Beschlüsse der Hauptversammlung
SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD EQUIPMENT Aktiengesellschaft
Veröffentlichung gemäß § 65 Abs. 1a AktG i.V.m. § 82 Abs. 9 BörseG
Ternitz (euro adhoc) - SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD EQUIPMENT Aktiengesellschaft
ISIN-Code AT0000946652
Veröffentlichung gemäß § 65 Abs. 1a AktG i.V.m. § 82 Abs. 9 BörseG
In der am 16. April 2008 abgehaltenen ordentlichen Hauptversammlung der
SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD EQUIPMENT Aktiengesellschaft, FN 102999 w, mit dem
Sitz in Ternitz und der Geschäftsanschrift 2630 Ternitz, Hauptstraße 2, wurden
folgende Beschlüsse gefasst:
"Der Vorstand wird gemäß § 65 Abs. 1 Zif. 8 AktG sowie Absatz 1a und 1b AktG
ermächtigt, den in der Hauptversammlung am 19. April 2007 gefassten Beschluss zu
widerrufen unter gleichzeitiger Ermächtigung, eigene Aktien bis zu maximal 10 %
des Grundkapitals der Gesellschaft während einer Geltungsdauer von 30 Monaten ab
dem Tag der Beschlussfassung zu erwerben, wobei der niedrigste beim Rückerwerb
zu leistende Gegenwert von Euro eins (EUR 1,--) nicht unterschritten und der
höchste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert von Euro einhundert (EUR 100,--)
nicht überschritten werden darf; weiters wird der Vorstand zur Festsetzung der
Rückkaufsbedingungen ermächtigt, wobei der Vorstand den Vorstandsbeschluss und
das jeweilige darauf beruhende Rückkaufprogramm einschließlich dessen Dauer
entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen (jeweils) zu veröffentlichen hat. Die
Ermächtigung kann ganz oder teilweise und auch in mehreren Teilbeträgen und in
Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein
Tochterunternehmen (§ 228 Absatz 3 UGB) oder für Rechnung der Gesellschaft durch
Dritte ausgeübt werden. Der Handel mit eigenen Aktien ist als Zweck des Erwerbes
ausgeschlossen."
"Der Vorstand wird ermächtigt, erworbene eigene Aktien ohne weiteren
Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen oder wieder zu veräußern und die
Veräußerungsbedingungen festzusetzen. Die Ermächtigung kann ganz oder in
mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die
Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 228 Absatz 3 UGB) oder für
Rechnung der Gesellschaft durch Dritte ausgeübt werden."
"Der Vorstand wird ermächtigt, für fünf (5) Jahre vom Tag der Beschlussfassung
an gem. § 65 Absatz 1b AktG mit Zustimmung des Aufsichtsrates für die
Veräußerung eigener Aktien eine andere Art der Veräußerung als über die Börse
oder ein öffentliches Angebot unter Ausschluss des Bezugsrechtes der Aktionäre
zu beschließen."
Ternitz, im April 2008
Der Vorstand
Rückfragehinweis:
Gernot Bauer, Head of Investor Relations,
Schoeller-Bleckmann Oilfield Equipment AG, A-2630 Ternitz, Hauptstraße 2,
Tel: +43 2630/315 DW 250, Fax: DW 101, E-Mail:
g.bauer@sbo.co.at
Ende der Mitteilung euro adhoc
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