"VERBUND muss Fernwärme für Graz auch für den Fall von Störfällen garantieren"
Klarstellung des Vorstands der Energie Steiermark vor morgiger Aufsichtsratssitzung des VERBUND in Wien.
Der VERBUND hat in einer Presseaussendung am 14.5.2014
mitgeteilt, die Kraftwerke GDK Mellach und Neudorf/Werndorf II
temporär zu schließen - ohne die Energie Steiermark von diesen
Plänen vorab zu informieren. Ein entsprechender
Aufsichtsratsbeschluss des VERBUND soll morgen, Mittwoch in Wien
gefasst werden.
"Wir machen im Vorfeld dieser Sitzung nochmals in aller
Deutlichkeit darauf aufmerksam, dass eine solche Entscheidung allen
Zusagen des VERBUND gegenüber der Steiermark massiv widerspricht", so
die Vorstände der Energie Steiermark, DI Christian Purrer und DI Olaf
Kieser.
"Der VERBUND ist aufgrund der geltenden Verträge verpflichtet,
eine Fernwärmelieferung im Ausmaß von 230 MW auch im Fall von
Störfällen zu garantieren". Eine ausschließlich auf dem
Steinkohlekraftwerk Mellach basierende Fernwärmeproduktion ohne
ausreichende alternative Reserve- und Ausfallskapazitäten könne nicht
akzeptiert werden.
"Das Fernwärme-Heizwerk der Energie Steiermark in der Puchstraße
in Graz ist aufgrund zu geringer Kapazitäten jedenfalls technisch
nicht in der Lage, eine solche erforderliche Ersatzproduktion zu
leisten".
In den vergangenen Jahren ist es aufgrund von technischen
Störungen während der Wintermonate wiederholt zu Ausfällen des
Kohlekraftwerkes Mellach gekommen. Eine Entschärfung der Situation
konnte jeweils nur durch den Umstand erfolgen, dass rasch
Ersatzlieferungen aus jenen Kraftwerken erfolgt sind, die nunmehr
geschlossen werden sollen.
Das Sicherheitsnetz einer Alternativ-Versorgung - entweder aus dem
Kraftwerk GDK Mellach oder aus Neudorf/Werndorf II - ist daher "in
jeder Weise erforderlich".
Der Vorstand der Energie Steiermark fordert daher den VERBUND
auf, von der Schließung zumindest eines der beiden Kraftwerke Abstand
zu nehmen.
Nur mit einer ausreichenden alternativen Reserve- und
Ausfallkapazität kann der VERBUND seine Verpflichtung für eine
gesicherte steirische Fernwärmelieferung bis zum Jahr 2020 einlösen.
"Dafür gibt es aus unserer Sicht nicht nur eine Verpflichtung, die
aus den vorliegenden Verträgen resultiert - hier geht es auch um die
Verantwortung gegenüber der Steiermark und ihren Menschen", so Purrer
und Kieser.