Ersetzung der Anleihenemittentin durch Nachfolgeschuldnerin VERBUND AG
Bekanntmachung in Bezug auf die Schuldverschreibungen XS0424019437 (’XS1’),
XS0439828269 (’XS2’), XS0458119566 (’XS3’) und XS0307453026 (’XS4’) (die
’Schuldverschreibungen’), ursprünglich begeben von der
VERBUND-International Finance B.V. ersetzt durch die VERBUND International
Finance GmbH (’Emittentin’), garantiert von der VERBUND AG
Gemäß §§ 10 Abs 2, 12 der Emissionsbedingungen der Schuldverschreibungen
XS1, XS2 und XS3 sowie gemäß § 10 Abs 4, 12 der Emissionsbedingungen der
Schuldverschreibungen XS4 geben die Emittentin und die VERBUND AG
(’Nachfolgeschuldnerin’) hiermit allen Schuldverschreibungs-Inhabern
bekannt, dass gemäß § 10 Abs 1 der Emissionsbedingungen der
Schuldverschreibungen XS1, XS2, XS3 und XS4 die Emittentin durch die
Nachfolgeschuldnerin ersetzt wird. Diese Ersetzungen werden am 11. Februar
2014 wirksam (’Wirksamkeitsdatum’). Jede Bezugnahme in den
Emissionsbedingungen auf die Emittentin gilt ab dem Wirksamkeitsdatum der
Ersetzung als Bezugnahme auf die Nachfolgeschuldnerin und jede Bezugnahme
auf das Land, in dem die Emittentin ihren Sitz oder Steuersitz hat, gilt ab
dem Wirksamkeitsdatum der Ersetzung als Bezugnahme auf das Land, in dem die
Nachfolgeschuldnerin ihren Sitz oder Steuersitz hat.