Mercosur-Handelsabkommen tritt mit 1. Mai vorläufig in Kraft
Viele Zölle zwischen EU und Brasilien, Argentinien sowie
Uruguay sollen wegfallen
Am Montag wurde in Brüssel der letzte Schritt für
eine vorläufige Anwendung des EU-Mercosur-Abkommens gesetzt: Die
Europäische Kommission hat mitgeteilt, dass sie den Mercosur-Staaten
die vorläufige Anwendungsurkunde für das Interims-Handelsabkommen
(iTA) zwischen der EU und Mercosur übermittelt hat. Dieses gilt
somit ab 1. Mai vorläufig und soll die sofortige Abschaffung der
Zölle auf bestimmte Produkte und planbare Regeln für Handel und
Investitionen bringen.EU-Unternehmen, Verbraucher und Landwirte sollen von den
Vorteilen des Abkommens profitieren können, während sensible
Sektoren der EU-Wirtschaft wie der Agrarbereich durch
Schutzmechanismen geschützt werden. Exporteure können sich über die
Plattform Access2Markets informieren. Das Abkommen gilt vorläufig
zwischen der EU und allen Mercosur-Staaten, die ihr
Ratifizierungsverfahren abgeschlossen und die EU bis Ende März
benachrichtigt haben. Argentinien, Brasilien und Uruguay haben dies
bereits getan. Paraguay hat das Abkommen kürzlich ratifiziert. Die
Kommission erwartet seine baldige Benachrichtigung.
Šefčovič: Priorität hat nun Umsetzung
"Heute ist ein wichtiger Schritt, um unsere Glaubwürdigkeit als
bedeutender Handelspartner zu unterstreichen. Priorität hat nun die
Umsetzung dieses EU-Mercosur-Abkommens in konkrete Ergebnisse, um
den EU-Exporteuren die notwendige Plattform zu bieten, damit sie
neue Chancen für Handel, Wachstum und Beschäftigung nutzen können.
Die vorläufige Anwendung ermöglicht es uns, mit der Umsetzung dieses
Versprechens zu beginnen", so Handelskommissar MarošŠefčovič.
Österreich wird in Brüssel Ende März "Ja" zum Mercosur-Abkommen
sagen und ein "Aber" hinzufügen. Das zeigt ein Umlaufbeschluss des
Ministerrats vom 13. März. Das heißt, Österreich wird seiner
Verpflichtung nachkommen und das Abkommen wie alle anderen EU-Länder
unterschreiben, gleichzeitig aber darauf verweisen, dass eine
vorläufige Anwendung des politischen Teils des Abkommens erst nach
Genehmigung durch den österreichischen Nationalrat möglich ist.
Aufgrund eines Parlamentsbeschlusses aus 2019 ist Wien in Brüssel zu
einem Nein zum Handelspakt verpflichtet.
fan/hel
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