Panama-Leaks - RBI und Hypo Vorarlberg in Offshore-Datensatz
Recherchen des "ORF" und "Falter" als Teil eines
internationalen Netzwerks - Raiffeisen Bank International und
Hypo Vorarlberg betonen, sich an Sorgfaltspflicht gehalten zu
haben
Ein internationales Medienkonsortium unter Führung
der "Süddeutschen Zeitung" hat Daten der Anwaltskanzlei Mossack
Fonseca (Mossfon) mit Sitz in Panama, einem der weltweit größten
Briefkastenanbieter, zugespielt bekommen. Darin werden auch Deals
erwähnt, die über die Raiffeisenbank International (RBI) und die
Hypo Vorarlber abgewickelt wurden, berichtet "ORF" und "Falter" am
Sonntagabend.Beide Banken betonen, sich an die Gesetze gehalten zu haben.
Der "ORF" und das Wochenmagazin Falter sind Partner in dem
internationalen investigativen Recherche-Netzwerk, das sich acht
Monate durch 11 Millionen "Panamaleaks"-Dateien, unter anderem
Mails, Kontodaten, Briefe gewühlt hat. Die Daten wurden zuerst der
"Süddeutschen" Zeitung zugespielt und sind mit 2,6 Terabyte rund
zehnmal so groß wie der Datensatz der "Offshore-Leaks Affäre" aus
dem Jahr 2013, wie die verschiedenen beteiligten Medien mitteilten.
In Zusammenhang mit der Raiffeisenbank Bank International (RBI)
haben "ORF" und "Falter" in den Daten über ein Dutzend
Offshore-Gesellschaften gefunden. Etwa soll Raiffeisen dem
ukrainischen Präsidenten Petro Poroschenko bei Geschäften zwischen
Briefkastengesellschaften in der Karibik und Unternehmen von
Poroschenko geholfen haben. Die Vorarlberger Landes- und
Hypothekenbank (Hypo Vorarlberg) taucht bei 20
Offshore-Gesellschaften auf.
In beiden Fällen stellt sich die Frage, ob die Banken gegen die
gesetzliche Sorgfaltspflicht verstoßen haben. Die RBI betonte am
Abend auf Nachfrage der APA die besondere Sorgfaltspflicht, die bei
Offshore-Geschäften gelte und eingehalten werde. Man erfülle die
"gesetzlichen Verpflichtungen zur Geldwäschereiprävention
vollumfänglich", wird die Sprecherin auch in den beiden Medien
zitiert. Die Bank sei verpflichtet, "die Identität des
wirtschaftlichen Eigentümers eines Kunden festzustellen". Die Bank
verweist darauf, "kein Organ der Exekutive" zu sein, eine "gänzliche
Durchleuchtung von Kunden und Transaktionen" sei "nicht möglich".
Auch die Hypo Vorarlberg dementierte den Vorwurf, die
Sorgfaltspflicht verletzt zu haben. Die Bank verfolge in ihrer
Geschäftspolitik eine "rigorose Einhaltung der gesetzlichen
Bestimmungen". Dies betreffe "natürlich auch alle Regelungen zur
Verhinderung von Geldwäscherei".
(Forts. mögl.) cri/tsk
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