Gericht befand Gutscheinklauseln von Zalando für unzulässig
Arbeiterkammer Oberösterreich zog vor Gericht - Zalando habe
Geschäftsbedingungen bereits angepasst
Die Arbeiterkammer Oberösterreich (AK OÖ) ist
gegen Zalando vor Gericht gezogen und hat Recht bekommen.
Hintergrund waren Einschränkungen bei Gutscheinen des deutschen
Online-Modehändlers, wie die AK OÖ am Donnerstag mitteilte. Demnach
galten die Gutscheine nur fünf Jahre und nur für bestimmte Waren.
Das Oberlandesgericht Wien befand die entsprechenden Klauseln für
unzulässig. Zalando habe seine Geschäftsbedingungen den Vorgaben des
Urteils bereits angepasst.Laut den Konsumentenschützern hatten Gerichte bisher eine Frist
von drei Jahren als unzulässig angesehen. Im Urteil des
Oberlandesgerichts Wien sei nun erstmals eine Klausel mit
fünfjähriger Befristung als unzulässig erkannt worden. Auch eine
Klausel, wonach Zalando-Gutscheine bei einem Kauf nur bis zu einem
Wert von 200 Euro eingelöst werden können, hielt das Gericht für
nicht gerechtfertigt, weil dieser Betrag oft unter den üblichen
Bestellsummen liege.
Zalando wurde den Konsumentenschützern zufolge verpflichtet, die
Verwendung dieser Klauseln in Zukunft zu unterlassen. Das
Unternehmen habe seine Geschäftsbedingungen bereits entsprechend
angepasst. "Gutscheine sind ein beliebtes Geschenk. Umso wichtiger
ist es, dass sie ohne unnötige Hürden eingelöst werden können", so
AK-OÖ-Chef Andreas Stangl.
sag/tpo
ISIN DE000ZAL1111
WEB http://www.zalando.de/
http://www.arbeiterkammer.at
ISIN FR0000120321
WEB Paris