) wird die heutige Pressemitteilung des oberösterreichischen
Luftfahrzulieferers FACC über einen 230 Mio. Euro schweren
Großauftrag von Airbus genauer unter die Lupe nehmen. Wenn es eine
Insiderinformation gewesen ist, hätte sie ad hoc veröffentlicht
werden müssen und nicht per Presseaussendung mit Sperrfrist."Wir schauen uns grundsätzlich alle Auffälligkeiten an", so
FMA-Sprecher Klaus Grubelnik zur APA.
Zu prüfen ist nun, ob es sich um eine Insiderinformation
gehandelt hat, das heißt, ob die darin enthaltene Information neu
und ob sie kursrelevant ist. Das sind die wesentlichen Kriterien
dafür.
"Die FACC war nicht der Ansicht, dass die Information
ad-hoc-pflichtig ist", sagte Unternehmenssprecher Andreas Perotti
auf APA-Anfrage. Darüber entscheide im Unternehmen die
Investor-Relations-Abteilung gemeinsam mit der Rechtsabteilung.
"Wäre sie ad-hoc-pflichtig gewesen, hätte sie ganz anders
veröffentlicht werden müssen, nicht als klassische Aussendung", so
Perotti.
Kursrelevant und somit ad-hoc-pflichtig sind Informationen auch
dann, wenn sie geeignet sind, den Kurs zu beeinflussen. Wenn es sich
um eine Insiderinformation handelt, dann ist diese ad-hoc-pflichtig
und nicht per Pressemitteilung zu veröffentlichen.
Dass sich die Meldung über den Airbus-Großauftrag auf den
Aktienkurs der FACC ausgewirkt hat, ist indes unbestreitbar: Kurz
nachdem die Meldung über mehrere Agenturen lief, machte die Aktie in
kurzer Zeit einen Kurssprung von etwa 18,0 auf 18,8 Euro, ein Plus
von gut 4 Prozent. Gestern zu Handelsbeginn lag die Aktie noch bei
rund 17 Euro. Inzwischen hat sich der Kurs zwischen 18,60 und 18,70
Euro eingependelt.
FACC hat die Presseaussendung um 10:07 Uhr per E-Mail unter
anderem auch an die APA verschickt, mit dem Hinweis, dass die
Meldung bis 16 Uhr gesperrt sei, also nicht veröffentlicht werden
dürfe. Der "Börsenexpress" hat diese Sperrfrist laut Perotti als
erstes Medium durchbrochen und die Aussendung bereits um 10:14 Uhr
auf seiner Homepage veröffentlicht. Dem FACC-Sprecher zufolge haben
sich daraufhin die Nachrichtenagenturen Reuters und Bloomberg
telefonisch bei ihm gemeldet und mündlich die Freigabe bekommen. Die
APA hat ebenfalls - auf Anfrage - eine telefonische Freigabe
erhalten. Schriftlich erfolgte die Freigabe dann erst um 12:14 Uhr.
(Schluss) ggr/kre
ISIN AT00000FACC2 NL0000235190
WEB http://www.facc.at
http://www.fma.gv.at
http://www.airbus-group.com