Schwerpunktfragen 2013
Die folgenden Fragen wurden vom IVA (
http://www.iva.or.at) ausgearbeitet und vom Unternehmen beantwortet. Die Veröffentlichung erfolgt mit freundlicher Genehmigung des IVA.
IVA: Wie viele Mitarbeiter (ohne Vorstand) hatten 2012 einen Jahresgesamtbezug von mehr als 200.000 Euro und wie viele davon einen
Jahresgesamtbezug von über 500.000 Euro?
Andritz: 2012 hatten in der ANDRITZ-GRUPPE 60 Mitarbeiter einen
Jahresgesamtbezug (Grundgehalt + variable Vergütung inklusive
aktienbasierte Vergütung) von über 200.000.- Euro. Es gab keinen
Mitarbeiter mit einem Jahresgesamtbezug von mehr als 500.000 Euro
(ausgenommen die Vorstände).
IVA: Wie hoch ist der jeweilige Anteil der erfolgsabhängigen Entlohnung der
Vorstände und Führungskräfte (1. Berichtsebene) an deren
Gehaltssumme?
Andritz: Für Vorstände: Im Durchschnitt betrug der Anteil der variablen
Vergütung das ca. 4,8-Fache des Grundgehalts. Bei sämtlichen seit
2007 neu abgeschlossenen Vorstandsverträgen ist die variable
Vergütung mit dem 3–Fachen des Jahresfestgehalts limitiert.
Für Führungskräfte der 1. Berichtsebene: Im Durchschnitt betrug der
Anteil der variablen Vergütung am Grundgehalt zwischen 35% und 50%.
In Ausnahmefällen liegt die Bandbreite zwischen 15% und 60%.
IVA: An welchen messbaren Performancekriterien orientiert sich die
erfolgsabhängige Entlohnung für Vorstände und Führungskräfte (1.
Berichtsebene)? Welcher Anteil des Anspruchs wird erst 2014, 2015 und
später zur Auszahlung fällig? Mit wieviel Prozent vom Fixbetrag sind die
variablen Bezüge gedeckelt?
Andritz: Für Vorstände: Die erfolgsabhängige Vergütung orientiert sich am
Jahresergebnis nach Ertragssteuern der ANDRITZ-GRUPPE. Bei vier
Vorstandsmitgliedern wird jener Anteil der errechneten Tantieme für
2012, der das Dreifache des individuellen Jahresfestbezugs übersteigt,
erst im Jahr 2014 ausbezahlt. Die Tantieme ist mit 300% des Jahresfestbezugs gedeckelt. Liegt das Jahresergebnis des Konzerns unter
50 Millionen Euro, wird eine Negativtantieme mit Vortrag auf das
Folgejahr ermittelt.
Für Führungskräfte der 1. Berichtsebene: Nachfolgende Parameter sind
bei der Ermittlung der erfolgsabhängigen Vergütung von Relevanz:
- EBITA (Gewichtung im Regelfall 50% vom Gesamtbonus): jährlich
vorgegebene mittel- bis längerfristige Ergebnisziele werden am
erreichten EBITA gemessen
- Auftragseingang (Gewichtung im Regelfall 25% vom Gesamtbonus)
- Erfüllungsgrad vereinbarter individueller Ziele (Gewichtung im
Regelfall 25 %).
Für den EBITA- und Auftragseingangs-Bonus gilt in der Regel eine
Deckelung von rd. 300% des vereinbarten Zielbonus. Keine
Bonusansprüche für 2012 werden erst im Jahr 2014 oder später fällig.
IVA: Wie viele Frauen nehmen zum Bilanzstichtag eine Führungsposition ein
(absolute Zahlen, Anteil)? Gibt es Zielvorstellungen für die nächsten
Jahre? Wenn ja, welche?
Andritz: Zum Bilanzstichtag waren in der ANDRITZ-GRUPPE 22 Frauen in
Führungspositionen beschäftigt, d. h. in Funktionen, die direkt an den
Vorstand oder an einen Geschäftsführer einer Gesellschaft mit einem Jahresumsatz >100 Millionen Euro berichten. Der Anteil an
weiblichen Führungskräften liegt bei knapp 10% der Gesamtzahl solcher
Führungskräfte und somit weiterhin im Schnitt der Maschinenbau-
Absolventinnen an den technischen Universitäten in Österreich. Auch für
die Folgejahre arbeiten wir an der Zielsetzung, den Anteil an weiblichen
Führungskräften kontinuierlich zu erhöhen. Es werden weiterhin verstärkt
Frauen zur Teilnahme an globalen Personalentwicklungsprogrammen
eingeladen. Verschiedene lokale Frauenförderungsprogramme werden
unterstützt und von ANDRITZ-Vertreterinnen verstärkt besucht. Frauen
werden spezielle Führungskräfteseminare angeboten, um diese auf
künftige Führungsaufgaben vorzubereiten. Weiters werden Maßnahmen
gesetzt, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern.
IVA: Höhe der Körperschaftssteuerzahlungen in Österreich 2012, Höhe der
steuerlichen Verlustvorträge (Österreich, Ausland)
Gibt es Geschäftsbeziehungen zu Steueroasen wie Zypern, Jersey,
Karibik, Liechtenstein, Malta, Delaware/USA?
Andritz:
- Körperschaftssteuerzahlungen Österreich: 21,5 Millionen Euro
- Verlustvorträge Österreich: keine; Ausland: 210,6 Millionen Euro
- Es gibt keine steuerrelevanten Geschäftsbeziehungen zu Steueroasen.
Die in Zypern und Delaware/USA ansässigen ANDRITZ-Gesellschaften
erzielen durch ihren Sitz in diesen Ländern keine Steuervorteile.
IVA: Wie hoch ist der steuerlich nicht absetzbare Repräsentationsaufwand?
Andritz:0,6 Millionen Euro
IVA: Externer Aufwand 2012 für Personalberatung, Rechtsberatung und
Öffentlichkeitsarbeit/PR/Lobbying (getrennte Darstellung), Aufwand 2012
für Insertion in Printmedien (exklusive Stelleninserate)?
Andritz:
- Personalberatung (für Personal- und Organisationsentwicklung,
ausgenommen Personalbeschaffung): 0,8 Millionen Euro
- Rechtsberatung: 13,9 Millionen Euro
- Öffentlichkeitsarbeit/PR: 0,2 Millionen Euro; keine Aufträge für
Lobbying
IVA: Wie hoch ist der Aufwand für gesetzliche und freiwillige Interessensvertretungen?
Andritz: Der Aufwand betrug rd. 1,6 Millionen Euro (Wirtschaftskammer,
Industriellenvereinigung).
IVA: Externer Aufwand für die Hauptversammlung 2012, Höhe der Auflage
des Geschäftsberichts, Aufwand für die Erstellung des Geschäftsberichts
(Konzeption, Druck, Grafik, Versand, Kosten der
Veröffentlichungspflichten wie für „Wiener Zeitung“, sonstige Beratung)?
Andritz:- Externer Aufwand für Hauptversammlung: rd. 60.000 Euro
- Auflage Geschäftsbericht: 10.000 Exemplare
- Externer Aufwand Geschäftsbericht: rd. 140.000 EUR
- Kosten Veröffentlichungspflichten (Wiener Zeitung, Euroadhoc): rd.
18.000 Euro
IVA: Welche Maßnahmen zur Vermeidung von Korruption wurden
umgesetzt? Wie viele Mitarbeiter sind mit der Umsetzung und Einhaltung
der Compliance-Regeln beschäftigt?
Andritz:In der ANDRITZ-GRUPPE gibt es schon seit vielen Jahren ein
umfassendes, für jede Mitarbeiterin bzw. jeden Mitarbeiter
verpflichtendes Regelwerk zur Verhinderung von Korruption, das in
verschiedenen Konzernregulativen verankert ist, und zwar in unserem
„Code of Business Conduct & Ethics“, in einer eigenen „Antibribery
Policy“ sowie einer „Agency and Business Consulting Policy“.
Verpflichtender Bestandteil unserer Risikophilosophie sind hier
Integritäts-Checks von Geschäftspartnern.
Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Einkauf gibt es eine besondere
Anweisung betreffend die Vermeidung von Interessenskonflikten; und
von unseren Lieferanten verlangen wir die Einhaltung unserer
Compliance-Prinzipien.
Weltweit werden die ANDRITZ-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter laufend
zu dieser Thematik geschult, und zwar sowohl in persönlicher Schulung
als auch durch verpflichtende online-Schulungen. Für Führungskräfte
sind Compliance Ziele auch in deren Bonifikations-Vereinbarungen
verankert.
Mit der Umsetzung und Einhaltung der Compliance-Regeln sind 13
Mitarbeiter beschäftigt, eine weitere Aufstockung ist für 2013 geplant.