Manner erhält Schadenersatz nach teilweisem Fabrikseinsturz
HG Wien gab Klage von Manner "dem Grunde nach" statt, über
Höhe des Schadenersatzes wird erst entschieden - Urteil noch
nicht rechtskräftig
Nach dem Einsturz eines Gebäudetrakts der ehemaligen
Manner-Fabrik in Wien-Hernals im Oktober 2014 hat das Handelsgericht
Wien der Klage von Manner gegen den damaligen Bauführer und die
Bauaufsicht "dem Grunde nach" stattgegeben. Das bedeutet, dass über
die genaue Höhe des Schadenersatzes erst nach Rechtskraft des
Zwischenurteils, das der APA vorliegt, entschieden wird. Die
Beklagten können noch Rechtsmittel erheben, das Urteil ist daher
noch nicht rechtskräftig.Der Teileinsturz hatte dem Wiener Waffelproduzenten 2014 einen
Gewinneinbruch beschert. Der Gesamtschaden wurde mit rund 25 Mio.
Euro beziffert, hieß es auf APA-Anfrage. Die Versicherung habe
damals mit rund 7 Mio. Euro nur einen kleinen Teil des Schadens
gedeckt. Im Verfahren vor dem Handelsgericht hat Manner auf 9,95
Mio. Euro samt 9,08 Prozent Zinsen pro Jahr seit 18. Oktober 2014
geklagt. Wie viel Manner letztendlich zugesprochen bekommt, wird
sich erst im Endurteil zeigen.
sag/tpo
ISIN AT0000728209
WEB http://www.manner.at
ISIN AT0000644505
WEB http://www.lenzing.com
http://www.palmers.at
http://www.vki.at