OGH lehnte Bank-Austria-Revision im Streit mit der 3-Banken-Gruppe ab
Bank Austria sieht für weitere Verfahren dennoch positive
Signale
Im schon länger schwelenden Streit
zwischen der UniCredit-Tochter Bank Austria und der 3-Banken-Gruppe
(Oberbank, BKS, BTV) hat der Oberste Gerichtshof (OGH) eine Revision
der Bank Austria zurückgewiesen. Damit bestätigte der Gerichtshof
eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Innsbruck vom Juni
2022, wie aus dem Urteil hervorgeht. Das Oberlandesgericht hatte die
Klage gegen die BTV damals als formal unzulässig und inhaltlich
unbegründet beurteilt.Der Streit um Einfluss und Kontrolle zwischen der 3-Banken-Gruppe
und der Bank Austria, die größte Einzelaktionärin bei Oberbank, BKS
und BTV, dauert bereits seit 2019 an. Kern des Disputs sind
Kapitalerhöhungen unter den 3-Banken, die wechselseitige
Verflechtungen aufweisen. Über eine Syndikatskonstruktion halten sie
gemeinsam mit der Generali-Versicherung aneinander die Mehrheit.
Die Bank Austria äußerte den Verdacht, dass die Gruppe bei den
Kapitalerhöhungen gegen das Verbot der Einlagenrückgewähr und die im
Aktiengesetz normierten Kapitalaufbringungsregeln verstoßen habe.
Sie vermutet, dass aufgrund der ringförmigen Beteiligungen
Kapitalerhöhungen (u. a. der Oberbank) zumindest teilweise aus deren
eigenem Vermögen bezahlt worden seien.
Im vergangenen Mai forderte die Bank Austria zudem, dass Oberbank
und BKS ihre eigenen Vorstände auf Schadenersatz von insgesamt mehr
als 6 Mio. Euro klagen. Es ging darum, dass Oberbank und BKS im
Herbst 2022 ihr Syndikatsvorkaufsrecht nutzten und BTV-Aktien
erwarben, die Wüstenrot angeboten hatte. Am selben Tag wurden diese
zum Marktpreis an die G3B Holding (Generali) und die BTV
Privatstiftung weiterverkauft. Daraus entstand ein Verlust.
Die Bank Austria hat in der Auseinandersetzung bereits eine
juristische Niederlagenserie erlitten. In der jüngsten Abweisung der
Revision durch den OGH ortet sie aber auch positive Signale. In
einer Stellungnahme gegenüber der APA hieß es, dass die Entscheidung
den Minderheitenschutz stärke. Denn es werde klargestellt, dass
Ringbeteiligungen wie im Fall der 3-Banken grundsätzlich nur bis
durchgerechnet 10 Prozent zulässig seien. Außerdem habe der OGH den
Anspruch von Minderheitenaktionären nach dem Aktiengesetz bestärkt,
wonach diese veranlassen könnten, dass die Aktiengesellschaft gegen
ihren eigenen Vorstand Schadenersatzansprüche geltend macht.
Aus den Ausführungen des Gerichts gehe darüber hinaus hervor,
dass die 3-Banken-Gruppe unter anderem mit der G3B kein
Mutter-Tochter-Verhältnis habe, was entsprechende Konsequenzen für
die Beurteilung der Aktientransaktionen innerhalb der 3-Banken
Gruppe nach sich ziehen werde. Unabhängig vom OGH-Urteil
beabsichtige man nun, "die anderen, offenen Verfahren konsequent
weiterzuverfolgen, um die Wahrung der Rechte aller
Minderheitsaktionäre der 3 Banken in vollem Umfang zu gewährleisten
und endlich eine zeitgemäße Governance zu etablieren", verlautete
aus der Bank.
tpo/bei
ISIN AT0000625504 AT0000625108 AT0000624705
WEB http://www.bankaustria.at
http://www.btv.at
http://www.oberbank.at
http://www.bks.at
ISIN US02079K1079 US0378331005
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