Grasser bei Privatkonkurs-Verhandlung nicht persönlich anwesend
Kann laut Anwalt bei kurzer Verhandlung am Dienstag in
Kitzbühel "nichts beitragen"
Ex-Finanzminister
Karl-Heinz Grasser (FPÖ/dann ÖVP-nahe) wird nicht persönlich zur
Prüfungstagsatzung in seinem Privatkonkursverfahren am kommenden
Dienstag am Bezirksgericht in Kitzbühel erscheinen. Grasser könne
bei der Verhandlung, bei der für ihn keine Pflicht zur Teilnahme
besteht, "nichts beitragen", daher liege es in der Natur der Sache,
dass der Anwalt einen solchen Termin wahrnimmt, sagte Grassers
Rechtsbeistand in dem Verfahren, Thomas Payer, am Freitag zur APA.Dies sei in solchen Fällen üblich, so der Salzburger
Rechtsanwalt, der sich zuvor mit seinem Mandanten beraten hatte.
"Das für ihn zu erledigen, dazu bin ich als Anwalt schließlich da",
betonte Payer. Es handle sich um eine unspektakuläre
Prüfungstagsatzung, die wohl in rund einer halben Stunde beendet
sein und bei der es um die eingebrachten Forderungsanmeldungen gehen
werde. Diese betrugen weit über 30 Mio. Euro. Payer erwartete - wie
schon zuvor der Gläubigerschutzverband KSV1870 - dass "deutlich über
22 Mio." davon anerkannt werden.
Der in Kitzbühel lebende Grasser befindet sich derzeit - nach der
rechtskräftigen Verurteilung im Buwog-Verfahren und einem folgenden,
siebenmonatigen Gefängnisaufenthalt in Innsbruck - im elektronisch
überwachten Hausarrest bzw. bekam eine Fußfessel. Der 57-jährige
Kärntner geht derzeit einer Arbeit in der Gamsstadt nach. Grasser,
Finanzminister von 2000 bis 2007, lebt seit langem mit seiner
Ehefrau, der Unternehmerin und Swarovski-Millionenerbin Fiona
Pacifico Griffini-Grasser, und der gemeinsamen Tochter auf einem
Anwesen in Kitzbühel.
Zehn Gläubiger
Grasser hatte Ende April 2025 Privatkonkurs beantragt bzw. einen
Antrag auf ein Schuldenregulierungsverfahren gestellt. Entschulden
wollte sich der Ex-Finanzminister über eine Barquote von 3 Prozent
innerhalb von zwei Wochen. Zehn Gläubiger meldeten Forderungen gegen
den früheren Spitzenpolitiker an, hatte Klaus Schaller, Leiter des
KSV1870 in Tirol, Anfang April gegenüber der APA erklärt. Der größte
Gläubiger ist mit weitem Abstand die Republik Österreich. Bisher war
vor allem bekannt, dass die Republik rund 12,7 Mio. Euro aufgrund
von Schadenersatzansprüchen aus dem Buwog-Verfahren geltend macht
und das Finanzamt 7,9 Mio. Euro an Steuerforderungen erhebt.
Insgesamt summierten sich die Forderungen - auch Steuerberater
und Anwälte machten solche geltend - auf weit über 30 Mio. Euro.
Denn auch eine im Buwog-Verfahren ebenfalls verurteilte Person
meldete einen bedingten Anspruch bzw. eine bedingte Forderung über
knapp 12,5 Mio. Euro gegen Grasser an. Es soll sich dabei um den
früheren Immofinanz-Chef Karl Petrikovics handeln. Damit hält sich
dieser den Weg des Regresses bei Grasser offen. Denn die idente
Forderung in der Höhe war ja bereits von der Republik angemeldet
worden. Das heißt: Sollte Grasser die Forderung nicht begleichen
können und dann eventuell Petrikovics "zum Handkuss" kommen, könnte
dieser wiederum einen Ersatzanspruch gegen Grasser stellen.
Noch keine Abstimmung über Zahlungsplan
Am Dienstag wird jedenfalls eine "reine Prüfungstagsatzung"
stattfinden - mit Prüfung der angemeldeten Forderungen. Eine
Abstimmung über einen Zahlungsplan, die Grasser beantragt bzw.
angemeldet hatte, wird es noch nicht geben, bestätigten sowohl
Schaller als auch Rechtsanwalt Payer. Der Grund: Für einen solchen
Schritt müsse zuvor sämtliches Vermögen verwertet worden sein. Dies
sei aber noch nicht der Fall. Denn: Insolvenzverwalter Herbert
Matzunski ortete ein solches offenbar noch in einem Konto mit
Guthaben in Liechtenstein. Dieses sei aber von der
Staatsanwaltschaft im Zuge eines Ermittlungsverfahrens wegen des
Verdachts der Geldwäsche "beschlagnahmt" worden. Der
Insolvenzverwalter versuche nun, dieses Konto "freizubekommen."
Vermutet werden dort offenbar einige hunderttausend Euro. An
bisherigem verwertbarem Vermögen bzw. Aktiva wurden bei Grasser
jedenfalls rund 200.000 Euro festgestellt, der frühere Politiker
hatte seine Aktiva ursprünglich mit 300.000 Euro beziffert.
Von KSV1870-Chef Schaller hatte es übrigens reichlich Lob für das
bisherige Verhalten des ehemaligen Finanzministers in seinem
persönlichen Konkursverfahren gegeben. Grasser sei "sehr kooperativ"
und ein "sehr bemühter Schuldner", die Zusammenarbeit mit ihm sei
"sehr angenehm" und unkompliziert, betonte Schaller auch unter
Berufung auf Insolvenzverwalter Matzunski.
Der frühere Finanzminister war Ende März 2025 im Buwog-Verfahren
wegen Untreue und Geschenkannahme durch Beamte vom Obersten
Gerichtshof (OGH) rechtskräftig zu vier Jahren unbedingter Haft
verurteilt worden. Zur Hälfte des Strafausmaßes dürfte er bedingt
entlassen werden. Der zweite prominente, verurteilte
Buwog-Angeklagte - der Ex-Lobbyist und frühere FPÖ-Generalsekretär
Walter Meischberger - wurde zu 3,5 Jahren Haft verurteilt. Auch der
66-jährige Tiroler befindet sich derzeit in elektronisch überwachtem
Hausarrest. In Haft war der frühere langjährige Spitzenpolitiker
nicht. Meischberger hatte einen Antrag auf Haftaufschub aus
gesundheitlichen Gründen gestellt, war damit aber letztlich
abgeblitzt. Bis zu dieser endgültigen Entscheidung vergingen mehrere
Monate.
ede/sag
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