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Annahme des Übernahmeangebots in der Nachfrist sehr empfehlenswert, meint die Erste Bank
Die britische DICOM Group hat diese Woche den Erfolg ihres EUR 4,28
Übernahmeangebots für die Topcall-Streubesitzaktionäre bekanntgegeben. Ca.
85% der Aktien sind nach Ablauf des freiwilligen Übernahmeangebots jetzt in Besitz
der DICOM. Nachdem die Zielschwelle von >75% überschritten wurde, ist das
Angebot damit erfolgreich und verbindlich. Gemäß den Vorschriften des österreichischen
Übernahmegesetzes muss von DICOM eine Nachfrist bis zum 30. November
2004 gesetzt werden, damit auch die verbliebenen Streubesitzaktionäre das
Angebot noch annehmen können.
Nach Ablauf der Nachfrist ist DICOM nicht mehr verpflichtet, die EUR 4,28 den
verbliebenen Aktionären anzubieten. Das Ziel von DICOM ist ein Delisting und damit
eine Einstellung der Börsenotiz der Topcall. Dies kann erfolgen, sobald sich >90%
der Topcall-Aktien im Besitz der DICOM befinden, was aus unserer Sicht nach dem
Ende der Nachfrist durchaus wahrscheinlich ist. Damit ist es aus unserer Sicht
äußerst empfehlenswert, das Angebot noch während der Nachfrist anzunehmen.
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