Gericht hob FMA-Bescheide gegen Verbund-Vorstand auf
FMA hatte Strafen wegen Verstoß gegen Meldepflicht verhängt
Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hat einen
Bescheid der Finanzmarktaufsicht (FMA) gegen den Verbund aufgehoben,
berichtet die "Presse" am Mittwoch online vorab aus ihrer
Donnerstagsausgabe. Eine Verbundsprecherin bestätigte den Bericht
gegenüber der APA. Die FMA hatte 2014 gegen vier Vorstände wegen
Verstoßes gegen die Ad-hoc-Meldepflicht Strafen von je 40.000 Euro
verhängt, so die Zeitung.Die Verwaltungsstrafen der FMA betrafen Vorstandschef Wolfgang
Anzengruber, die Vorstände Günther Rabensteiner und Johann Sereinig
sowie die mittlerweile ausgeschiedene Vorständin Ulrike
Baumgartner-Gabitzer. Die FMA war der Ansicht, dass sie eine
Insider-Information nicht zeitgerecht veröffentlicht hätten.
Es geht um den Tausch der Verbund-Beteiligung an der türkischen
Enerjisa gegen Innkraftwerke des deutschen Versorgers E.ON im Jahr
2012. Aus Sicht der FMA wurde die Öffentlichkeit über dieses
Geschäft nicht zeitgerecht informiert. Sie behauptete in diesem
Zusammenhang, schon der Abschluss des Memorandums of Understandings
hätte eine Ad-hoc-Meldepflicht des Verbundes ausgelöst.
Das BVwG kam laut "Presse" aber zu dem Ergebnis, dass zum
Zeitpunkt des Abschlusses des Memorandum of Understanding praktisch
keine Anhaltspunkte vorhanden waren, die mit annähernd hinreichender
Wahrscheinlichkeit auf einen positiven Ausgang der
Vertragsverhandlungen schließen ließen. Insbesondere deshalb, weil
nicht einmal alle Vertragspartner daran teilgenommen hatten.
Der Zeitung zufolge hat die FMA die BVwG-Entscheidung beim
Verwaltungsgerichtshof (VwGH) angefochten.
(Schluss) pro/itz
ISIN AT0000746409
WEB http://www.verbund.com
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