Grasser-Privatkonkurs mit 35,6 Mio. Forderungen, 23,1 Mio. anerkannt
Grasser wie erwartet nicht erschienen - Zweite und
entscheidende Tagsatzung wohl im Frühherbst - BILD
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AKTUALISIERUNGS-HINWEIS
Neu: Weitere Informationen zu Vermögensverzeichnis (8. und 9. Absatz)
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Die erste Prüfungstagsatzung im
Privatkonkursverfahren gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser
(FPÖ/dann ÖVP-nahe) ist Dienstagvormittag am Bezirksgericht in
Kitzbühel über die Bühne gegangen. Wie erwartet, wurden dabei von
acht Gläubigern mehr als 35,6 Mio. Euro an Forderungen angemeldet.
23,1 Mio. Euro wurden letztlich vom Insolvenzverwalter anerkannt,
der Rest bestritten. Grasser war - wie angekündigt - nicht zu der
mehr als eineinhalbstündigen Verhandlung erschienen.
Hauptgläubigerin im Insolvenzverfahren gegen den früheren
Finanzminister (2000 bis 2007) ist die Republik Österreich. Zum
einen werden 12,9 Mio. Euro an Schadensersatz aus dem
Buwog-Strafverfahren begehrt. Zum anderen besteht eine
Steuerforderung der Finanz über 10,1 Mio. Euro. Diese Ansprüche
wurden vom Innsbrucker Insolvenzverwalter Herbert Matzunski in der
nicht-öffentlichen Verhandlung allesamt als berechtigt angesehen.
Insgesamt 15 Forderungen waren in dem Verfahren gegen den
57-jährigen früheren Spitzenpolitiker angemeldet worden.
Bestritten wurde hingegen ein bedingter Anspruch bzw. eine
bedingte Forderung über knapp 12,5 Mio. Euro gegen Grasser, die dem
Vernehmen nach der ebenfalls im Buwog-Prozess verurteilte
Ex-Immofinanz-Chef Karl Petrikovics gestellt hatte. Damit hält sich
dieser den Weg des Regresses bei Grasser offen. Denn die idente
Forderung in der Höhe war ja bereits von der Republik angemeldet
worden. Das heißt: Sollte Grasser die Forderung nicht begleichen
können und dann eventuell Petrikovics "zum Handkuss" kommen, könnte
dieser wiederum einen Ersatzanspruch gegen Grasser stellen.
Zweite Tagsatzung mit Zahlungsplan-Entscheidung wahrscheinlich im
Frühherbst
Spannend wird es vor allem bei der zweiten Prüfungstagsatzung
werden, deren genauer Termin noch nicht feststeht. Denn dann soll
über den Zahlungsplanantrag Grassers abgestimmt bzw. entschieden
werden. Der Ex-Finanzminister hatte eine Entschuldung über eine
Barquote von 3 Prozent bzw. 700.000 Euro innerhalb von zwei Wochen
durch Mittel von "dritter Seite" angeboten. An diesem Angebot
änderte sich am Dienstag nichts.
Er erwarte nach derzeitigem Stand, dass diese zweite,
entscheidende Tagsatzung im Frühherbst am Bezirksgericht Kitzbühel
stattfinden werde, jedenfalls nicht davor, erklärte
Insolvenzverwalter Matzunski nach der Verhandlung gegenüber der APA.
Sein Mandant werde dann jedenfalls anwesend sein, betonte indes
Grassers Anwalt Thomas Payer.
Konten in Liechtenstein im Fokus
Bis dahin muss aber noch das komplette Vermögen Grasser verwertet
und der Insolvenzmasse zugeführt werden. Dieses noch "offene
Vermögen" dreht sich vor allem um Konten mit Guthaben in
Liechtenstein, die Matzunski bis Frühherbst "knacken" will und die
offenbar Grasser zugerechnet werden. Eine Auszahlung scheitert
derzeit daran, dass ein gerichtliches Verfügungsverbot über diese
Konten ausgesprochen wurde. Dies hänge mit einem
staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts
der Geldwäsche zusammen. Jedenfalls sollen auf den Konten mehrere
hunderttausend Euro liegen.
Bisher konnte der Masseverwalter nur rund 200.000 Euro bei
Grasser einbringen. 40.000 Euro stammten aus der Auflösung einer
Lebensversicherung, 25.000 Euro aus dem Verkauf einer Uhr, mehr als
150.000 Euro aus der Aufhebung der Beschlagnahme eines
Bankguthabens. Seit dem Jahr 2024 war Grasser übrigens laut eigenen
Angaben auf Zuwendungen seiner Frau, der Unternehmerin und
Swarovski-Millionenerbin Fiona Pacifico Griffini-Grasser,
angewiesen. Sein Vermögen habe er im Wesentlichen für das
Buwog-Strafverfahren aufbrauchen müssen, gab der 57-Jährige im
Insolvenzverfahren an.
Intensive Vermögenserörterung
Dass die Verhandlung am Dienstag mehr als eineinhalb Stunden und
nicht wie erwartet lediglich maximal eine halbe Stunde dauerte, hing
offenbar mit der doch etwas intensiveren Erörterung des Vermögens
bzw. des Verbleibs des früheren Vermögens Grassers zusammen.
Gläubigerschutzverbände wie Creditreform und der Alpenländische
Kreditorenverband (AKV) machten klar, dass sie es für notwendig
halten, wegen der "Person des Schuldners", seiner "hohen Ausbildung"
und des "über viele Jahre bezogenen überdurchschnittlichen
Einkommens" dahingehend noch eingehendere Fragen an ihn zu stellen.
Bei der nächsten Verhandlung werde Grasser dann schließlich das
Vermögensverzeichnis zur Unterfertigung vorgelegt werden - wie
üblich unter Wahrheitspflicht. Ein solches hatte der Ex-Politiker
mit dem Insolvenzantrag vorgelegt, war aber laut AKV zumindest in
einem Punkt noch unvollständig gewesen. So habe Grasser den
fünfstelligen Wert einer mittlerweile aufgelösten Lebensversicherung
ursprünglich im, noch nicht gerichtlich unterfertigten, Verzeichnis
nicht angegeben gehabt, sondern es sei erst der Insolvenzverwalter
darauf gestoßen.
Dieser Punkt sei weder in der Tagsatzung noch bisher generell im
Verfahren Thema gewesen, sah der Leiter des KSV1870 in Tirol, Klaus
Schaller, gegenüber der APA indes keinen Grund zur großen Aufregung.
Das durchaus komplizierte Verfahren werde ruhig und sachlich
abgearbeitet bzw. abgewickelt. Was Grasser offenbar im
ursprünglichen Vermögensverzeichnis vergessen habe anzugeben, seien
"vier Uralt-Konten" bei der Raiffeisen Landesbank Kärnten - etwa
noch aus seiner Zeit in der Landespolitik in den 1990er-Jahren. Dort
seien aber insgesamt nicht einmal 600 Euro gelegen, die der
Ex-Finanzminister offensichtlich aus den Augen verloren habe. Man
müsse angesichts der sonstigen Summen "immer die Relationen im Auge
behalten", plädierte Schaller für ein richtige Gewichtung. Für ihn
seien die wirklich entscheidenden Dinge andere, vor allem die
Liechtenstein-Konten.
Zustimmung für Zahlungsplan hängt von Republik ab
Eines ist jedenfalls klar: Für die Annahme des Zahlungsplanes und
die von Grasser angestrebte Entschuldung braucht es die Zustimmung
des Hauptgläubigers Republik Österreich. Und hier könnte Ungemach
für Grasser drohen: Denn mit der Schadenersatzforderung aus der
Buwog-Causa verfügt diese über einen Anspruch, der im Falle einer
Ablehnung des Zahlungsplanvorschlages folgendes bedeute: Im dann
stattfindenden Abschöpfungsverfahren würde es keine
Restschuldbefreiung für Grasser geben. Denn Schulden aus Straftaten
sind davon ausgenommen. Heißt: Die 12,9 Mio. Euro an Forderungen
hätte Grasser bis zum Eintritt der Verjährung - die Frist beträgt 30
Jahre - weiter "am Hals". Die Restschuldbefreiung wird ihm nur
erteilt, wenn der Zahlungsplan von der "Kopf- und Summenmehrheit"
der Gläubiger angenommen wird.
Verhandlungen Grassers mit der Finanzprokuratur werden also
notwendig sein. Ob es zur Annahme des Zahlungsplanantrags kommt,
wollte übrigens am Dienstag keiner der Beteiligten einschätzen.
Alles sei offen.
Leise Kritik wegen Nicht-Erscheinen
Für den früheren Finanzminister und ehemaligen Kärntner
Landeshauptmannstellvertreter (1994 bis 1998) bestand keine Pflicht
zur Teilnahme an der Verhandlung am Dienstag. Grasser könne "nichts
beitragen", daher liege es in der Natur der Sache, dass der Anwalt
einen solchen Termin wahrnimmt, hatte Anwalt Payer im Vorfeld
gegenüber der APA erklärt. Grasser ließ sich entschuldigen.
Leise Kritik am Nicht-Erscheinen gab es seitens der
Gläubigerschutz-Seite. Es sei "bedauerlich", dass Grasser nicht
erschienen sei, er hätte Wesentliches zu den Vermögensfragen
beitragen können, meinte der Alpenländische Kreditorenverband. Die
AKV-Leiterin für Wien/Niederösterreich und Burgenland, Cornelia
Wesenauer, erklärte etwa, dass es ihrer Erfahrung nach üblich sei,
dass Schuldner in einem solchen Fall teilnehmen.
KSV1870-Tirol-Leiter Schaller zeigte indes gegenüber der APA mehr
Verständnis für Grasser und sprach von keinem ungewöhnlichen
Verhalten.
Grasser im Hausarrest, 35 Stunden-Arbeit für Kitzbüheler
Unternehmen
Grasser befindet sich nach seiner rechtskräftigen Verurteilung im
Buwog-Prozess zu vier Jahren Haft und einem siebenmonatigen
Gefängnisaufenthalt derzeit in elektronisch überwachtem Hausarrest.
Er geht einer Arbeit nach und ist mit 35 Wochenstunden bei einem
Unternehmen in Kitzbühel beschäftigt - seinem Wohnort seit vielen
Jahren. Er verrichtet dort "administrative und assistierende
kaufmännische Tätigkeiten", wie es am Dienstag hieß. Das Einkommen
sei "eher bescheiden", werde aber seinen "aktuellen Möglichkeiten"
gerecht.
ede/tpo/cgh/fel
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