Verbund - "VERBUND muss Fernwärme für Graz auch für den Fall von Störfällen garantieren"

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"VERBUND muss Fernwärme für Graz auch für den Fall von Störfällen garantieren"


Klarstellung des Vorstands der Energie Steiermark vor morgiger Aufsichtsratssitzung des VERBUND in Wien.

Der VERBUND hat in einer Presseaussendung am 14.5.2014 mitgeteilt, die Kraftwerke GDK Mellach und Neudorf/Werndorf II temporär zu schließen - ohne die Energie Steiermark von diesen Plänen vorab zu informieren. Ein entsprechender Aufsichtsratsbeschluss des VERBUND soll morgen, Mittwoch in Wien gefasst werden.

"Wir machen im Vorfeld dieser Sitzung nochmals in aller Deutlichkeit darauf aufmerksam, dass eine solche Entscheidung allen Zusagen des VERBUND gegenüber der Steiermark massiv widerspricht", so die Vorstände der Energie Steiermark, DI Christian Purrer und DI Olaf Kieser. 

"Der VERBUND ist aufgrund der geltenden Verträge verpflichtet, eine Fernwärmelieferung im Ausmaß von 230 MW auch im Fall von Störfällen zu garantieren". Eine ausschließlich auf dem Steinkohlekraftwerk Mellach basierende Fernwärmeproduktion ohne ausreichende alternative Reserve- und Ausfallskapazitäten könne nicht akzeptiert werden. 

"Das Fernwärme-Heizwerk der Energie Steiermark in der Puchstraße in Graz ist aufgrund zu geringer Kapazitäten jedenfalls technisch nicht in der Lage, eine solche erforderliche Ersatzproduktion zu leisten". 

In den vergangenen Jahren ist es aufgrund von technischen Störungen während der Wintermonate wiederholt zu Ausfällen des Kohlekraftwerkes Mellach gekommen. Eine Entschärfung der Situation konnte jeweils nur durch den Umstand erfolgen, dass rasch Ersatzlieferungen aus jenen Kraftwerken erfolgt sind, die nunmehr geschlossen werden sollen. 

Das Sicherheitsnetz einer Alternativ-Versorgung - entweder aus dem Kraftwerk GDK Mellach oder aus Neudorf/Werndorf II - ist daher "in jeder Weise erforderlich". 

Der Vorstand der Energie Steiermark fordert daher den VERBUND auf, von der Schließung zumindest eines der beiden Kraftwerke Abstand zu nehmen. 

Nur mit einer ausreichenden alternativen Reserve- und Ausfallkapazität kann der VERBUND seine Verpflichtung für eine gesicherte steirische Fernwärmelieferung bis zum Jahr 2020 einlösen.  "Dafür gibt es aus unserer Sicht nicht nur eine Verpflichtung, die aus den vorliegenden Verträgen resultiert - hier geht es auch um die Verantwortung gegenüber der Steiermark und ihren Menschen", so Purrer und Kieser.



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