AK warnt: Konsumentenschutz bei Handyverträgen droht Rückschlag
Benachrichtigungen zu Vertragsänderungen könnten in "toten"
E-Mail-Postfächern landen
Die Verpflichtung zur schriftlichen Benachrichtigung
zu Vertragsänderungen und die Rechnungslegung per Post könnte für
Telekomanbieter aufgeweicht werden, warnt die Arbeiterkammer mit
Verweis auf einen Entwurf der Regulierungsbehörde RTR. Diese wollte
das mit Rücksicht auf ein laufendes Verfahren nicht kommentieren,
berichtet die "Presse" (Montagausgabe).Hintergrund: Verändert ein Anbieter die Vertragsbedingungen zum
Nachteil des Kunden (z. B. eine Tariferhöhung), dann hat der
Konsument ein befristetes Sonderkündigungsrecht. Bekommt er die
Nachricht aber nur via Mail, ist die Gefahr groß, dass die
Mitteilung übersehen wird - etwas weil das E-Mail-Postfach kaum
genutzt wird, so die Befürchtung der AK.
In der Causa matchen sich nicht nur Konsumentenschützer und
Netzbetreiber, es ist auch ein Duell der teilstaatlichen Post gegen
die teilstaatliche Telekom Austria. Post-Chef Georg Pölz, einst Boss
von T-Mobile Austria, wird nicht müde für die gesetzliche
Verankerung der Information über den Postweg zu werben.
(Schluss) stf/snu
ISIN AT0000720008
WEB http://www.telekomaustria.com
http://www.t-mobile.at
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