Causa Buwog - Grasser bekam Fußfessel, in Hausarrest überstellt
Freitagfrüh von Innsbrucker Justizanstalt nach Kitzbühel
gebracht
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AKTUALISIERUNGS-HINWEIS
Neu: Weitere Informationen zu Fußfessel und bedingter Entlassung (2. und 3. Absatz)
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Der nach seiner
Verurteilung im Buwog-Prozess seit Anfang Juni in der Innsbrucker
Justizanstalt einsitzende Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser
(FPÖ/dann ÖVP-nahe) hat Freitagfrüh die Fußfessel bekommen bzw. ist
in den elektronisch überwachten Hausarrest überstellt worden. Dies
erfuhr die APA aus sicherer Quelle. Die Überstellung in seinen
Wohnort Kitzbühel erfolgte Punkt genau am 57. Geburtstag des
Kärntners.
Kurz vor 9.00 Uhr verließ ein Häftlingstransportwagen die
Innsbrucker Justizanstalt. Ob sich der Ex-Spitzenpolitiker aber
darin befand, blieb zunächst unklar. Dass Grasser Anfang Jänner die
Fußfessel bekommt, hatte die APA bereits Mitte Dezember in Erfahrung
gebracht. Da es sich beim 1. Jänner um einen Feiertag handelte,
erfolgte die Überstellung nun folgerichtig am Tag darauf. Grassers
Anwälte hatten bereits am 1. September einen entsprechenden Antrag
auf elektronisch überwachten Hausarrest eingebracht. Neben den
üblichen Auflagen muss Grasser eine weitere Bedingung erfüllen,
berichtete die "Kleine Zeitung" am Freitag online: Er darf nicht für
"mediales Aufsehen" sorgen. Zuletzt war der frühere Finanzminister
(von 2000 bis 2007, Anm.) ebenfalls im September in die Schlagzeilen
geraten, als er sich wegen eines plötzlich aufgetretenen
gesundheitlichen Problems einer Notoperation in der Innsbrucker
Klinik unterziehen musste. Grasser befand sich daraufhin mehrere
Wochen im Krankenhaus. Der Ex-Finanzminister lebt seit langem mit
seiner Ehefrau, der Unternehmerin und Swarovski-Millionenerbin Fiona
Pacifico Griffini-Grasser, und der gemeinsamen Tochter in Kitzbühel.
Grasser war Ende März im Buwog-Verfahren wegen Untreue und
Geschenkannahme durch Beamte vom Obersten Gerichtshof (OGH)
rechtskräftig zu vier Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Zur
Hälfte des Strafausmaßes dürfte er bedingt entlassen werden - noch
dazu, da mit 1. Jänner die Generalprävention als möglicher
alleiniger Hinderungsgrund für eine Halbstrafe wegfiel. Bezüglich
der Fußfessel profitiert auch Grasser von jener Neuregelung, die im
vergangenen Sommer beschlossen worden war. Häftlinge dürfen
mittlerweile - von Ausnahmen abgesehen - 24 Monate vor dem
angenommenen Haftende in den elektronisch überwachten Hausarrest,
zuvor war es ein Jahr vor Haftende. Weitere Voraussetzungen für die
Fußfessel sind unter anderem, dass man eine Unterkunft, einen
gesicherten Unterhalt und einen Job vorweist.
ede/bel/fel
ISIN AT00BUWOG001 AT0000A21KS2
WEB http://www.buwog.at
http://www.cpi-europe.com
http://www.rlbooe.at
ISIN AT0000A18XM4 DE000LED4000
WEB http://www.osram.de