Mercosur-Handelsabkommen tritt mit 1. Mai vorläufig in Kraft

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Mercosur-Handelsabkommen tritt mit 1. Mai vorläufig in Kraft


Viele Zölle zwischen EU und Brasilien, Argentinien sowie Uruguay sollen wegfallen



Am Montag wurde in Brüssel der letzte Schritt für eine vorläufige Anwendung des EU-Mercosur-Abkommens gesetzt: Die Europäische Kommission hat mitgeteilt, dass sie den Mercosur-Staaten die vorläufige Anwendungsurkunde für das Interims-Handelsabkommen (iTA) zwischen der EU und Mercosur übermittelt hat. Dieses gilt somit ab 1. Mai vorläufig und soll die sofortige Abschaffung der Zölle auf bestimmte Produkte und planbare Regeln für Handel und Investitionen bringen.

EU-Unternehmen, Verbraucher und Landwirte sollen von den Vorteilen des Abkommens profitieren können, während sensible Sektoren der EU-Wirtschaft wie der Agrarbereich durch Schutzmechanismen geschützt werden. Exporteure können sich über die Plattform Access2Markets informieren. Das Abkommen gilt vorläufig zwischen der EU und allen Mercosur-Staaten, die ihr Ratifizierungsverfahren abgeschlossen und die EU bis Ende März benachrichtigt haben. Argentinien, Brasilien und Uruguay haben dies bereits getan. Paraguay hat das Abkommen kürzlich ratifiziert. Die Kommission erwartet seine baldige Benachrichtigung.

Šefčovič: Priorität hat nun Umsetzung

"Heute ist ein wichtiger Schritt, um unsere Glaubwürdigkeit als bedeutender Handelspartner zu unterstreichen. Priorität hat nun die Umsetzung dieses EU-Mercosur-Abkommens in konkrete Ergebnisse, um den EU-Exporteuren die notwendige Plattform zu bieten, damit sie neue Chancen für Handel, Wachstum und Beschäftigung nutzen können. Die vorläufige Anwendung ermöglicht es uns, mit der Umsetzung dieses Versprechens zu beginnen", so Handelskommissar MarošŠefčovič.

Österreich wird in Brüssel Ende März "Ja" zum Mercosur-Abkommen sagen und ein "Aber" hinzufügen. Das zeigt ein Umlaufbeschluss des Ministerrats vom 13. März. Das heißt, Österreich wird seiner Verpflichtung nachkommen und das Abkommen wie alle anderen EU-Länder unterschreiben, gleichzeitig aber darauf verweisen, dass eine vorläufige Anwendung des politischen Teils des Abkommens erst nach Genehmigung durch den österreichischen Nationalrat möglich ist. Aufgrund eines Parlamentsbeschlusses aus 2019 ist Wien in Brüssel zu einem Nein zum Handelspakt verpflichtet.

fan/hel

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